Dies ist ein Beitrag zum Thema Belastungsgrenze bei Betreuern? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
wo liegt die Belastungsgrenze bei Betreuern, bzw. wie viele Betreuungen lassen sich realistisch durch einen Betreuer führen?
Ich frage ...
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26.10.2019, 15:09 | #1 |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,224
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Belastungsgrenze bei Betreuern?
Hallo,
wo liegt die Belastungsgrenze bei Betreuern, bzw. wie viele Betreuungen lassen sich realistisch durch einen Betreuer führen? Ich frage deshalb, weil die Betreuungsbehörde einen Betreuer vorgeschlagen hat, der bereits 64 Betreuungen führt, davon 19 im Heim und 45 außerhalb eines Heimes. Nach meiner vorsichtigen Einschätzung liegt hier bereits Überlastung vor, da allein die Arbeitszeiten, die der Betreuungsvergütung zugrundeliegen, die 40-Stunden-Woche überschreiten. Was meinen die Fachmänner und -frauen dazu? |
26.10.2019, 17:15 | #2 | ||
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
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Zitat:
Zitat:
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26.10.2019, 22:58 | #3 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 31.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
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Bei 64 geführten Betreuungen (wie oben erwähnt) gehe ich davon aus, dass dieser Kollege nicht als "Einzelkämpfer" unterwegs ist, sondern mindestens noch eine(n) tatkräftige Mitatbeiter(in) beschäftigt.
Ansonsten dürfte dies m.E. nur schwer gut zu schaffen sein. Es sei denn, man verfügt über eine aussergewöhnlich effektive Arbeitsweise weit über einer 40 Stunden-Woche oder hat "Glück" und vorwiegend "einfachere" Fälle. Aber pauschal lässt sich da natürlich nur schwer was dazu sagen. mfg
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Optimismus ist nur ein Mangel an Information (Heiner Müller)
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27.10.2019, 01:00 | #4 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Du kannst davon ausgehen, wenn der Kollege 64 Kunden hat dass er dann seinen Job auch richtig macht. Wer nicht ordentlich arbeitet wird weder vorgeschlagen noch bestellt- und das kann genausogut bei 30 Kunden der Fall sein.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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27.10.2019, 01:59 | #5 |
Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 14.08.2018
Ort: im Wandel
Beiträge: 59
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Fallzahl
Nur anhand der Betreuungszahlen eine hohe oder niedrige Belastung und erst recht eine Überlastung anzunehmen oder zu erkennen (Hellseher?), Pichelmu, ist ja mehr als gewagt. Da muss man schon auch das gesamte Büro und die Klientenstruktur sehen - hochkomplex und aufwändig oder eher einfach zu führende Fälle, mit Personal oder ohne Personal usw.
Mann mann mann. Es gibt halt Betreuer, die mit 30 Fällen völlig dich sind und es gibt welche, die auch 100 gut hinbekommen. |
17.12.2019, 00:26 | #6 |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,224
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Ich hole mal das Thema hoch: der Betreuer ist eine Karteileiche, es gibt die Person überhaupt nicht, deshalb "führt" er so viele Betreuungen.
Damit lag meine Vermutung richtig, 60+ Betreuungen geht nicht... |
17.12.2019, 09:55 | #7 |
Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 14.08.2018
Ort: im Wandel
Beiträge: 59
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Ich bin ein Zauberer
Alles unüberprüfbare Spekulation.
Also, ich führe derzeit ca. 70 Betreuungen und es läuft. Zu behaupten, das gehe nicht, halte ich für anmaßend. Es zeigt nur, dass man keine Ahnung vom Geschäft hat und/oder sich nicht in der Lage sieht straff organisiert zu arbeiten (dazu zählen Software, Personal, Fortbildung usw.). |
17.12.2019, 13:11 | #8 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,714
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Der vorstehende Text ist mir völlig unverständlich. Bitte ggf mal mehr Infos.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
17.12.2019, 16:01 | #9 | |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,224
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Zitat:
Das Gericht hat den Ball an die Betreuungsbehörde zurückgespielt und angemerkt dass so keine wirksame Betreuerbestellung erfolgen kann wenn schon der Beschluss nicht zugestellt werden kann. Die zieht sich jetzt beleidigt in die Ecke zurück und schmollt. Jedenfalls passiert seitdem gar nichts mehr, das Amt beruft sich auch nicht darauf dass ein Betreuer bestellt sei (es gab erst kürzlich eine mündliche Verhandlung und kein Wort vom angeblichen Betreuer). Tja und so gibt es jetzt eine Karteileiche als Betreuer, oder auch nicht... |
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17.12.2019, 16:11 | #10 |
Routinier
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
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Du schreibst jetzt als Betreuter, den es nicht schnell genug geht?
Woher hast Du eigentlich die Information, wieviele Fälle der Betreuer führt und mit welcher Aufteilung? Auch bei mir kam übrigens öfters mal Gerichtspost ans Gericht zurück mit dem Vermerk "unbekannt verzogen" trotz ordentlich beschrifteten Briefkasten. Postcon halt ...
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"SIE sind doch der Betreuer? SIE machen das jetzt!" |
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