Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Ablauf Auszahlung Betreuervergütung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Ablauf Auszahlung Betreuervergütung im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Also ich muss manchmal Angst haben, dass das Geld nicht kommt und muss wie ein Wachhund genau kontrollieren. Hier dauert ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Heutige Beiträge


Forum Betreuung Melden Sie sich an Kontaktieren Sie uns

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
Alt 16.11.2019, 08:24   #11
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

Also ich muss manchmal Angst haben, dass das Geld nicht kommt und muss wie ein Wachhund genau kontrollieren.

Hier dauert es grundsätzlich Monate und so kommt es immer mal wieder vor, dass beim Gericht 3 offene Anträge für 3 Quartale liegen. Irgendwann werden dann mal 2 ausgezahlt. Das 3. Quartal erinnere ich dann und bekomme die Antwort "Ne, wurde doch dann und dann ausgezahlt". Ähm nein. Das waren die ersten beiden die so lange bei euch lagen. Also darauf verlassen, dass alles kommt, kann ich mich nicht. Es geht immer mal wieder was unter oder wird vertauscht oder oder oder. Und dann muss ich mal wieder diskutieren und viel Zeit investieren.

Imre: . Ein Hoch auf den Kollegen.
__________________
Die meisten Probleme lösen sich von selbst - man darf sie nur nicht dabei stören
Boomer ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 16.11.2019, 09:28   #12
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
muss wie ein Wachhund genau kontrollieren.
Da ist es dann vorteilhaft mit einem Programm zu arbeiten. Dort kann man Zahlungen genau da eintragen worauf sie erfolgt sind. Übrig bleibt logischerweise dann natürlich nur das was -nach erfolgter Zahlung- weiterhin offen ist.

Suchen oder grübeln muss man damit zum Glück nicht mehr, zumal bei uns auf den Eingängen vermerkt ist für welche Rechnung (mit R-Nr) das gilt.

Zitat:
Also ich muss manchmal Angst haben, dass das Geld nicht kommt
Grundsätzlich denke ich muss man natürlich keine Angst haben, die Justizkasse ist ja kein Sanitärunternahmen mit Gefahr auf Insolvenz. Kommen wird es. Tock, tock, tock.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 16.11.2019, 11:17   #13
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,811
Standard

Wenn man mehrfach für den gleichen Betreuten Anträge in identischer Höhe stellt, können die Leute bei Gericht mit ihrer Steinzeit-EDV schon mal den Überblick verlieren. Vielleicht ist es sinnvoll, neben einer Rg.Nr draufzuschreiben (und zu bitten, diese bei der Überweisung mit anzugeben), auch mit dabeizuschreiben, welche vorherigen Rechnungen für den gleichen Betreuten noch offen sind (mit Rg.datum, Rg. Nr und Summe).
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 20.06.2021, 01:19   #14
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 23.03.2021
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 144
Standard

Hallo Horstd !

Bei den mittlerweile verfügbaren Betreuungsprogrammen besteht die Möglichkeit, dass die gestellten Vergütungen abgelegt werden.

Nach Eingang des Vergütungsbeschlusses bzw. -betrages kann dieser in dem Programm entsprechend gekennzeichnet werden.

So besteht die Möglichkeit, dass gestellte Anträge in Verbindung mit den Geldeingängen abgeglichen und somit noch offen stehende Vergütungen erkennbar sind.

Alexander
alexander000 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 19.07.2021, 12:53   #15
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 24.03.2021
Ort: Niederbayern
Beiträge: 41
Standard

Ist das den mittlerweile besser geworden?

Macht mir echt ein bisschen Angst, wenn ich lese, Rechnungen bleiben 3 Quartale liegen.

Also 2-3 Monate käme ich mit meinen Rücklagen durch, dann wirds knapp. Grade am Anfang ist das doch schon beängstigend.

Man geht schon 3 Monate in Vorleistung, wie soll das denn als Berufsanfänger hinhauen? Natürlich ist man Selbstständig, dennoch sind die Zeitangaben besorgniserregend.
k4ktus ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 19.07.2021, 12:58   #16
Stammgast
 
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 698
Standard

Zitat:
Zitat von k4ktus Beitrag anzeigen
Ist das den mittlerweile besser geworden?

Hier sind es mittlerweile 1-2 Wochen, bis die Vergütungen ausgezahlt werden.
Michael77 ist gerade online  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 19.07.2021, 13:38   #17
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,811
Standard

Hallo k4ktus, du musst vor allem unterscheiden: zum Anfang muss sich bei allen Rechtspflegern erst mal deine Vergütungsstufe herumgesprochen haben, dafür wird bei Gericht so eine Art „Sammelakte“ angelegt, damit du deine Nachweise nur einmal übersenden musst. Wenn du aber bei mehreren Gerichten arbeitest, dann doch mehrfach. Die müssen ja eine Grundlage haben, in welche Vergütungstabelle sie dich einordnen. Da wird auch manchmal vorsorglich der Bezirksrevisor gefragt, vor allem bei eher exotischen Berufs/Studienabschlüssen.

Danach musst du unterscheiden: die Staatskassenfälle, die den weitaus größten Teil ausmachen, werden üblicherweise nicht in Beschlussform entschieden, sondern im vereinfachten Auszshlverfahren, sprich das Geld ist ohne Bescheid auf dem Konto. Das sind dann meist die zuletzt genannten 1-2 Wochen. Ausnahme: es ist was strittig zB die Mittellosigkeit oder Heim/Nichtheim.

Zahlungen gegen den Betreuten dauern zwangsläufig länger. Allein schon, weil der Betreute dazu (zumindest schriftlich) angehört werden muss (oder wenn das gar nicht möglich ist, ein Verfahrenspfleger). Und danach muss der Beschluss geschrieben und zugestellt werden.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 19.07.2021, 14:45   #18
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Hier sind es mittlerweile 1-2 Wochen, bis die Vergütungen ausgezahlt werden.
Das kann auch so sein- aber nur wenn gerade zur Akte kein Antrag gestellt ist, diese z.B. zum Gutachter verschickt wurde, oder ein LG Verfahren anhängig wurde usw.

Dann dauert es schon mal bis die Akte wieder im Haus ist und der Vergütungsantrag bearbeitet werden kann. Ob das nach Rückkehr der Akte dann oberste Priorität hat sei dahingestellt.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 19.07.2021, 15:23   #19
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,811
Standard

Zitat:
Zitat von k4ktus Beitrag anzeigen
Man geht schon 3 Monate in Vorleistung, wie soll das denn als Berufsanfänger hinhauen? Natürlich ist man Selbstständig, dennoch sind die Zeitangaben besorgniserregend.
Wenns einmal läuft, kommt ja ständig was rein. Weil ja die Vergütungsquartale bei jedem Betreuten zu einem anderen Termin enden und jedenfalls, wenn du deine Software so eingestellt hast, auch immer in kurzfristigen Abständen Vergütungsanträge ausgedruckt werden. Dabei muss man halt einkalkulieren, dass es in dem einen oder anderen Fall mal eine Weile haken kann. Das ist aber nicht anders wie bei jedem anderen Freiberufler auch, eher sogar besser, weil der Staat - trotz aller Langsamkeit - als Schuldner unübertroffen ist. Anwälte, Ärzte, Handwerker usw kalkulieren immer einen gewissen Schwund ein. Du musst dich von diesem typischen Arbeitnehmerdenken in Kalendermonaten befreien. Selbstständigkeit läuft anders. Oder beim Betreuungsverein anheuern.

Und: mit der Reform zum 1.1.23 kommen quartalsweise Dauerauszahlungen.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 20.07.2021, 09:18   #20
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 24.03.2021
Ort: Niederbayern
Beiträge: 41
Standard

Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Wenns einmal läuft, kommt ja ständig was rein. Weil ja die Vergütungsquartale bei jedem Betreuten zu einem anderen Termin enden und jedenfalls, wenn du deine Software so eingestellt hast, auch immer in kurzfristigen Abständen Vergütungsanträge ausgedruckt werden. Dabei muss man halt einkalkulieren, dass es in dem einen oder anderen Fall mal eine Weile haken kann. Das ist aber nicht anders wie bei jedem anderen Freiberufler auch, eher sogar besser, weil der Staat - trotz aller Langsamkeit - als Schuldner unübertroffen ist. Anwälte, Ärzte, Handwerker usw kalkulieren immer einen gewissen Schwund ein. Du musst dich von diesem typischen Arbeitnehmerdenken in Kalendermonaten befreien. Selbstständigkeit läuft anders. Oder beim Betreuungsverein anheuern.

Und: mit der Reform zum 1.1.23 kommen quartalsweise Dauerauszahlungen.

Ich war von 2015-2019 schonmal selbständig ich weiß das Zahlungen oftmals nicht rechtzeitig kommen. Das mit den laufenden posten ist eine gute Anregung. Ich habe seit der ersten Bestellung eine Software im Einsatz, wen ich diese richtig bedient habe sollte es genau so sein wie du sagtest und immer wieder Vergütungsanträge zu verschiedenen Zeitpunkten anstehen.

Zu der Reform Sache: Was heißt das, wird dann ohne Antrag bezahlt oder wie das kann ich ja fast nicht glauben, da würden die ja was vereinfachen für alle



Also kommt das ein fester Betrag alle 3 Monate solange die Betreuung angeordnet ist?
k4ktus ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 23:56 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39