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Schulden - Vermögensverzeichnis - weiteres Vorgehen

Dies ist ein Beitrag zum Thema Schulden - Vermögensverzeichnis - weiteres Vorgehen im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Zusammen, ich habe eine neue (ehrenamtliche) Betreuung bekommen. Männlich, 35 Jahre, lebt bei Mutter im Haushalt, arbeitet ca. 880 ...


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Alt 06.11.2019, 11:09   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 30.07.2018
Ort: Bayern
Beiträge: 118
Standard Schulden - Vermögensverzeichnis - weiteres Vorgehen

Hallo Zusammen,

ich habe eine neue (ehrenamtliche) Betreuung bekommen.

Männlich, 35 Jahre, lebt bei Mutter im Haushalt, arbeitet ca. 880 EUR netto.

Nun habe ich einen ganzen Stapel ungeöffnete Post bekommen, auch 4 gelbe Briefe....Pfändungs- u. Überweisungsbeschlüsse, Mahnbescheide.

Nach erster Sichtung der Unterlagen belaufen sich die Schulden auf ca. 6000 EUR. Wie ist nun mein weiters Vorgehen?

Hab hier im Forum schon gestöbert, es wird eher davon abgeraten, die Inkassofirmen von meiner Bestellung zu unterrichten.

Aber wie komme ich an die aktuelle Summe der Schulden?

Ich möchte alles richtig machen und auch das Vermögensverzeichnis richtig erstellen.

Oder gleich eine Schuldnerberatung z.B. Caritas würde das bei uns anbieten ins Boot holen.

Bin für jeden Tipp dankbar

LG
Alexa2018 ist offline  
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Alt 06.11.2019, 14:48   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
es wird eher davon abgeraten, die Inkassofirmen von meiner Bestellung zu unterrichten.
Das hast du missverstanden.
Es wird lediglich davon abgeraten dem Inkasso zuviel Daten oder wichtige Daten der Betreuten zur Verfügung zu stellen und weiter bei den Ratenvereinbarungen vorsichtig zu sein.



Zitat:
Aber wie komme ich an die aktuelle Summe der Schulden?
Du hast doch die Briefe.


Zitat:
Oder gleich eine Schuldnerberatung z.B. Caritas würde das bei uns anbieten ins Boot holen.

Ich würde mir erst mal einen Überblick verschaffen und versuchen den Betreuten näher kennenzulernen hinsichtlich seiner Zuverlässigkeit und vor allem mit ihm besprechen was er dazu sagt.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 06.11.2019, 15:15   #3
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,770
Standard

Hallo, da ist einiges zu recherchieren, einmal auf Seiten des Betreuten: was sagt er zu den Rechnungen, kann er sich dran erinnern, waren das Warenlieferungen oder was? Ist die Ware noch da (Handy oder was)?

Ist der Betreute geschäftsfähig oder nicht? Was steht zur freien Willensbildung im Gutachten? Gibts einen EV (nur für künftige Kaufverträge anwendbar). Kann der Betreute drn Kram zahlen (oder Waren noch zurückgeben)?

Auf Seiten der Gläubiger: alle Anschreiben, Forderungsaufstellung erbeten und Kopien der Kaufverträge? Keine Versprechen machen, aber unverbindlich nette Gesprächsathmosphäre erzeugen. Böse werden kann man später noch. Schufa-Selbstauskunft auf den Namen des Betreuten einholen, da ist bestimmt noch mehr. Anfrage beim Vollstreckungsportal, vielleicht hat der Betreute schon mal eine Vermögensauskunft abgegeben. Den zuständigen Gerichtsvollzieher von der Betreuung verständigen. Vielleicht läuft da auch schon was. Findet man über die GV-Suche auf der Internetseite der Landesjustiz.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 06.11.2019, 15:19   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 30.07.2018
Ort: Bayern
Beiträge: 118
Standard

Whow, vielen lieben Dank für Eure Antworten.
Alexa2018 ist offline  
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