Dies ist ein Beitrag zum Thema Ablauf Auszahlung Betreuervergütung im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Also ich muss manchmal Angst haben, dass das Geld nicht kommt und muss wie ein Wachhund genau kontrollieren.
Hier dauert ...
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16.11.2019, 08:24 | #11 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Also ich muss manchmal Angst haben, dass das Geld nicht kommt und muss wie ein Wachhund genau kontrollieren.
Hier dauert es grundsätzlich Monate und so kommt es immer mal wieder vor, dass beim Gericht 3 offene Anträge für 3 Quartale liegen. Irgendwann werden dann mal 2 ausgezahlt. Das 3. Quartal erinnere ich dann und bekomme die Antwort "Ne, wurde doch dann und dann ausgezahlt". Ähm nein. Das waren die ersten beiden die so lange bei euch lagen. Also darauf verlassen, dass alles kommt, kann ich mich nicht. Es geht immer mal wieder was unter oder wird vertauscht oder oder oder. Und dann muss ich mal wieder diskutieren und viel Zeit investieren. Imre: . Ein Hoch auf den Kollegen.
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Die meisten Probleme lösen sich von selbst - man darf sie nur nicht dabei stören |
16.11.2019, 09:28 | #12 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Suchen oder grübeln muss man damit zum Glück nicht mehr, zumal bei uns auf den Eingängen vermerkt ist für welche Rechnung (mit R-Nr) das gilt. Zitat:
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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16.11.2019, 11:17 | #13 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,811
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Wenn man mehrfach für den gleichen Betreuten Anträge in identischer Höhe stellt, können die Leute bei Gericht mit ihrer Steinzeit-EDV schon mal den Überblick verlieren. Vielleicht ist es sinnvoll, neben einer Rg.Nr draufzuschreiben (und zu bitten, diese bei der Überweisung mit anzugeben), auch mit dabeizuschreiben, welche vorherigen Rechnungen für den gleichen Betreuten noch offen sind (mit Rg.datum, Rg. Nr und Summe).
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
20.06.2021, 01:19 | #14 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 23.03.2021
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 144
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Hallo Horstd !
Bei den mittlerweile verfügbaren Betreuungsprogrammen besteht die Möglichkeit, dass die gestellten Vergütungen abgelegt werden. Nach Eingang des Vergütungsbeschlusses bzw. -betrages kann dieser in dem Programm entsprechend gekennzeichnet werden. So besteht die Möglichkeit, dass gestellte Anträge in Verbindung mit den Geldeingängen abgeglichen und somit noch offen stehende Vergütungen erkennbar sind. Alexander |
19.07.2021, 12:53 | #15 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 24.03.2021
Ort: Niederbayern
Beiträge: 41
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Ist das den mittlerweile besser geworden?
Macht mir echt ein bisschen Angst, wenn ich lese, Rechnungen bleiben 3 Quartale liegen. Also 2-3 Monate käme ich mit meinen Rücklagen durch, dann wirds knapp. Grade am Anfang ist das doch schon beängstigend. Man geht schon 3 Monate in Vorleistung, wie soll das denn als Berufsanfänger hinhauen? Natürlich ist man Selbstständig, dennoch sind die Zeitangaben besorgniserregend. |
19.07.2021, 12:58 | #16 |
Stammgast
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 698
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19.07.2021, 13:38 | #17 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,811
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Hallo k4ktus, du musst vor allem unterscheiden: zum Anfang muss sich bei allen Rechtspflegern erst mal deine Vergütungsstufe herumgesprochen haben, dafür wird bei Gericht so eine Art „Sammelakte“ angelegt, damit du deine Nachweise nur einmal übersenden musst. Wenn du aber bei mehreren Gerichten arbeitest, dann doch mehrfach. Die müssen ja eine Grundlage haben, in welche Vergütungstabelle sie dich einordnen. Da wird auch manchmal vorsorglich der Bezirksrevisor gefragt, vor allem bei eher exotischen Berufs/Studienabschlüssen.
Danach musst du unterscheiden: die Staatskassenfälle, die den weitaus größten Teil ausmachen, werden üblicherweise nicht in Beschlussform entschieden, sondern im vereinfachten Auszshlverfahren, sprich das Geld ist ohne Bescheid auf dem Konto. Das sind dann meist die zuletzt genannten 1-2 Wochen. Ausnahme: es ist was strittig zB die Mittellosigkeit oder Heim/Nichtheim. Zahlungen gegen den Betreuten dauern zwangsläufig länger. Allein schon, weil der Betreute dazu (zumindest schriftlich) angehört werden muss (oder wenn das gar nicht möglich ist, ein Verfahrenspfleger). Und danach muss der Beschluss geschrieben und zugestellt werden.
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19.07.2021, 14:45 | #18 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Dann dauert es schon mal bis die Akte wieder im Haus ist und der Vergütungsantrag bearbeitet werden kann. Ob das nach Rückkehr der Akte dann oberste Priorität hat sei dahingestellt.
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19.07.2021, 15:23 | #19 | |
Moderator
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Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,811
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Zitat:
Und: mit der Reform zum 1.1.23 kommen quartalsweise Dauerauszahlungen.
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20.07.2021, 09:18 | #20 | |
Forums-Azubi
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Ort: Niederbayern
Beiträge: 41
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Zitat:
Ich war von 2015-2019 schonmal selbständig ich weiß das Zahlungen oftmals nicht rechtzeitig kommen. Das mit den laufenden posten ist eine gute Anregung. Ich habe seit der ersten Bestellung eine Software im Einsatz, wen ich diese richtig bedient habe sollte es genau so sein wie du sagtest und immer wieder Vergütungsanträge zu verschiedenen Zeitpunkten anstehen. Zu der Reform Sache: Was heißt das, wird dann ohne Antrag bezahlt oder wie das kann ich ja fast nicht glauben, da würden die ja was vereinfachen für alle Also kommt das ein fester Betrag alle 3 Monate solange die Betreuung angeordnet ist? |
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