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Ablauf Auszahlung Betreuervergütung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Ablauf Auszahlung Betreuervergütung im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, weiß jemand von Euch, wie die Auszahlung der Betreuervergütung bei Gericht abläuft? Ich sende die Vergütungsanträge in zweifacher ...


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Alt 10.11.2019, 23:41   #1
Stammgast
 
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 697
Standard Ablauf Auszahlung Betreuervergütung

Hallo zusammen,


weiß jemand von Euch, wie die Auszahlung der Betreuervergütung bei Gericht abläuft?


Ich sende die Vergütungsanträge in zweifacher Ausfertigung an das Gericht. Kann die Geschäftsstelle direkt auszahlen oder gibt die das wiederum weiter an die Landesjustizkasse weiter?


Würde mich mal interessieren. Aktuell habe ich jede Menge offene Posten.
Michael77 ist offline  
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Alt 11.11.2019, 08:40   #2
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von Aiwala
 
Registriert seit: 07.02.2014
Beiträge: 201
Standard

In Köln wird das, soweit ich weiß, von den Rechtspflegern an die Auszahlungsbeamten (in der Geschäftsstelle) gegeben.

Wenn es hier lange dauert, dann liegt das meistens an den Rechtspflegern ( Krankenstand etc. ) und allgemeinen Urlaubs-/ Feiertagszeiten.
Aiwala ist offline  
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Alt 11.11.2019, 09:10   #3
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
In Köln wird das, soweit ich weiß, von den Rechtspflegern an die Auszahlungsbeamten (in der Geschäftsstelle) gegeben.
Das ist wohl überall so. Ganz früher, als ich angefangen habe konnte man noch Barauzahlungen bekommen weil das deutlich schneller ging.
Im August hängt es auch immer da Urlaubszeit ist. Ich kann mich an ein Jahr erinnern wo nur eine einzige Kostenbeamtin da war.


Zitat:
Aktuell habe ich jede Menge offene Posten.
Bei uns in der Sadt hängt es auch gewaltig, wöchentlich kommt höchstens mal eine Auszahlung. (Und die dann immer noch "nur " für Heimbewohner) An den Rechtspflegern scheint es nicht unbedingt zu hängen, es sei alles an die Kostenbeamte weitergegeben. Das sind aber höchstens 4 für die ganze Stadt und die neuen Vergütungsregeln sorgen auch da (wie man an ständigen Rückfragen sieht) scheinbar auch noch für gehörige Verwirrung und
Unsicherheit.
Besser man richtet sich jetzt gleich auf weitere Verspätungen ein denn im Dezember ist fast grundsätzlich die Auszahlung gestört, zum Tel wegen dem Länderhaushalt. Bei uns gab es eine Zeitlang ab dem 3 12. bis Mitte Januar gar nichts mehr. War zwar in den letzten Jahren nicht mehr aber ich rechne trotzdem immer wieder damit. Zumal Anfang Januar viele Versicherungen fällig werden.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 11.11.2019, 14:04   #4
Stammgast
 
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 697
Standard

Danke schon mal für die Antworten.


Hier am Gericht scheint es drunter und drüber zu gehen, sie sind total überlastet. Rechnungslegungen kommen nicht mehr zurück, Vergütungen werden nicht ausgezahlt, Sachen werden nur halb zurückgeschickt usw.


Ans Telefon gehen sie laut Zentrale auch nicht mehr....
Michael77 ist offline  
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Alt 11.11.2019, 15:32   #5
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,717
Standard

Hallo, m.W. erstellt die Auszahlungsanordnung im „vereinfachten Verfahren“ der Kostenbeamte des Gerichtes. Nachdem der Rechtspfleger das vorher mit „ok“ bezeichnet (aber keine echte eigene Entscheidung getroffen) hat. Das Ganze geht dann zu einer zentralen Justizkasse, das ist wohl meist eine für das ganze Bundesland zuständige Stelle (in NRW Oberjustizkasse Hamm). Das müsste dann auch so auf dem Überweisungsformular stehen. „Haken“ kann das an jeder der Stellen. Vor einigen Jahren habe ich aus Brandenburg gehört, dass die entsprechende Haushaltsstelle für Betreuervergütungen zu niedrig angesetzt war. Beim Gericht hatten die alle Zahlungen angewiesen, die Landesjustizkasse konnte aber mangels Deckung im Landeshaushalt nicht auszahlen. Der Landtag musste einen Nachtragshaushalt beschließen, wobei man sich ja vorstellen kann, wie lange sowas dauert.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 13.11.2019, 15:25   #6
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 14.08.2018
Ort: im Wandel
Beiträge: 59
Standard Vergütung und so

Also, es ist regional wohl unterschiedlich, doch im Kern gleich - Antrag geht ein, wird mit der Akte dem Rpfl. vorgelegt, er prüft und gibt an den Kostenbeamten der Geschäftsstelle weiter. Nun gibt es Bundesländer, wie M-V, da braucht man 2 Leute in der Geschäftsstelle - den Kostenbeamten und den "Freiachalter", mega umständlich. Die meisten Vergütungen werden im Verwaltungsverfahren ausgezahlt, nicht förmlich festgesetzt (was nicht schön und auch nicht unproblematisch ist).

Mein Geduldsfaden wird nach 2-3 Wochen immer dünner, dann kommt die Erinnerung aus dem Fax, dann nach 1 Woche die nächste. Danach bin ich persönlich im Gericht - das will niemand. Wird es mir zu bunt (zu lange bei höheren Beträgen und ausbleibenden Lebenszeichen des Antrags)drohe ich eine Verzögerungsrüge an (so ab 3 Monaten) - das will so richtig niemand, weil sie hohe Wellen schlägt. Ich rufe auch schon mal an und frage, ob praktische Erfahrung darin besteht, ohne Gehalt zu leben und zu welcher Zeit ich frühstücken kommen kann - ohne Geld geht es halt alles nicht. So mein Forderungsmanagement.
Betreuer-Berlin ist offline  
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Alt 14.11.2019, 22:42   #7
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,576
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Moin moin

Schon ewig lange her, aber da hat mal ein Kollege geschrieben, dass er mit einer Mark ins Gericht gegangen ist und mitgeteilt hat, dass diese Mark alles ist, was er noch hat und er damit das Porto für den Brief bezahlt, in dem er die Entlassung aus allen seiner Betreuungen fordert, weil er aufgrund der Zahlungströdelei pleite ist und daher keine Betreuungen mehr führen kann - also auch nicht mehr geeignet ist.
Wenn ich mich richtig erinnere, hatte er sogar einigen Erfolg damit.
Ist aber auch schon lange her.

MfG

Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 15.11.2019, 07:53   #8
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Mein Geduldsfaden wird nach 2-3 Wochen immer dünner,
Nach 2 bis 3 Wochen? Wahnsinn.
Zitat:
drohe ich eine Verzögerungsrüge an (so ab 3 Monaten)
Noch mehr Wahnsinn, nach 3 Monaten frühestens erinnere ich mal höflich.
Wirklich spannend zu hören wie unterschiedlich das an den einzelnen Gerichten zu sein scheint. Die Vergütungserhöhung hat aber scheinbar überalls eine riesen Lücke in den (hoffentlich) geregelten Zahlungsablauf gerissen.
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michaela mohr ist offline  
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Alt 15.11.2019, 11:35   #9
Routinier
 
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
Standard

Zitat:
Zitat von Betreuer-Berlin Beitrag anzeigen
Mein Geduldsfaden wird nach 2-3 Wochen immer dünner, dann kommt die Erinnerung aus dem Fax, dann nach 1 Woche die nächste. Danach bin ich persönlich im Gericht - das will niemand. Wird es mir zu bunt (zu lange bei höheren Beträgen und ausbleibenden Lebenszeichen des Antrags)drohe ich eine Verzögerungsrüge an (so ab 3 Monaten) - das will so richtig niemand, weil sie hohe Wellen schlägt. Ich rufe auch schon mal an und frage, ob praktische Erfahrung darin besteht, ohne Gehalt zu leben und zu welcher Zeit ich frühstücken kommen kann - ohne Geld geht es halt alles nicht. So mein Forderungsmanagement.

Wau, ich denke man sollte doch mit Gericht, Richtern, Rechtspflegern und Geschäftsstelle gut zusammen arbeiten können. Das kann ich mir nicht vorstellen, wenn man nach drei Wochen schon so ein fass aufmacht. Eine Verzögerung von 2-3 Wochen ist hier schon als blitzschnell zu bezeichnen. Immerhin sind wir ja selbständig und können froh sein, dass 100 % unserer Rechnungen sicher auf unserem Konto landen. Ein anwalt wird seinem Mandanten ja auch nicht nach drei Wochen den Mahnbescheid zustellen.



Meine Geduld ist jetzt bei einem Jahr in einem Verfahren am Ende....
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"SIE sind doch der Betreuer? SIE machen das jetzt!"
ufzeer ist offline  
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Alt 16.11.2019, 00:14   #10
Stammgast
 
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 697
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Na also ich erinnere auch frühestens nach drei Monaten. Normalerweise sind die Vergütungen wenigstens bei dem einen Gericht schnell da. Es gibt wohl Krankheitsfälle in der Geschäftsstelle und da kann dann keiner was dazu.


Ich habe am selben Gericht diese Woche eine freiheitsentziehende Maßnahme beantragt. Das ging dann recht schnell. Sie scheinen also zu priorisieren und da ich Rücklagen habe kann ich auch damit leben, dass sie die aus Ihrer Sicht am dringensten zu erledigen Dinge als erstes bearbeiten und Vergütungen dann liegen bleiben.


Wie Michaela schon sagt, wir müssen wenigstens keine Angst haben, dass sie nicht kommen.


Mir ist auch eine gute Zusammenarbeit mit den Gerichten wichtig.



Wenigstens den Richter kann man gut telefonisch erreichen und Dinge kurz besprechen.
Michael77 ist offline  
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