Dies ist ein Beitrag zum Thema Bank verweigert Überweisung und wird frech im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ich bin gerade sehr in Rage ...
neue Betreuung mit Eiwi
Girokonto bei der P.-Bank, gelbes Logo
Termin bei ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Heutige Beiträge | Suchen |
31.10.2019, 19:05 | #1 |
Stammgast
Registriert seit: 28.12.2014
Ort: München
Beiträge: 566
|
Bank verweigert Überweisung und wird frech
Hallo,
ich bin gerade sehr in Rage ... neue Betreuung mit Eiwi Girokonto bei der P.-Bank, gelbes Logo Termin bei Kundenberaterin vor Ort, Betreuerausweis vorgelegt Bitte um Kontostand zu Betreuungsbeginn - können wir nicht ausdrucken, muss schriftlich beantragt werden Bitte um Ausdruck der Umsätze der letzen Tage - können wir nicht ausdrucken, Sie dürfen ausnahmsweise einen Blick auf meinen Bildschirm werfen, aber nicht mitschreiben, das kostet zu viel Zeit Bitte um aktuellen Kontoauszug (gern gegen Bezahlung) - können wir nicht ausdrucken - geht nur über Kontoauszugdrucker, dazu brauchen Sie eine Karte (die können Sie beantragen) Bitte um Lastschriftenrückgabe (16 Stück) - wurde mit großem Gemaule erledigt, mit dem Hinweis, dass Sie mit diesem Service kein Geld verdient. Sie hätte aber den Auftrag Geld zu machen. Bitte um Ausführung von Überweisungen (Miete und Strom) - geht nicht sofort, da sie das Betreuungsformular erst an die Zentrale weiterleiten muss. Erst wenn die Zentrale alles eingepflegt hat, kann ich Überweisungen veranlassen Hinweis, dass der Betreuerausweis mit meinem Personalausweis ausreicht, um stellvertretend zu handeln - und Androhung von Haftung - das ist ihr egal. Außerdem soll ich nicht glauben, dass ich alles besser weiß. Ich habe ja keine Bankausbildung Bitte um Telefonat mit ihrem Vorgesetzten: - Vorgesetzter bestätigt, dass ich derzeit keine Überweisung machen darf, erst in ein paar Tagen Vorgesetzten auf Haftung hingewiesen - sei ihm so nicht bekannt, kann ich ja gerne versuchen Bitte um schriftliche Bestätigung, dass mir Verfügung verweigert wird - wird verweigert Sonstige unerhörte Gesprächsinhalte: Schauen Sie mal was DER mit seinem Geld macht (zahlreiche Paypal-Lastschriften) - und das zahlt alles der Staat? Oh der kriegt Rente mit 37 Jahren? Warum geht der nicht arbeiten? Ach, die sind doch nicht krank, sondern alle nur faul. Und deshalb muss ich jetzt soviel Papierkram für DEN erledigen. Ich darf doch meine persönliche Meinung äußern. Zum Schluss: Kommen Sie bitte nie wieder zu mir und verschwenden meine Zeit! ++ Ich habe der Mitarbeiterin gesagt, dass ich ihre Äußerungen über kranke Menschen genauso für abträglich halte wie Hetze gegen Ausländer (da sie einen stark ausländischen Akzent hatte) und sie sicher verstehen kann, dass solche Vorurteile schlimm sind. Ich habe ihr vorgeschlagen, sich über psychiatrische Krankheitsbilder zu informieren und sich vorzustellen, dass sie auch mal krank werden könnte und auf Verständnis angewiesen sein könnte. Antwort: Für solche Menschen habe ich trotzdem kein Verständnis und wir sind eine Bank und müssen Geld verdienen und keine Zeit für solche Probleme investieren ++++++++++++ ich möchte gerne eine wasserdichte Beschwerde schreiben Was davon gehört aus Eurer Sicht nicht rein? Wo hatte die Kundenberaterin recht? Kontowechsel werde ich natürlich veranlassen, obwohl ich dieser Bank damit einen Gefallen tue. +++++++++++++ Eine Beschwerde bei der Bank ist mir fast zu wenig ... Man wird sich entschuldigen und keine Konsequenzen ziehen, vermute ich. Zu einem wirklichen Haftungsfall wird es wahrscheinlich nicht kommen, da ich die Überweisungen hoffentlich in ein paar Tagen tätigen darf. Ich hatte leider keinen Zeugen für das Gespräch. LG Annegret |
31.10.2019, 19:15 | #2 |
Stammgast
Registriert seit: 28.12.2014
Ort: München
Beiträge: 566
|
Zusatz:
Einwilligungsvorbehalt wurde ja vermerkt. EC-Karte gesperrt. Verfügungsberechtigung durch den B. habe ich nicht erteilt Wenn der B. in den nächsten Tagen zur Bank geht und eine Auszahlung bekommt - haftet da die Bank? Die Kundenberaterin sagte, dass sie nicht veranlassen könne, dass alle Filialen schon rechtzeitig bescheid wissen - also wenn der B. an einen Schalter käme, würde man ihm Geld auszahlen. Das gehe erst, wenn die Zentrale die Betreuung eingepflegt hätte. |
31.10.2019, 23:40 | #3 | |||
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 491
|
Zitat:
Zitat:
Zitat:
|
|||
01.11.2019, 00:40 | #4 | ||
Stammgast
Registriert seit: 28.12.2014
Ort: München
Beiträge: 566
|
Zitat:
Aus meiner Sicht kann dann auch eine Überweisung sofort umgesetzt werden. Wieso, meinst du, das kann nicht gleich umgesetzt werden? Zitat:
Ist es den Aufwand wert? Eigentlich ja. Dass man so verächtlich über kranke Menschen spricht, sollte nicht zur Gewohnheit werden. Eine Wissenslücke finde ich nicht verwerflich, aber blöd und frech ist eine ärgerliche Kombi. Vielen lieben Dank für den Link zu dem Gerichtsurteil!!!! |
||
01.11.2019, 07:04 | #5 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
ohje, beim lesen musste ich fast lachen wenn es nicht so empörend wäre.
Genau denselben Beitrag hätte ich schon mehrmals bei dieser Bank zum Eintragen der Betreuung und der Möglichkeit Verfügungen treffen zu können schreiben können. Ich habe haargenau 2 Mal daselbe Procedere durch. Zitat:
Es handelt sich im Anschluss bis man wirklich Zugang hat und Veranlssungen treffen kann nicht um 3 Tage sondern in meinem Fall hat das geschlagene 6 Monate gedauert......liegt nicht vor, fehlt was usw. usw. Ich habe trotzdem dann zu meiner Absicherung vom Büro aus der Postbankzentrale alles noch mal auf einfachem schriftlichen Weg (per FAX) mitgeteilt. Genutzt hat das letztendlich nichts aber es gab keine Not und ich habe mich abgesichert gefühlt. Soweit zum Banktechnischen. Fühl dich mal fest gedrückt, bei diesen Antworten (ich hatte mehrfach haargenau dieselben, nur ohne den Geld-Verdien- Zusatz) steht man da und denkt, wenn ich jetzt ausraste geht alles schief, wenn ich mich zusammenreisse geht vielleicht doch noch an einer Ecke was, aber am liebsten hätte ich damals losgebrüllt ohne Ende. Stattddessen hatte ich nen Kieferkrampf. Zum übrigen: ich würde dem Gericht als erstes den Vorgang genauso schreiben wie du ihn hier geschildert hast. Der Postbank Zentrale und der BaFin ebenso. Da würde mich kein Mensch davon abbringen können. Es gibt immer wieder leise und lautere Vorbehalte gegen Kranke, Ausländer usw. Manche kann man zurechtrücken, manche- die ganz kleinen- wird man aus Zeitmangel auch mal schlucken müssen aber wenn rote Linien überschritten werden dann sollte man dagegen mit allem was geht angehen- meine Meinung. Zu allem den Mund zu halten führt zu dem was wir bisher in der BRD haben. Gut ist das bestimmt nicht.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
|
01.11.2019, 13:01 | #6 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 23.06.2017
Ort: Nordenham
Beiträge: 176
|
moin Annegret,
was Du da erlebt hast, ist übel - aber "normal". Ich kann Deine Verärgerung gut nachvollziehen. Trotzdem hoffe ich, dass Du die Angelegenheit schnell und für Dich ohne größeren Aufwand abhaken kannst. Beschwerden etc. helfen niemandem, halten Dich nur im Ärgern. Bank wechseln, hast Du ja ohnehin vor. Nötigenfalls die Zahlungsempfänger (Miete?) anschreiben oder anrufen, dass durch die Umstellung die jetzt fällige Zahlung etwas später kommt. Alles weitere einfach abschütteln. viel Kraft wünscht Christian p.s. ich gehe davon aus, dass sich weder das Betreuungsgericht noch die P*stbank oder die Bafin irgendwo für diese Geschichte interessiert. Die Energie für Beschwerden ist woanders besser verwendet. Bei Bankern heißt das: kein gutes Geld dem schlechten hinterherwerfen! |
01.11.2019, 15:55 | #7 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Zitat:
In meinen beiden Fällen durfte ich allem was ich brauchte ewig hinterherrennen- das ist dann besonders schön wenn man fürs Gericht etwas abgeben muss aber mangels Material nicht kann. Unser Gericht interessiert sich seit 20 Jahren dafür welchen Schikanen wir ab und an ausgesetzt sind. Wir haben sogar Rechtspfleger und Richter die auch mal wo anrufen um eine Beschwerde zu unterstützen....... Willst du wirklich sagen, dass die eigens dafür eingerichtetn Beschwerdestellen überall eigentlich zu nichts gut sind? Meine Erfahrung ist das wirklich nicht. Manchmal merkt man erst am geänderten Umgang hinterher wozu die vorherige Beschwerde gut war. Gegen das unsägliche Reden über Kranke sollte sich jeder, nicht nur der Betreuer, an jeder Stelle wehren. Sich nicht gegen etwas Übles zu positionieren bedeutet in der Umsetzung eigentlich Zustimmung.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
|
01.11.2019, 18:07 | #8 | |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,600
|
Moin moin
Unabhängig von dem, was meine BorschreiberInnen schon genatwortet haben... Zitat:
Jedenfalls wäre es mir sicherlich auch schwergefallen, mich in der Situation zurückzuhalten. Eine Beschwerde und ggf. auch mediale Verbreitung dieser Kundenfreundlichkeit ist da ganz bestimmt angesagt. MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
|
04.11.2019, 13:49 | #9 | |
Stammgast
Registriert seit: 28.12.2014
Ort: München
Beiträge: 566
|
Hallo und lieben Dank für Eure Antworten!
Zitat:
Ich erlebe oft, dass die Bankmitarbeiter genervt und patzig reagieren, wenn sie ihr Bank-Betreuungsformular ausfüllen müssen. Sie beschweren sich, dass das so zeitintensiv sei und ob ich jetzt endlich fertig sei mit meinen Anliegen. Ich merke an, dass die meiste Zeit eigentlich dadurch verbraucht wurde, weil sie lange und ratlos in ihr Formular schauen und nicht wissen, was sie eintragen müssen. Damit strapazieren sie auch meine Zeit, aber solange sie sich nicht im Ton vergreifen, habe ich Verständnis für ihr fehlendes Wissen. Dann kommt standardmäßig die Antwort: Mit Betreuungskonten verdienen wir kein Geld. - So dass ich manchmal das Gefühl habe, dass es eine interne Anweisung geben könnte, sich Betreuungskonten vom Hals zu schaffen. Ich habe mich entschieden, eine Beschwerde zu schreiben. Auch wenn das nur ein klitzekleiner Beitrag ist, dass solche Hetze nicht zur Gewohnheit wird. Leider ist es ja inzwischen normal, dass man jedes grässliche Vorurteil anbringen darf, solange man betont, dass es nur die persönliche Meinung ist. LG Annegret |
|
04.11.2019, 14:33 | #10 |
Routinier
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
|
P**tbank? Sofort kündigen und nicht ärgern lassen.
Als ich mal persönlich ein Kündigungsformular abgegeben habe, ist dem Mitarbeiter unter "Gründe der Kündigung: P**tbank" aufgefallen, was ihn veranlasste es lustig zu finden "höhö was ist das den für ein Grund?" was ich damit quittierte, das ich auf ihn zeigte und sagte "genau deshalb". In einem Bezirk hat sogar das Ordnungsamt die Betreuter gebeten Konten bei dieser Bank vor Ableben der Betreuten zu kündigen, da sie arge Probleme haben, an das verbliebene Geld zu kommen zwecks Bestattung. Das sagt ja schon alles aus. Beschwerden bei der BaFin sind eher für die Katz. Lediglich derjenige gegen den sich die Beschwerde richtet hat ein wenig Arbeit und muss eine Stellungnahme schreiben.
__________________
"SIE sind doch der Betreuer? SIE machen das jetzt!" |
Lesezeichen |
|
|