Dies ist ein Beitrag zum Thema Briefgeheimnis Unterschlagung etc im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Guten "Tag" zusammen...
B Anfang 30 leidet an einer PSychose ( Staatsfeind NR1 )
3 Monate habe ich mir die ...
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Stammgast
Registriert seit: 22.11.2017
Beiträge: 776
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Guten "Tag" zusammen...
B Anfang 30 leidet an einer PSychose ( Staatsfeind NR1 ) 3 Monate habe ich mir die Finger wund geschrieben um Jobcenterleistungen zu bekommen. Da er kein Konto hat, wurden die Leistungen per Scheck zu Ihm gesendet ( Vom JC ) ca 1200 Euro B Wohnt bei seiner Mutter, diese hat seine Post geöffnet und die Schecks einbehalten, da Se der Meinung ist das Ihr das Geld zusteht... wg Verpflegung etc. Das habe ich heute bei einem Besuch des B von der Mutter so gesagt bekommen .... ( B lag noch in der Badewanne... ) Ich habe Ihr gesagt das es ein NO Go ist und Sie auch nicht die Post des B zu öffnen hat. Habe Sie gegebetn mir die Schecks zu geben, das hat sie verweigert. Als B dann aus der Wanne kam, haben wir kurz miteinander geredet, ich wollte das mit den Schecks nicht ansprechen, da ich befürchte das er dann komplett ausklinkt. Ist natürlich kein Problem jetzt ein Konto zu eröffne und dem JC mitzuteilen dass Sie die Schecks sperren sollen und das Geld nochmals überweisen.... Aber wie kommt man nur auf so ein dünnes Eis ????? Für mich verletzung des Briefgeheimnisses und vorallem auch Unterschlagung. Ganz davon abgesehen ist das sicherlich nicht förderlich für seine Erkrankung. Würdet Ihr gegen die Mutter vorgehen ? |
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Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,508
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Einen Scheck kann man nicht sperren.
Ich muss ehrlich sagen, ich hab noch nie einen Scheck einer Sozialbehörde in den Händen gehalten, aber wenn dort Schecks ohne Namensangabe ausgestellt werden (also zahlbar an den Inhaber), dann kann die Mutter tatsächlich zur Bank und sich das gesamte Geld einheimsen. Dann wären wir beim Betrug angekommen, und das ist ein Offizialdelikt, der auch ohne Strafantrag verfolgt wird. Ich würde mich nicht darauf verlassen, dass das Amt in solchen Fällen eine zweite Zahlung veranlasst und tatsächlich mit dem Gedanken spielen, die Mutter zivilgerichtlich in Anspruch zu nehmen. Auf lange Sicht muss der Betreute natürlich aus der Wohnung raus, so etwas geht nicht. |
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#3 |
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"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 1,068
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Naja, für Eltern bleibt man immer irgendwie "Kind", egal wie alt man ist... meine haben, solange ich "meine Füsse unter deren Tisch stellte" auch regelmässig meine Post geöffnet und fanden da so überhaupt nix bei. Eben weil sie mich und meine Entwicklung zur Erwachsenen nicht ernst nahmen und keinen Respekt hatten.
Meine Betreuerin "kämpft" aktuell an einer "Schwiegermutterfront", die der Ansicht ist, sie (die Schwiegermutter) hätte ein Anrecht zu sehen, wieviel Geld/Vermögen ihre Schwiegertochter (B. meiner Gesetzlichen) so hat und nötigt der geistig sehr zurückgeblienen Schwi-Tochter monatlich die zugesendeten Kontoauszüge ab bzw. reisst die Bankauszüge auch gerne mal selber auf .... Die S-Tochter, die nix von Datenschutz, Briefgeheimnis etc. versteht, sieht das noch, gemeinsam mit ihrem ebenfalls geistig behinderten Ehemann, als eine Art liebevolle Zuwendung/Interesse an ihr etc. Wird natürlich nicht "schöner/harmloser" mit mehr Beispielen der ähnlichen Art, scheint möglicherweise eine Art "Eltern-Defekt" zu sein? :-/ |
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#4 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 21.12.2018
Ort: Nördliches Niedersachsen
Beiträge: 280
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Wenn ich die Informationen die Du gibst für mich zusammenfasse, gäbe es keine Veranlassung einzuschreiten. B fühlt sich zuhause offenbar wohl und JC hat weiter keine Einwendungen und zahlt.
Du kannst jetzt versuchen ein Konto für B zu eröffnen, aber damit ist dein Problem nicht gelöst. Auch gegen eine Verletzung des Briefgeheimnisses oder Unterschlagung vorzugehen hilft dir nicht wirklich. Und ob B damit geholfen wird ist ebenfalls fraglich. Kann ja sein, dass die gegenwärtige persönliche Situation für B das Beste ist. Vielleicht bringst Du etwas mehr Input ein? Wie alt ist B? Gibt es eine gesundheitliche Vorgeschichte? Warum wurde Betreuung angeordnet (Staatsfeinde Nr.1 gibt es viele) und für welchen Augabenbereich? |
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#5 | |
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Stammgast
Registriert seit: 22.11.2017
Beiträge: 776
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Zitat:
Die Mutter öffnet ohne jegliche Berechtigung die Post, legt die Schecks in eine Schublade und ich soll dabei zuschauen und das für gut befinden ?? |
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#6 | |
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Stammgast
Registriert seit: 22.11.2017
Beiträge: 776
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Zitat:
B ist 24 leidet an einer Psychose ( Verfolgungswahn ) Aufgabenkreise Gesundheit Post Wohnung Vermögenssorge Behörden Aufenthalt Die Betreuung wurde aufgrund der Psychose angeordnet. |
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#7 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 21.12.2018
Ort: Nördliches Niedersachsen
Beiträge: 280
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Zitat:
Vielleicht fühlt sich der Sohn sehr wohl bei seiner Mutter und ist dankbar. Auch für das öffnen und "bearbeiten" der Post. Du musst es nicht für gut befinden.Aber solange es nicht wirklich zum Schaden des B beiträgt kannst du auch versuchen locker zu bleiben. Schlimmstenfalls wirst Du sonst für immer alles selbst regeln müssen, weil es nicht deinen Ansprüchen genügt. |
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#8 |
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Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,508
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Ich wäre da etwas vorsichtig. Das JC hat die Leistungen für den Sohn und nicht die Mutter bewilligt. Wir wissen nicht von was die Mutter lebt (eigene Arbeit oder bezieht sogar selbst noch Alg II) aber einfach pfeifen und wegschauen könnte im schlimmsten Fall als Beihilfe zum Betrug ausgelegt werden und das will kein Betreuer in seinem Führungszeugnis stehen haben, denn das wäre das sichere Ende der Betreuerkarriere.
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#9 |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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@zwerg du schreibst leider nicht zu den näheren Verhältnissen.
Wovon hat dein Betreuter denn gelebt in den drei Monaten bis die Leistung kam? Es ist oder wäre defintiv nicht o.k. fremde Briefe zu öffnen- ausser: ener sagt: mir egal, mach doch selbst wenn du wissen willst was da steht. Die Idee dass die Schecks gesperrt werden könnten oder der Betrag nochmals erstattet wird kannst du miner Meinung nach wirklich vergessen, damit solltest du dich nicht aufhalten. Aus welchem Grund hattest du für den Betreuten denn kein Konto eröffnet für die Leistung? Ich frage mich ausserdem warum die Post nicht zu dir kam? Du bist doch der Bevollmächtigte. Weiterhin: 1200 Ocken für drei Monate sind drei Monate Lebensunterhalt, keine Mietanteile, kein Strom oer ist das anders aufgeteilt? |
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