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Pichilemu 26.10.2019 14:09

Belastungsgrenze bei Betreuern?
 
Hallo,


wo liegt die Belastungsgrenze bei Betreuern, bzw. wie viele Betreuungen lassen sich realistisch durch einen Betreuer führen?


Ich frage deshalb, weil die Betreuungsbehörde einen Betreuer vorgeschlagen hat, der bereits 64 Betreuungen führt, davon 19 im Heim und 45 außerhalb eines Heimes. Nach meiner vorsichtigen Einschätzung liegt hier bereits Überlastung vor, da allein die Arbeitszeiten, die der Betreuungsvergütung zugrundeliegen, die 40-Stunden-Woche überschreiten. Was meinen die Fachmänner und -frauen dazu?

agw 26.10.2019 16:15

Zitat:

wie viele Betreuungen lassen sich realistisch durch einen Betreuer führen?
Halt so viele wie er in der Lage ist zu führen. Die Frage ist überhaupt nicht realistisch zu beantworten. Es kommt halt darauf an welche Infrastruktur dem Betreuer zur Verfügung steht.

Zitat:

da allein die Arbeitszeiten, die der Betreuungsvergütung zugrundeliegen, die 40-Stunden-Woche überschreiten
Der Vergütung liegen keine Stunden zugrunde, es sind Monatspauschalen. Einfach mal das aktuelle VBVG lesen.

carlos 26.10.2019 21:58

Bei 64 geführten Betreuungen (wie oben erwähnt) gehe ich davon aus, dass dieser Kollege nicht als "Einzelkämpfer" unterwegs ist, sondern mindestens noch eine(n) tatkräftige Mitatbeiter(in) beschäftigt.
Ansonsten dürfte dies m.E. nur schwer gut zu schaffen sein. Es sei denn, man verfügt über eine aussergewöhnlich effektive Arbeitsweise weit über einer 40 Stunden-Woche oder hat "Glück" und vorwiegend "einfachere" Fälle.

Aber pauschal lässt sich da natürlich nur schwer was dazu sagen.


mfg

michaela mohr 27.10.2019 00:00

Zitat:

da allein die Arbeitszeiten, die der Betreuungsvergütung zugrundeliegen,
Die gab es früher auch nicht. Die Stundenansätze waren lediglich Richtwerte und keine Vorgaben. Dazu auch das Stichwort Mischkalkulation.Man hat nicht monatlich für alle Kunden gleichviel zu tun. Es ist mal mehr und mal weniger.

Du kannst davon ausgehen, wenn der Kollege 64 Kunden hat dass er dann seinen Job auch richtig macht. Wer nicht ordentlich arbeitet wird weder vorgeschlagen noch bestellt- und das kann genausogut bei 30 Kunden der Fall sein.

Betreuer-Berlin 27.10.2019 00:59

Fallzahl
 
Nur anhand der Betreuungszahlen eine hohe oder niedrige Belastung und erst recht eine Überlastung anzunehmen oder zu erkennen (Hellseher?), Pichelmu, ist ja mehr als gewagt. Da muss man schon auch das gesamte Büro und die Klientenstruktur sehen - hochkomplex und aufwändig oder eher einfach zu führende Fälle, mit Personal oder ohne Personal usw.

Mann mann mann. Es gibt halt Betreuer, die mit 30 Fällen völlig dich sind und es gibt welche, die auch 100 gut hinbekommen.

Pichilemu 16.12.2019 23:26

Ich hole mal das Thema hoch: der Betreuer ist eine Karteileiche, es gibt die Person überhaupt nicht, deshalb "führt" er so viele Betreuungen.


Damit lag meine Vermutung richtig, 60+ Betreuungen geht nicht...

Betreuer-Berlin 17.12.2019 08:55

Ich bin ein Zauberer
 
Alles unüberprüfbare Spekulation.

Also, ich führe derzeit ca. 70 Betreuungen und es läuft. Zu behaupten, das gehe nicht, halte ich für anmaßend. Es zeigt nur, dass man keine Ahnung vom Geschäft hat und/oder sich nicht in der Lage sieht straff organisiert zu arbeiten (dazu zählen Software, Personal, Fortbildung usw.).

HorstD 17.12.2019 12:11

Zitat:

Zitat von Pichilemu (Beitrag 123034)
Ich hole mal das Thema hoch: der Betreuer ist eine Karteileiche, es gibt die Person überhaupt nicht, deshalb "führt" er so viele Betreuungen.
Damit lag meine Vermutung richtig, 60+ Betreuungen geht nicht...

Der vorstehende Text ist mir völlig unverständlich. Bitte ggf mal mehr Infos.

Pichilemu 17.12.2019 15:01

Zitat:

Zitat von HorstD (Beitrag 123044)
Der vorstehende Text ist mir völlig unverständlich. Bitte ggf mal mehr Infos.

Also, es wurde zum 14. November ein neuer Betreuer bestellt, aber schon der Bestellungsbeschluss ging wohl als Rückläufer an das Gericht zurück mit Vermerk "Empfänger unter angegebener Anschrift nicht zu ermitteln".


Das Gericht hat den Ball an die Betreuungsbehörde zurückgespielt und angemerkt dass so keine wirksame Betreuerbestellung erfolgen kann wenn schon der Beschluss nicht zugestellt werden kann. Die zieht sich jetzt beleidigt in die Ecke zurück und schmollt. Jedenfalls passiert seitdem gar nichts mehr, das Amt beruft sich auch nicht darauf dass ein Betreuer bestellt sei (es gab erst kürzlich eine mündliche Verhandlung und kein Wort vom angeblichen Betreuer). Tja und so gibt es jetzt eine Karteileiche als Betreuer, oder auch nicht...

ufzeer 17.12.2019 15:11

Du schreibst jetzt als Betreuter, den es nicht schnell genug geht?


Woher hast Du eigentlich die Information, wieviele Fälle der Betreuer führt und mit welcher Aufteilung?


Auch bei mir kam übrigens öfters mal Gerichtspost ans Gericht zurück mit dem Vermerk "unbekannt verzogen" trotz ordentlich beschrifteten Briefkasten. Postcon halt ...


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