Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Belastungsgrenze bei Betreuern?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Belastungsgrenze bei Betreuern? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, wo liegt die Belastungsgrenze bei Betreuern, bzw. wie viele Betreuungen lassen sich realistisch durch einen Betreuer führen? Ich frage ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Situation der Betreuer/innen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 26.10.2019, 15:09   #1
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,224
Standard Belastungsgrenze bei Betreuern?

Hallo,


wo liegt die Belastungsgrenze bei Betreuern, bzw. wie viele Betreuungen lassen sich realistisch durch einen Betreuer führen?


Ich frage deshalb, weil die Betreuungsbehörde einen Betreuer vorgeschlagen hat, der bereits 64 Betreuungen führt, davon 19 im Heim und 45 außerhalb eines Heimes. Nach meiner vorsichtigen Einschätzung liegt hier bereits Überlastung vor, da allein die Arbeitszeiten, die der Betreuungsvergütung zugrundeliegen, die 40-Stunden-Woche überschreiten. Was meinen die Fachmänner und -frauen dazu?
Pichilemu ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 26.10.2019, 17:15   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
Standard

Zitat:
wie viele Betreuungen lassen sich realistisch durch einen Betreuer führen?
Halt so viele wie er in der Lage ist zu führen. Die Frage ist überhaupt nicht realistisch zu beantworten. Es kommt halt darauf an welche Infrastruktur dem Betreuer zur Verfügung steht.

Zitat:
da allein die Arbeitszeiten, die der Betreuungsvergütung zugrundeliegen, die 40-Stunden-Woche überschreiten
Der Vergütung liegen keine Stunden zugrunde, es sind Monatspauschalen. Einfach mal das aktuelle VBVG lesen.
__________________
----------------
agw ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 26.10.2019, 22:58   #3
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 31.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
Standard

Bei 64 geführten Betreuungen (wie oben erwähnt) gehe ich davon aus, dass dieser Kollege nicht als "Einzelkämpfer" unterwegs ist, sondern mindestens noch eine(n) tatkräftige Mitatbeiter(in) beschäftigt.
Ansonsten dürfte dies m.E. nur schwer gut zu schaffen sein. Es sei denn, man verfügt über eine aussergewöhnlich effektive Arbeitsweise weit über einer 40 Stunden-Woche oder hat "Glück" und vorwiegend "einfachere" Fälle.

Aber pauschal lässt sich da natürlich nur schwer was dazu sagen.


mfg
__________________
Optimismus ist nur ein Mangel an Information
(Heiner Müller)
carlos ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 27.10.2019, 01:00   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
da allein die Arbeitszeiten, die der Betreuungsvergütung zugrundeliegen,
Die gab es früher auch nicht. Die Stundenansätze waren lediglich Richtwerte und keine Vorgaben. Dazu auch das Stichwort Mischkalkulation.Man hat nicht monatlich für alle Kunden gleichviel zu tun. Es ist mal mehr und mal weniger.

Du kannst davon ausgehen, wenn der Kollege 64 Kunden hat dass er dann seinen Job auch richtig macht. Wer nicht ordentlich arbeitet wird weder vorgeschlagen noch bestellt- und das kann genausogut bei 30 Kunden der Fall sein.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 27.10.2019, 01:59   #5
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 14.08.2018
Ort: im Wandel
Beiträge: 59
Standard Fallzahl

Nur anhand der Betreuungszahlen eine hohe oder niedrige Belastung und erst recht eine Überlastung anzunehmen oder zu erkennen (Hellseher?), Pichelmu, ist ja mehr als gewagt. Da muss man schon auch das gesamte Büro und die Klientenstruktur sehen - hochkomplex und aufwändig oder eher einfach zu führende Fälle, mit Personal oder ohne Personal usw.

Mann mann mann. Es gibt halt Betreuer, die mit 30 Fällen völlig dich sind und es gibt welche, die auch 100 gut hinbekommen.
Betreuer-Berlin ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 17.12.2019, 00:26   #6
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,224
Standard

Ich hole mal das Thema hoch: der Betreuer ist eine Karteileiche, es gibt die Person überhaupt nicht, deshalb "führt" er so viele Betreuungen.


Damit lag meine Vermutung richtig, 60+ Betreuungen geht nicht...
Pichilemu ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 17.12.2019, 09:55   #7
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 14.08.2018
Ort: im Wandel
Beiträge: 59
Standard Ich bin ein Zauberer

Alles unüberprüfbare Spekulation.

Also, ich führe derzeit ca. 70 Betreuungen und es läuft. Zu behaupten, das gehe nicht, halte ich für anmaßend. Es zeigt nur, dass man keine Ahnung vom Geschäft hat und/oder sich nicht in der Lage sieht straff organisiert zu arbeiten (dazu zählen Software, Personal, Fortbildung usw.).
Betreuer-Berlin ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 17.12.2019, 13:11   #8
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,714
Standard

Zitat:
Zitat von Pichilemu Beitrag anzeigen
Ich hole mal das Thema hoch: der Betreuer ist eine Karteileiche, es gibt die Person überhaupt nicht, deshalb "führt" er so viele Betreuungen.
Damit lag meine Vermutung richtig, 60+ Betreuungen geht nicht...
Der vorstehende Text ist mir völlig unverständlich. Bitte ggf mal mehr Infos.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 17.12.2019, 16:01   #9
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,224
Standard

Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Der vorstehende Text ist mir völlig unverständlich. Bitte ggf mal mehr Infos.
Also, es wurde zum 14. November ein neuer Betreuer bestellt, aber schon der Bestellungsbeschluss ging wohl als Rückläufer an das Gericht zurück mit Vermerk "Empfänger unter angegebener Anschrift nicht zu ermitteln".


Das Gericht hat den Ball an die Betreuungsbehörde zurückgespielt und angemerkt dass so keine wirksame Betreuerbestellung erfolgen kann wenn schon der Beschluss nicht zugestellt werden kann. Die zieht sich jetzt beleidigt in die Ecke zurück und schmollt. Jedenfalls passiert seitdem gar nichts mehr, das Amt beruft sich auch nicht darauf dass ein Betreuer bestellt sei (es gab erst kürzlich eine mündliche Verhandlung und kein Wort vom angeblichen Betreuer). Tja und so gibt es jetzt eine Karteileiche als Betreuer, oder auch nicht...
Pichilemu ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 17.12.2019, 16:11   #10
Routinier
 
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
Standard

Du schreibst jetzt als Betreuter, den es nicht schnell genug geht?


Woher hast Du eigentlich die Information, wieviele Fälle der Betreuer führt und mit welcher Aufteilung?


Auch bei mir kam übrigens öfters mal Gerichtspost ans Gericht zurück mit dem Vermerk "unbekannt verzogen" trotz ordentlich beschrifteten Briefkasten. Postcon halt ...
__________________
"SIE sind doch der Betreuer? SIE machen das jetzt!"
ufzeer ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 11:59 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39