Dies ist ein Beitrag zum Thema Abgrenzungsfrage im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Für einen Klienten, der unter den Folgen eines Schlaganfalls leidet, habe ich einen Pflegedienst sowie ABW eingerichtet.
Nun kommt der ...
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15.11.2019, 19:09 | #1 |
Stammgast
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 698
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Abgrenzungsfrage
Für einen Klienten, der unter den Folgen eines Schlaganfalls leidet, habe ich einen Pflegedienst sowie ABW eingerichtet.
Nun kommt der Pflegedienst und die Dame des ABW auf mich wegen folgendem zu: - In der Wohnung liegen zwei Matratzen, die entsorgt werden müssen - Er braucht einen neuen Kleiderschrank Die Entsorgung könnte ich ja noch organisieren, aber für den Kleiderschrank fühle ich mich nicht zuständig, denn beides gehört nicht zur Rechtsfürsorge. Meine Frage daher: wie geht ihr mit sowas um? Wer muss sich um die Entsorgung und den Kleiderschrank kümmern, wenn es der B. selbst nicht kann? AK: Vermögen, Aufenthalt, Gesundheit, Post, Wohnung. |
15.11.2019, 19:29 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
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Moin moin
Deine Aufgabe istes, das Ganze zu organisieren. D.h.: Du eruierst den Willen des Betreuten. Findet er das OK? gut. Du hakst nach, was die Entsorgung der Matratzen und Beschaffung des Schrankes kostet. Du schaust auf das Konto des Betreuten. Reicht das Geld? Wenn Ja: Du erteilst dem BW den Auftrag, - (ggf. mit dem Betreuten) die Matratzen für den Sperrmüll rauszustellen (Den Sperrmüll kannst Du ja beantragen) - und einen Schrank zu besorgen. Was für ein Schrank wird benötigt bzw. gewünscht, wo kann er besorgt werden (Sozialkaufhaus?) - dann Rückmeldung an Dich wg. der Preise - und wenn Du zustimmst (ggf. mit dem Betreuten) losziehen und den Schrank besorgen. Betreutes Wohnen heißt nicht, der Kundschaft den Kaffee wegzutrinken und sich den Mund fusselig zu quasseln, sondern auch mit praktischer Hilfe im realen Leben zur Seite zu stehen. (Damit meine ich nicht die Spülhilfe, wenn ein Betreuter das selber könnte.) Du merkst schon: Das Zauberwort für Dich lautet: Delegieren MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
15.11.2019, 23:27 | #3 |
Stammgast
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 698
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Danke, Imre. Das hilt mir sehr viel weiter :-)
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16.11.2019, 08:15 | #4 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Ich stimme Imre da voll zu.
In der Praxis gibt es riesige Unterschiede der ABW-Anbieter. Ich hab hier einen gefunden, der wirklich super ist. Due packen praktisch an wi es ihre Aufgabe ist. Wir beraten zusammen Lösungen, wo keiner so recht zuständig ist. Sie kommen sofort auf mich zu, wenn es Probleme gibt oder etwas für meine Aufgaben anfällt. Der Chef des Ganzen ist selbst nebenher noch rechtlicher Betreuer. Das ist Gold wert, denn der weiß genau, wer wann und wofür zuständig ist und kennt sich einfach super aus. Das gibt er an seine Mitarbeiter weiter. Es gibt hier aber auch andere Dienste, die könnte man zum Mond schießen. Da wird wirklich nur Kaffee getrunken und dumm gelabert. Jegliche praktische Hilfe (z.B. Begleitung zum Arzt) wird mit "also das ist eigentlich nicht meine Aufgabe" abgeschmettert. Deshalb: delegieren, darauf bestehen und notfalls mal andere Anbieter testen. Das hat nichts mit eigener Bequemlichkeit zu tun. Letzten Endes hilft eine engagierte Eingliederungshilfe dem Betroffenen auf Dauer deutlich mehr dabei, wieder mehr Selbständigkeit zu erlernen. Vom rumlabern und Kaffee trinken lernt man nix.
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Die meisten Probleme lösen sich von selbst - man darf sie nur nicht dabei stören |
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