Pauschale bei Wechsel vom Ehrenamt zur Berufsbetreuung?
Hallo!
Wenn ich einige Betreuungen ehrenamtlich übernehme und später darum bitte sie beruflich zu führen, steht mir dann auch die 200€ Pauschale zu? Viele Grüße FrauS |
Also das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, denn das Gesetz ist so zu interpretieren, dass es sich um zwei verschiedene Betreuer handelt.
|
Wird eine ehrenamtliche Betreuung in eine berufliche umgewandelt (oder umgekehrt) ist das nur ein Statuswechsel, aber kein Betreuerwechsel. Es gibt dafür weder eine Übernahme-, noch eine Abgabeprämie (§ 5a Abs 2/3 VBVG).
|
Ich hab es mir schon gedacht.
Danke für die schnellen Antworten. |
Guten Morgen!
Wenn ich jedoch von ehrenamtlicher Betreuung in die berufliche Betreuung wechsel, kann ich aber die bis dahin geführten Betreuungen anteilig über die Ehrenamtspauschale abrechnen?!...Richtig? LG |
Natürlich. Üblicherweise die anteilige Aufwandspauschale nach § 1835a BGB (Jahressumme 399 €, muss durch 365 geteilt und mit der genauen Tagesanzahl der ehrenamtlichen Zeit multipliziert werden) oder wahlweise den tatsächlichen Baraufwand (§ 1835 Abs 1 BGB, insbes. Fahrtkosten mit 0,30 €/km). Übrigens kann man den Betrag (in beiden Fällen) dann selbst entnehmen (ohne Erstattungsantrag und Gerichtsbeschluss), wenn man die Vermögenssorge im AK hat und der Betreute nicht mittellos ist (§§ 1836c, d BGB). Dann taucht die Zahlung ausschließlich als Posten in der Rechnungslegung auf.
Weiteres unter: https://www.bundesanzeiger-verlag.de...wandspauschale https://www.bundesanzeiger-verlag.de...wendungsersatz |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 01:13 Uhr. |
Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.