Dies ist ein Beitrag zum Thema Ablauf Auszahlung Betreuervergütung im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
weiß jemand von Euch, wie die Auszahlung der Betreuervergütung bei Gericht abläuft?
Ich sende die Vergütungsanträge in zweifacher ...
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10.11.2019, 23:41 | #1 |
Stammgast
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 697
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Ablauf Auszahlung Betreuervergütung
Hallo zusammen,
weiß jemand von Euch, wie die Auszahlung der Betreuervergütung bei Gericht abläuft? Ich sende die Vergütungsanträge in zweifacher Ausfertigung an das Gericht. Kann die Geschäftsstelle direkt auszahlen oder gibt die das wiederum weiter an die Landesjustizkasse weiter? Würde mich mal interessieren. Aktuell habe ich jede Menge offene Posten. |
11.11.2019, 08:40 | #2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 07.02.2014
Beiträge: 201
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In Köln wird das, soweit ich weiß, von den Rechtspflegern an die Auszahlungsbeamten (in der Geschäftsstelle) gegeben.
Wenn es hier lange dauert, dann liegt das meistens an den Rechtspflegern ( Krankenstand etc. ) und allgemeinen Urlaubs-/ Feiertagszeiten. |
11.11.2019, 09:10 | #3 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Im August hängt es auch immer da Urlaubszeit ist. Ich kann mich an ein Jahr erinnern wo nur eine einzige Kostenbeamtin da war. Zitat:
Unsicherheit. Besser man richtet sich jetzt gleich auf weitere Verspätungen ein denn im Dezember ist fast grundsätzlich die Auszahlung gestört, zum Tel wegen dem Länderhaushalt. Bei uns gab es eine Zeitlang ab dem 3 12. bis Mitte Januar gar nichts mehr. War zwar in den letzten Jahren nicht mehr aber ich rechne trotzdem immer wieder damit. Zumal Anfang Januar viele Versicherungen fällig werden.
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11.11.2019, 14:04 | #4 |
Stammgast
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 697
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Danke schon mal für die Antworten.
Hier am Gericht scheint es drunter und drüber zu gehen, sie sind total überlastet. Rechnungslegungen kommen nicht mehr zurück, Vergütungen werden nicht ausgezahlt, Sachen werden nur halb zurückgeschickt usw. Ans Telefon gehen sie laut Zentrale auch nicht mehr.... |
11.11.2019, 15:32 | #5 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,717
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Hallo, m.W. erstellt die Auszahlungsanordnung im „vereinfachten Verfahren“ der Kostenbeamte des Gerichtes. Nachdem der Rechtspfleger das vorher mit „ok“ bezeichnet (aber keine echte eigene Entscheidung getroffen) hat. Das Ganze geht dann zu einer zentralen Justizkasse, das ist wohl meist eine für das ganze Bundesland zuständige Stelle (in NRW Oberjustizkasse Hamm). Das müsste dann auch so auf dem Überweisungsformular stehen. „Haken“ kann das an jeder der Stellen. Vor einigen Jahren habe ich aus Brandenburg gehört, dass die entsprechende Haushaltsstelle für Betreuervergütungen zu niedrig angesetzt war. Beim Gericht hatten die alle Zahlungen angewiesen, die Landesjustizkasse konnte aber mangels Deckung im Landeshaushalt nicht auszahlen. Der Landtag musste einen Nachtragshaushalt beschließen, wobei man sich ja vorstellen kann, wie lange sowas dauert.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
13.11.2019, 15:25 | #6 |
Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 14.08.2018
Ort: im Wandel
Beiträge: 59
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Vergütung und so
Also, es ist regional wohl unterschiedlich, doch im Kern gleich - Antrag geht ein, wird mit der Akte dem Rpfl. vorgelegt, er prüft und gibt an den Kostenbeamten der Geschäftsstelle weiter. Nun gibt es Bundesländer, wie M-V, da braucht man 2 Leute in der Geschäftsstelle - den Kostenbeamten und den "Freiachalter", mega umständlich. Die meisten Vergütungen werden im Verwaltungsverfahren ausgezahlt, nicht förmlich festgesetzt (was nicht schön und auch nicht unproblematisch ist).
Mein Geduldsfaden wird nach 2-3 Wochen immer dünner, dann kommt die Erinnerung aus dem Fax, dann nach 1 Woche die nächste. Danach bin ich persönlich im Gericht - das will niemand. Wird es mir zu bunt (zu lange bei höheren Beträgen und ausbleibenden Lebenszeichen des Antrags)drohe ich eine Verzögerungsrüge an (so ab 3 Monaten) - das will so richtig niemand, weil sie hohe Wellen schlägt. Ich rufe auch schon mal an und frage, ob praktische Erfahrung darin besteht, ohne Gehalt zu leben und zu welcher Zeit ich frühstücken kommen kann - ohne Geld geht es halt alles nicht. So mein Forderungsmanagement. |
14.11.2019, 22:42 | #7 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
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Beiträge: 8,576
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Moin moin
Schon ewig lange her, aber da hat mal ein Kollege geschrieben, dass er mit einer Mark ins Gericht gegangen ist und mitgeteilt hat, dass diese Mark alles ist, was er noch hat und er damit das Porto für den Brief bezahlt, in dem er die Entlassung aus allen seiner Betreuungen fordert, weil er aufgrund der Zahlungströdelei pleite ist und daher keine Betreuungen mehr führen kann - also auch nicht mehr geeignet ist. Wenn ich mich richtig erinnere, hatte er sogar einigen Erfolg damit. Ist aber auch schon lange her. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
15.11.2019, 07:53 | #8 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Zitat:
Wirklich spannend zu hören wie unterschiedlich das an den einzelnen Gerichten zu sein scheint. Die Vergütungserhöhung hat aber scheinbar überalls eine riesen Lücke in den (hoffentlich) geregelten Zahlungsablauf gerissen.
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15.11.2019, 11:35 | #9 | |
Routinier
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
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Zitat:
Wau, ich denke man sollte doch mit Gericht, Richtern, Rechtspflegern und Geschäftsstelle gut zusammen arbeiten können. Das kann ich mir nicht vorstellen, wenn man nach drei Wochen schon so ein fass aufmacht. Eine Verzögerung von 2-3 Wochen ist hier schon als blitzschnell zu bezeichnen. Immerhin sind wir ja selbständig und können froh sein, dass 100 % unserer Rechnungen sicher auf unserem Konto landen. Ein anwalt wird seinem Mandanten ja auch nicht nach drei Wochen den Mahnbescheid zustellen. Meine Geduld ist jetzt bei einem Jahr in einem Verfahren am Ende....
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"SIE sind doch der Betreuer? SIE machen das jetzt!" |
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16.11.2019, 00:14 | #10 |
Stammgast
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 697
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Na also ich erinnere auch frühestens nach drei Monaten. Normalerweise sind die Vergütungen wenigstens bei dem einen Gericht schnell da. Es gibt wohl Krankheitsfälle in der Geschäftsstelle und da kann dann keiner was dazu.
Ich habe am selben Gericht diese Woche eine freiheitsentziehende Maßnahme beantragt. Das ging dann recht schnell. Sie scheinen also zu priorisieren und da ich Rücklagen habe kann ich auch damit leben, dass sie die aus Ihrer Sicht am dringensten zu erledigen Dinge als erstes bearbeiten und Vergütungen dann liegen bleiben. Wie Michaela schon sagt, wir müssen wenigstens keine Angst haben, dass sie nicht kommen. Mir ist auch eine gute Zusammenarbeit mit den Gerichten wichtig. Wenigstens den Richter kann man gut telefonisch erreichen und Dinge kurz besprechen. |
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