Dies ist ein Beitrag zum Thema Belastungsgrenze bei Betreuern? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat:
Zitat von ufzeer
Woher hast Du eigentlich die Information, wieviele Fälle der Betreuer führt und mit welcher Aufteilung?
Die ...
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17.12.2019, 15:19 | #11 | |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,253
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Zitat:
Es droht schon der erste Betreuerschaden, da ein Gericht nach festgestellter Prozessunfähigkeit vom (offensichtlich nicht existenten) Betreuer verlangt, die Klage einzureichen und zu begründen. Es geht hier um 15.000 € (Schmerzensgeld wegen Kindesmisshandlung), also kein Pappenstiel. |
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17.12.2019, 15:27 | #12 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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@Pichilemu, es ist wie ufzeer sagt, (vor allem gerade jetzt zu dieser Zeit) dass Post als nicht zustellbar gilt.
Du musst dich darum nicht kümmern, das macht das Gericht. Wenn die bestellt haben sorgen sie auch dafür dass es los gehen kann. Da bleibt nichts liegen. Dass jemand postalisch aus (wahrscheinlich) einem dummen Versehen heraus nicht erreichbar scheint sagt Null über seine Auslastung, seine Befähigung usw. als Betreuer aus!
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
26.04.2020, 19:48 | #13 |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,253
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Sechs Monate sind vergangen und der Betreuer hat die Betreuung immer noch nicht übernommen. Damit hat sich wohl bestätigt was ich befürchtet habe, der Betreuer ist überfordert. Schade, weil es jetzt schon der vierte Betreuer ist, aber wenn er es nach einem halben Jahr (!) nicht schafft die Betreuung zu übernehmen (das Betreuungsgericht hat zwischenzeitlich gefragt wieso der Betreuer nichts tut, er sagte er könne doch wegen Corona die Betreuung derzeit gar nicht übernehmen, was für eine dämliche Ausrede, noch schlimmer ist dass das dem Betreuungsgericht anscheinend als Begründung reicht!) dann bleibt mir keine andere Wahl. Einen fünften Betreuer wird es sicher nicht geben, eher die Ablehnung wegen vermeintlicher "Unbetreubarkeit". Ich bin gerade so verzweifelt...
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26.04.2020, 20:39 | #14 |
Admin/Berufsbetreuer
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Beiträge: 8,600
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Moin moin
Wenn es so ist, wie Du es beschreibst, dann würde ich als Betreuungsgericht mir reichlich überlegen, ob der Betreuer grundsätzlich geeignet ist, Betreuungen zu führen. Corona hin und Corona her: Eine Betreuung kann man immer aufnehmen. Dazu gehören auch Arbeiten, die ohne Kontaktaufnahme gehen. Und für die Aufgaben mit Kontaktaufnahme: Da kann man Telefonieren und muss nicht zusammen in einer Telefonzelle stehen! Es geht also weniger um Deine Vermeindliche "Unbetreubarkeit". Andererseits: In Deinen Beiträgen bist Du überwiegend sehr fit. OK, da waren auch ein paar sehr schräge dabei. Aber ich frage mich schon, warum Du eine Betreuung benötigst. Meinst Du selber, dass Du unbedingt eine Betreuung brauchst? Oder was wäre denn nötig, damit Du auf eine Betreuung verzichten zu könntest? MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
26.04.2020, 20:55 | #15 | |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
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Zitat:
Mit Psychiatrien hab ich auch schlechte Erfahrungen gemacht weil ich dort beim letzten Mal einfach hungern gelassen wurde, ich habe vier Tage am Stück einfach nichts zu essen bekommen, das scheint aber ein generelles Problem mit dieser Klinik zu sein dass die Insassen komplett auf sich allein gestellt werden und sich sogar gegenseitig helfen müssen weil Pflegepersonal nicht vorhanden ist (hat auch viele negative Bewertungen im Internet deshalb). Das könnte ich vielleicht noch überwinden, bin aber inzwischen zu antriebslos und willensschwach um ernsthaft eine Traumatherapie zu beginnen. Aus dem gleichen Grund (und wie gesagt, meine Angst vor Menschen) klappt das auch mit der Wohnsituation nicht und ich bin dauerhaft auf der Straße, die Behörden schieben sich gegenseitig die Zuständigkeit zu weil mein Trauma nicht anerkannt wird... |
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03.05.2020, 20:11 | #16 | |
Forums-Gesellen-Anwärter
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Beiträge: 59
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Geschwindigkeit
Zitat:
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03.05.2020, 20:19 | #17 |
Routinier
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Beiträge: 1,253
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Die 1. Meldung fand lustigerweise schon statt und zwar kurz vor Weihnachten, aber laut Betreuer ausdrücklich nur weil die Verlängerung der Betreuung anstand (das Betreuungsverfahren lag so lange in der Beschwerdeinstanz dass bis zum Abschluss des Beschwerdeverfahrens die Überprüfungsfrist schon abgelaufen war, sodass das Gericht gleich nach Bestellung des Betreuers auch schon die Verlängerung der Betreuung einleiten musste). Danach hat er sich nie wieder gemeldet, keine Unterlagen eingefordert, bei Behörden ist er nicht bekannt (so gesehen eigentlich positiv, aber... naja), ich hatte noch nicht mal seine Kontaktdaten bis das Amtsgericht ein Einsehen hatte und mir die schriftlich zuschickte vor ein paar Tagen. Ein Schelm wer böses dabei denkt.
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03.05.2020, 20:22 | #18 | |
Forums-Gesellen-Anwärter
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Zitat:
Ist also kein Grund für die "eilige" Meldung beim Klieinten:-) Nun, dass die jeweiligen Stellen nichts von der Betreuung wissen oder von einem Wechsel ist schon Mist. Keine Frage. |
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03.05.2020, 20:36 | #19 | |
Routinier
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Beiträge: 1,253
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Zitat:
Ist halt sehr traurig dass es solche Leute gibt die die rechtliche Betreuung eher als "Selbstbedienungsladen" verstehen wo man fürs Nichtstun Geld bekommt. Ich frage mich nur, wieso der Betreuer dann noch von der Betreuungsbehörde für Betreuungen vorgeschlagen wird, ich werde ja nicht der erste Fall gewesen sein bei dem das so läuft. Ich habe ja nur deshalb noch nicht den Betreuerwechsel beantragt weil mein Gedanke in die Richtung geht "lieber ein Betreuer der nichts tut als ein Betreuer der großen Mist baut", wie beim letzten Betreuer wo ich am Ende sogar betteln gehen musste weil er mein Konto sperren ließ und gleichzeitig die Bargeldausgabe verweigerte. |
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04.05.2020, 08:01 | #20 |
Routinier
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Beiträge: 1,057
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Es gab einmal einen Hirtenjungen, der sich um die Schafherde kümmerte. Eines Tages war ihm sehr langweilig und so beschloss er die Dorfbewohner einen Streich zu spielen. Er rief:"Hilfe! Ein Wolf! Ein Wolf!"
Die Dorfbewohner hörten sein Geschrei und rannten zu ihm, um zu helfen. Als sie ihn erreicht haben, fragten sie ihn: "Wo ist der Wolf?" Der Hirtenjunge lachte laut und sagte: "Ha, ha, ha! Ich habe nur mit euch gespielt und ihr seit auf meinen Streich hereingefallen." Eines Tages spielte der Hirtenjunge diesen Streich wieder einmal. Wieder rief er: "Hilfe! Ein Wolf! Ein Wolf!" Wieder liefen die Dorfbewohner zum Hügel hinauf um zu helfen, aber sie haben festgestellt, dass sie wieder darauf hereingefallen sind. Sie waren böse auf sein ungezogenes Benehmen. Eine Zeit später ging ein Wolf zum Feld. Der Wolf griff ein Schaf an und dann noch einer und noch einer. Der Hirtenjunge, der es sah schrie in Richtung des Dorfes:"Hilfe! Ein Wolf! Ein Wolf! Einer soll mir helfen!" Die Dorfbewohner, die seine Geschreie hörten, lachten laut und dachten an seinen Streich. Der Junge lief zum Dorfbewohner neben ihm und schrie: "Vorher habe ich immer gelogen, doch jetzt erzähle ich die Wahrheit." Schließlich gingen die Dorfbewohner zum Hügel um zu gucken. Diesmal war es nicht gelogen. Sie sahen noch wie der Wolf weglief und die vielen toten Schafe, die auf dem Rasen lagen. ----------------------- Moral der Geschichte: "Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht, auch wenn er die Wahrheit spricht." Daher sag nicht "Es gibt einen Wolf", wenn es keinen gibt. |
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