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Erbe/Vermögenswerte

Dies ist ein Beitrag zum Thema Erbe/Vermögenswerte im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen, ich möchte heute meine erste Frage stellen. Wir haben die Konstellation dass ich ehrenamtliche Betreuerin meiner Tante bin. ...


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Alt 30.10.2019, 17:33   #1
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Standard Erbe/Vermögenswerte

Hallo zusammen,
ich möchte heute meine erste Frage stellen.
Wir haben die Konstellation dass ich ehrenamtliche Betreuerin meiner Tante bin. Nun ist Ihre Mutter/meine Großmutter gestorben und hat das sogenannte "Behindertentestament" in dem meine Tante Vorerbin ist, aus dem Erbe persönliche Wünsche und evtl Kosten die nicht von Ihrem Taschengeld gezahlt werden können, gezahlt bekommt. Ihren Lebensunterhalt trägt das Sozialamt(Landkreis). Es fließt also kein konkreter Betrag X für sie irgendwo hin, weder einmalig noch monatlich.
Nun werde ich in einem Fragebogen aufgefordert ihre Vermögenswerte anzugeben und bin mir unklar was ich dort angeben soll. Hat evtl jemand einen Tipp für mich?
Vielen Dank im Voraus :-)
Annelie ist offline  
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Alt 30.10.2019, 18:19   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
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Moin Annelie

Da fehlen noch ein paar Infos:
- Wer hat Dich aufgefordert, die Vermögenswerte anzugeben?
- Wessen Vermögenswerte sind gemeint?
- und wurde in dem Behindertentestament ein Testamentsvollstrecker benannt?

Die letzte Frage ist wichtig, weil ein Testamentsvollstrecker sich um die Verwendung und Verwaltung des Nachlasses zu kümmern hat. als Testamentsvollstrecker ist er nur an die im Testament vorgegebenen Verwendungszweicke gebunden und hat sich nicht nach den Forderungen von irgendwem zu richten. Du als Betreuerin stehst da nicht in so guten Schuhen da.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 30.10.2019, 18:33   #3
Ich bin neu hier
 
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Beiträge: 5
Standard

Hallo Imre,
aufgefordert hat mich das Sozialamt,
„Fragebogen für existenzsichernde Leistungen ab 1.1.20“,
Und die wollen die Vermögenswerte meiner Tante wissen.
Ja, einen Testamentsvollstrecker gibt es, das muss wohl auch so sein
wenn ich diese Art des Testaments richtig verstanden habe.
Aber diese Fragen muss ich ja jetzt beantworten und nicht er 🤔
Annelie ist offline  
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Alt 30.10.2019, 18:54   #4
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,600
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Moin moin

Wenn es ein richtiges Behindertentestament ist, dann wurde die Betreute als Vorerbin eingesetzt. D.h. ihr gehört die Erbschaft nicht, sondern die Nacherben sind als Eigentümer anzusehen. Sie hat nur ein Nutzungsrecht.
Die Vorerbschaft gehört daher nicht in das Verzeichnis der Vermögenswerte der Betreuten rein.
Das Sozialamt will also nur die Stände der Konten wissen und als Habe besitzt sie wahrscheinlich nur den Hausstand im bescheidenen Rahmen von Hilfeempfängern. (Eine opulente Münz- oder Briefmarkensammlung oder Ming-Vasen wären da etwas anderes...)

MfG

Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 30.10.2019, 19:03   #5
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Beiträge: 5
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Vielen Dank für Deine Antwort, so hatte ich gehofft das es ist :-)
Annelie ist offline  
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Alt 31.10.2019, 11:48   #6
FFB
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Ort: Nürnberg
Beiträge: 491
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Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Wenn es ein richtiges Behindertentestament ist, dann wurde die Betreute als Vorerbin eingesetzt. D.h. ihr gehört die Erbschaft nicht, sondern die Nacherben sind als Eigentümer anzusehen. Sie hat nur ein Nutzungsrecht.
Solange der Nacherbfall nicht eingetreten ist, ist der Nacherbe noch nicht Erbe und daher auch nicht Eigentümer von Nachlasswerten geworden. Eigentümerin (bzw. Inhaberin von Rechten aus dem Nachlass) ist jetzt die Vorerbin. Sie unterliegt allerdings weitgehenden Verfügungsbeschränkungen.

Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Die Vorerbschaft gehört daher nicht in das Verzeichnis der Vermögenswerte der Betreuten rein.
Letzten Endes kann dieses Vermögen nicht auf Sozialleistungen angerechnet werden, weil die Vorerbin nicht darüber verfügen kann und es somit nicht verwertbar ist (z.B. § 90 Abs. 1 SGB XII, § 139 SGB IX, § 12 Abs. 1 SGB II) – und zwar weder jetzt noch in der Zukunft.

Ob man es komplett verschweigen darf, wenn das Sozialamt nach sämtlichen Vermögenswerten fragt, da habe ich allerdings meine Zweifel.
FFB ist offline  
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Alt 02.11.2019, 09:15   #7
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 24.10.2019
Beiträge: 5
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Vielen Dank FFB für Deine Antwort.
Da für diesen Fall kein Platz im Fragebogen vorgesehen ist werde
ich eine Kopie vom Testament mitsenden und ein Anschreiben.
Ein schönes Wochenende!
Annelie ist offline  
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