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Betreuung gut überlegen

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuung gut überlegen im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Liebe Teilnehmer, Betreuer und Betreute, meine Mutter ist im Juli auf die Intensivstation eingeliefert worden. Hoher Blutzuckerspiegel (>400), Blasenentzündung und ...


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Alt 16.11.2019, 20:27   #1
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Beiträge: 4
Standard Betreuung gut überlegen

Liebe Teilnehmer, Betreuer und Betreute,
meine Mutter ist im Juli auf die Intensivstation eingeliefert worden. Hoher Blutzuckerspiegel (>400), Blasenentzündung und akutes Nierenversagen waren der Grund.
Die Klinik hat darauf einen Antrag auf Bestellung eines Betreuers gestellt. Zwei Person wurden identifiziert. Der 82-jährig Partner und ich, der Sohn. In der Zwischenzeit ist meine Mutter von der Klinik, in eine Geriatrie und von dort in Kurzzeitpflege gewechselt. Hier habe ich die Betreuerschaft übernommen.
Das Gutachten, welches der Betreuerschaft zu Grunde liegt, schreibt fortgeschrittene Demenz und vieles andere. Die Betreuerschaft umfasst alle Angelegenheiten.
Von allen Seiten wurde mir klar gemacht, dass eine Pflege zu Hause nicht mehr möglich ist.

Dazu kam, dass der Pflegedienst eine Ausweitung der Pflege ablehnte. Wegen den Ressourcen und der Anwesenheit des Partners. Dazu muss ich sagen, dass mich der Zustand vor ihrem Zusammenbruch verzweifeln liess (Sauberkeit im Haus/Körperpflege/Umgangston/Verpflegung/Stürze bei denen der Nachbar helfen musste). Sie wollten aber keine Änderung.
Nun hat mir das Pflegeheim der Kurzzeitpflege einen Dauerplatz angeboten, den ich angenommen habe.
Meine Mutter und ihr Partner lebten in dem Haus meiner Mutter. Ich habe nun festgestellt, dass meine Mutter alles gezahlt hat (Alle Nebenkosten/Zins und Erbpacht/Müll/usw.). Sogar das Auto mit Steuer und Versicherung (er sagt, es ist seines). Da ihr Partner sich nicht beteiligt an den Kosten und weiter in dem Haus meiner Mutter wohnt, habe ich alles gekündigt. Auch will ich ihm Kündigen, und für die Zeit, wo er noch im Haus ist, Nutzungsentgeld verlangen. Jeder bestärkt mich darin und würde es selber so machen.
Nun erholt sich meine Mutter von ihrem Zustand (was ja gut ist und ich der guten Pflege zuspreche). ihr Partner hasst mich mittlerweile. Er beeinflusst meine Mutter, z.B. behauptet er, ich würde Ihr Konto plündern.
Auch bestärkt er sie darin, dass sie nach Hause kommen soll usw. Nun hat der Partner einen Anwalt für meine Mutter besorgt, der ein Betreuerverfahren angestrengt hat, mit dem Ziel, den Partner mit einer Vorsorgevollmacht auszustatten.
Gründe dafür sind, meine Mutter ist wieder geschäftsfähig; ich hätte erhebliche Barabhebungen vorgenommen; ich bin zu weit weg, um spontan zu reagieren; ich hätte die geordneten Verhältnisse vor Ihrem Kollaps durcheinandergebracht.
Nun gab es ein Treffen mit meiner Mutter im Heim. Dabei waren: Richter/Anwalt/Verfahrenspfleger/Partner und meine Mutter. Mich hatte man einen Tag vorher über das Treffen informiert, mir gesagt, ich bräuchte nicht kommen, bzw. ich darf gar nicht kommen, da ich keine Ladung erhalten habe. Sechs Tage NACH diesem Treffen habe ich die Ladung in meinem Briefkasten gehabt. Bei Nachfrage habe ich die Antwort bekommen, sie hätten gerade Probleme mit der Postzustellung.
Mein Problem ist:
Innerhalb von 3 Monaten hat meine Mutter kein Vertrauen mehr zu mir und fühlt sich eingesperrt. Wenn meine Mutter die Geschäftsfähigkeit wiedererlangt, bekommt ihr Partner die Vorsorgevollmacht.
Ihr Partner wird sie wieder nach Hause holen. Dann wird es nicht lange dauern bis sie wieder in eine lebensbedrohliche Situation kommt. Ganz zu schweigen davon, dass er sich das Haus unter den Nagel reißen kann.
Das Betreuungsamt hat mir dringend geraten, nicht mein persönliches Geld einzusetzen (was ich getan habe). Nachher ist mein Geld weg und enterbt bin ich auch noch.
Ihr Partner verfolgt eigene Interessen und instrumentalisiert meine Mutter. Die Barabhebungen hat alle meine Mutter durchgeführt (von Sep.18 bis Juni.19= 10000 €)!
Nun fühle ich mich wie ein Wrack, schlafe sehr schlecht, habe frozen shoulder (rechts und links), schreib so viele Briefe wie nie und meine Beziehung ist dadurch auch belastet.
Kann ich meine Mutter trotz Verfahren in ein Pflegeheim in meine Nähe holen? Kann ich etwas tun, damit das Haus nicht in die Hände vom Partner (oder der Putzfrau) kommt. Ohne Putzfrau würde er nicht klarkommen. Sie übernimmt alles für ihn.
Was fällt euch so ein oder würdet an meine Stelle unternehmen?

Euch einen schönen Tag.
Stephan
calw ist offline  
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Alt 17.11.2019, 08:02   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Das list sich nicht gut.


Unverständlich ist mir:
Zitat:
Das Gutachten, welches der Betreuerschaft zu Grunde liegt, schreibt fortgeschrittene Demenz und vieles andere. Die Betreuerschaft umfasst alle Angelegenheiten.

Zitat:
Nun erholt sich meine Mutter von ihrem Zustand (was ja gut ist und ich der guten Pflege zuspreche)
Von einer fortgeschrittenen Demenz kann man sich nicht erholen, auch bei der allerbesten Pflege nicht.


Zitat:
Mich hatte man einen Tag vorher über das Treffen informiert, mir gesagt, ich bräuchte nicht kommen, bzw. ich darf gar nicht kommen, da ich keine Ladung erhalten habe.
Das war kein Treffen sondern eine richterliche Anhörung an der du als Betreuer hättest teilnehmen sollen. Der angebliche Grund, fehlende Ladung, kann keiner sein. Die Ladung die du letztlich dann doch erhalten hast befindet sich ja auch in der Gerichtsakte.Wer hat dich denn informiert?


Du schreibst du bist zu weit vom aktuellen Gschehen weg was in einem solchen Fall ausgesprochen schlecht ist. Aus der Ferne lassen sich diese komplizierten Dinge sicherlich nicht lösen.

Mir klingt in deinem Beitrag auch etwas viel Hören-Sagen durch was insofern verwundert als dass alle Schreiben in einer Betreuungssache grundsätzlich immer an alle Beteiligten geht. Wenn also jetzt bei Gericht ein Antrag auf Aufhebung der Betreuung wegen der Möglichkeit einer Vollmachtserteilung eingegangen sein sollte müsste dieses Schreiben dir ebenfalls vorliegen.



Du könntest jetzt z.B. alle deine Bedenken gegen die Erteilung einer Vorsorgevollmacht sachlich und nachvollziehbar mit Belegen zusammenfassen und an`s Gericht schicken und darum bitten dich durch einen neutralen Berufsbetreuer zu ersetzen da du eine Vorteilsnahme zu Ungunsten deiner Mutter befürchtest.



Zitat:
Kann ich meine Mutter trotz Verfahren in ein Pflegeheim in meine Nähe holen?
Davon solltest du beim derzeitigen Stand schnellstens Abstand nehmen, das würde alles nur noch schwieriger werden lassen. Die Wünsche und Gedanken diener Mutter dazu spielen hier eine riesengrosse Rolle. Würde sie das denn überhaupt wllen?


Noch eine Frage dazu:
Zitat:
Die Barabhebungen hat alle meine Mutter durchgeführt (von Sep.18 bis Juni.19= 10000 €)!
Als sie im Heim war wegen Demenz?
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 17.11.2019, 11:16   #3
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Registriert seit: 13.11.2019
Beiträge: 4
Standard

Guten Morgen Michaela,
danke für die schnelle Antwort.
Meine Mutter hatte wohl lange einen zu hohen Zuckerspiegel und sehr hohen Blutdruck. Dazu kam dann
die Blasenentzündung. Einen Einfluss hatte sicherlich auch die Einnahme von starken Schmerztabletten (Morphium) über eine lange Zeit. Der Partner hat sich nicht gut gekümmert! Von Zucker will er nix mehr gewusst haben. Blutdruck Tabletten waren halt alle. Für mich ist das schon Körperverletzung. Ich habe das zwar geahnt, aber die Berichte vom Pflegedienst gehen weit darüber hinaus.
Nun zeigt sich diese attestierte fortgeschrittene Demenz nicht mehr so klar. Ich nehme an durch gute Verpflegung und kontrollierte Tablettengabe. Ich sehe die Demenz immer noch. Aber merke, dass man Sie gut ‚trainieren kann‘. Und ich habe wohl gelernt, auch mit Demenz kann man geschäftsfähig sein.
Über das Treffen wurde ich informiert vom Justizmitarbeiter und vom Verfahrenspfleger. Der Pfleger hat mir das mit der Ladung erklärt. Der Mitarbeiter das, mit dem ‚da bräuchte ich nicht zu kommen‘. Ihm war das wohl schon bewusst, dass die Ladung nicht mehr rechtzeitig bei mir ist. Deshalb wohl auch der Anruf einen Tag vorher… aber nicht mit dem Hinweis der Ladung!
Spannend Deine Aussage zu dem Betreuerverfahren. Dieses habe ich schriftlich mit der Ladung erhalten, bzw. es war Teil der Ladung. Also nicht davor.
Ich habe die Betreuung meiner Mutter gerne übernommen, sehe aber mittlerweile auch, dass ein Berufsbetreuer hier besser gewesen wäre. Für mich scheint dies aber schon zu spät. Wenn die Vorsorgevollmacht von meiner Mutter anerkannt wird, brauchts auch keinen Betreuer mehr.
Ich habe jetzt nun einige Briefe an das Gericht formuliert und meine Bedenken klar gemacht. Dem Partner geht es nicht um meine Mutter. Er will in dem Haus bleiben und dieser Weg ist der einfachste.
Frage dazu: welche Voraussetzungen muss den jemand für eine Vorsorgevollmacht mitbringen. Kann das Gericht gegen eine Person sein, die vom Betreuten gewählt wird? Diese Person hat willentlich den Tod meiner Mutter in Kauf genommen.
Wegen dem Umzug: Wenn ich meine Mutter bei mir habe, bin ich mir sicher, dass sie diesen Partner nach 3 Wochen vergessen hat. Das Gericht habe ich in meinen Schreiben darüber informiert, dass ich einen Platz suche und im letzten Brief (liegt noch nicht so lange zurück), dass ich nun einen Platz gefunden habe und Mutter umziehen möchte. Auch die Justizmitarbeiterin habe ich am Telefon gefragt. Sie hat gesagt, kein Problem, könnte ich tun (sie ist aber nicht der Richter!)
Es gab nur Barabhebungen vor ihrer Einweisung in die Klinik. Danach gab es keine mehr (also ab Juni 19 und Ihrer attestierten Demenz).


Es ist wohl ein Brief vom Richter zu mir unterwegs, indem er eine Stellungnahme bis zum 12.12 erwartet. Die Justzmitarbeiterin wollte ihn mir aber nicht vorlesen, deshalb muss ich warten. Bei diesem Gespräch habe ich auch nach dem Umzug gefragt. War wohl nix gegenteiliges in dem Schreiben vom Richter... sonst hätte sie doch etwas gesagt.


Über jeden Kommetar würde ich mich freuen.
G.S.
calw ist offline  
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Alt 17.11.2019, 12:38   #4
Forums-Azubi
 
Benutzerbild von pelotte
 
Registriert seit: 23.10.2016
Beiträge: 52
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Hallo,
da du ja der Betreuer deiner Mutter bist würde ich erstmal den Brief vom Richter abwarten. Dann hast du was Konkretes und kannst dann darauf reagieren.
In der Zwischenzeit solltest du mit deiner Mutter versuchen zu klären was sie möchte und was du für das beste deiner Mutter hältst.
Die Meinung von deiner Mutter muss ja nicht die von dir sein. Wenn du gute Argumente hast lässt sie sich ja vielleicht davon überzeugen.


Ihr solltet euch schon einig in der Sache sein.



Aus eigener Erfahrung kann ich dir nur zu einem Anwalt mit Fachgebiet Betreuungsrecht raten.



Gruß
pelotte
__________________
Nur die harten kommen in den Garten,
durch diese Selektion arbeiten wir an einer gesunden und leistungsfähigen Herde
pelotte ist offline  
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Alt 17.11.2019, 13:09   #5
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,600
Standard

Moin moin

Erst mal vorneweg: Die Vorschläge von Michaela sind sicherlich das Beste, wenn du Deiner Mutter ewas gutes tun und sie aus den Fängen ihres Partners befreien willst.
Du soltest dabei aber auch immer bedenken: Das, was Deine Mutter mit klarem Kopf für sich wünscht und am besten findet, muss nicht das selbe sein, was Du für sie am besten findest.
Also: Auch wenn sie mit klarem Kopf den Partner zum teufel jagen würde, könnte sie über ihren weiteren Verbleib und ihr weiteres Leben ganz andere Vorstellungen haben, als Du.

Beim Thema Demenz oder doch nicht Demenz gibt es schon Erkärungsbedarf. Einerseits schreitet Demenz fort und wird einfach nicht besser. Man kann sie vielleicht etwas bremsen, aber nicht rückgängig machen. Andererseits kann Deine Mutter durchaus aufgrund der Fehlbehandlung der Diabetes Gedächtnisprobleme gehabt haben, die als Symptome einer Demenz ähneln, aber nicht eine Demenz als Ursache haben. Diese Gedächtnisstörungen können durchaus reversibel sein.

Und bzgl. der Geschäftsfähigkeit bei Demenz: So lange die Demenz im Anfangsstadium ist, dürfte noch jeder damit geschäftsfähig sein. Deshalb werd ja auch von verschiedenen Stufen bzw. Fortschrittsstadien bei einer Demenz gesprochen. Allerdings muss auch nicht bis zur allerletzten Stufe gewartet werden, um von einer Geschäftsunfähigkeit ausgehen zu können.

Deine späteren Äusserungen sind durchaus mit Vorsicht zu genießen:

"Wegen dem Umzug: Wenn ich meine Mutter bei mir habe, bin ich mir sicher, dass sie diesen Partner nach 3 Wochen vergessen hat. "

Wie denn? Jetzt (im November 2019) doch dement?
...

"Es gab nur Barabhebungen vor ihrer Einweisung in die Klinik. Danach gab es keine mehr (also ab Juni 19 und Ihrer attestierten Demenz)."

Von wann war das Attest? Zur Betreuerbestellung - also vor der Verbesserung der Gedächtnissituation? Dann war die Diagnose (Demenz) zu dem Zeitpunkt falsch (Begründung siehe oben).

Ein Richter denkt grundlegend anders als ein Otto-Normalbürger - nämlich juristisch und im juristischen Sinne logisch.
Du wirst Dir wahrscheinlich Probleme einhandeln, wenn Du so mit dem Begriff 'Demenz' im Fall Deiner Mutter hantierst. Mal soll sie dement gewesen sein, danach war sie es wieder nicht - jetzt wieder doch etc.
Sei also vorsichtig bei Deiner Stellungnahme - und unterstelle Deiner Mutter keine Demenz, mit der sie nach drei Wochen irgendwas vergessen haben soll, nur weil sie in Deiner Nähe lebt.
Das geht nach hinten los.


Wg. Vorsorgevollmacht:
Die ist beliebt und in aller Munde, weil sie angeblich die Gerichte (eigentlich nur finanziell) entlastet und die Entscheidung der einzelnen Person hervorhebt -
die VV ist aber auch brandgefährlich, weil erst einmal keine Kontrollinstrumente vorgesehen sind, wie es sie bei einer Betreuung gibt.
Und: Jeder kann bevollmächtigt werden. Es gibt keine Voraussetzungen und Beschränkungen. Und ein Gericht hat da bestenfalls erst dann etwas zu melden, wenn das Kind schon lange in den Brunnen gefallen ist und eine Kontrollbetreuung mit dem Aufgabenkreis "Prüfung und Widerruf einer Vollmacht" beschlossen werden muss.
D.h. Caligula hätte sogar seinem Pferd eine Generalvollmacht erteilen können (hat er ja im Prinzip auch).

Weiterer Tip:
Sollte das Gericht jetzt schon einen Beschluss gefällt haben, der nicht in deinem Sinne ist, dann kannst und solltest Du ihm widersprechen, weil Du zu dem Anhörungstermin nicht geladen warst, bzw. die Ladung dich erst nachträglich erreicht hat und du nicht zugegen sein konntest.
Deine Stellungnahme sollte dann als Widerspruch gewertet werden (reinschreiben nicht vergessen).

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 17.11.2019, 15:25   #6
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Registriert seit: 13.11.2019
Beiträge: 4
Frage

Hallo,
zu den Terminen war ich wohl nicht klar genug.


Meine Mutter hat seit Sommer 2018 die Pflegestufe 3. Bis Juli 2019 haben meine Mutter und Ihr Partner im Haus gelebt. Im Juli gab es die lebensbedrohliche Situation. Die Klinik hat dann einen Betreuerantrag gestellt, weil in ihren Augen der Partner nicht geeignet ist und Entscheidungen getroffen werden mussten.
Für diesen Antrag (ich glaube um die schwere und die Aufgabenbereiche festzustellen) wurde ein Gutachten erstellt (August2019 – erst 2,5 Monate her). Nach einer Prüfung wurde ich Betreuer in allen Angelegenheiten. Weil es um meine Mutter wirklich sehr schlecht bestellt war, handelte es sich um ein Eil-Verfahren.


Nun habe ich über die Ladung (erhalten am 6.11.2019) von dem Betreuerverfahren erfahren. In dem Verfahren geht es um die Aufhebung der Betreuung, insbesondere um die Entlassung meiner Person.


Gründe dafür sind, meine Mutter ist wieder geschäftsfähig; ich hätte erhebliche Barabhebungen vorgenommen; ich bin zu weit weg, um spontan zu reagieren; ich hätte die geordneten Verhältnisse vor Ihrem Kollaps durcheinandergebracht.


Es gibt keine Barabhebungen von mir. Ich bin auf die Belege gespannt, die der Anwalt, soweit es darauf ankommt, vorlegen will. Ich habe mir alle Belege von der Sparkasse schicken lassen… nur meine Mutter hat von Ihrem Konto abgehoben.
Die Verhältnisse vor dem Zusammenbruch waren schlimm, was auch das Protokoll des Pflegedienstes aussagt.


Ich finde auch spannend, für wen der Anwalt eigentlich arbeitet. Meine Mutter weiß nix von Barabhebungen und auch nix von der Zeit, vor ihrem Zusammenbruch. Alles Dinge, die der Partner behauptet und meiner Mutter einimpft. Er hat ihr auch den Anwalt besorgt.


Das Gutachten schreibt fortgeschrittene Demenz. Wie jetzt der Richter meine Mutter sieht, weiß ich nicht. Braucht es jetzt nicht wieder ein Gutachten um die Geschäftsfähigkeit festzustellen?


Sie hat sich körperlich sehr erholt, trotzdem verwechselt sie mich einmal mit meinem Vater, dann mal mit ihrem Partner, dann will sie in die Küche um Kartoffeln zu schälen oder einen Frankfurter Kranz backen. Wie schon geschrieben. Sie ist nicht in der Lage, sich aufzusetzen, sich selbständig im Bett zu drehen, zu stehen oder den Rolli zu rollen. Ich glaube nicht, dass Sie die Realität erfasst.
Ich finde, sie ist Dement. Die schwere kann ich nicht beurteilen.



Ich weiss nun, warum es Berufsbetreuer geben muss und möchte jedem raten, sich die Sache bei Familienangehörigen gut zu überlegen. Eine VV läßt sich schnell erstellen.... auch für die Putzfrau und dann hat den Salat.


G.S.
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Alt 21.11.2019, 07:32   #7
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 13.11.2019
Beiträge: 4
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Gestern kam der Brief vom Richter. Er hält sich an das Gutachten, wird mich dauerhaft als Betreuer bestätigen. Der Partner ist nicht in der Lage, meine Mutter zu versorgen, geschweige denn zu betreuen.


Sie haben (Verfahrenspfleger/Richter/Vertretung vom Richter) mehrmals meine Mutter im Heim besucht und erkannt, dass meine Mutter die Sachlage nicht mehr überblicken kann.


Alle Beteiligten haben sich viel Mühe gemacht.


Eine Frage bleibt für mich aber noch: Kann der Anwalt (bezahlt vom Partner) Behauptungen (vom Partner) im Namen meiner Mutter aufstellen ohne Konsequenzen und was hätte der Partner mit der VV gemacht, wenn meine Mutter die Geschäftsfähigkeit zurückerlangt hätte.


Euch einen schönen Tag
G.S.
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Alt 21.11.2019, 07:35   #8
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Eine Frage bleibt für mich aber noch: Kann der Anwalt (bezahlt vom Partner) Behauptungen (vom Partner) im Namen meiner Mutter aufstellen ohne Konsequenzen und was hätte der Partner mit der VV gemacht, wenn meine Mutter die Geschäftsfähigkeit zurückerlangt hätte.

Na bitte, ist doch gut ausgegangen und du kannst zufrieden sein und dich jetzt um deine Mutter so kümmern dass es ihr gut geht.


Deine restlichen Fragen könnte man nur rein spekulativ beantworten was nichts bringt. Schau nach vorne!
__________________
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michaela mohr ist offline  
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