Dies ist ein Beitrag zum Thema Die Alternative bei den Berufsmäßigkeitsvoraussetzungen? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat:
Der Richter entscheide letztendlich.
Hallo Negge,
das hatte ich mir ja schon gedacht. Allles kann, aber nichts muss...
Bei ...
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20.10.2008, 23:20 | #41 | |
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Zitat:
Hallo Negge, das hatte ich mir ja schon gedacht. Allles kann, aber nichts muss... Bei uns ist mir jedenfalls würde ich Entscheidung ebenso ausfallen. Mir ist jedenfalls noch nichts anderes zu Ohren gekommen.. Ich hoffe trotzdem Du hast Glück, bezweifele es aber fast, bei dem Andrang. |
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23.12.2008, 04:25 | #42 |
Bevollmächtigter im Rahmen von Vorsorgevollmachten
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... möchte nun Klarheit haben
Hallo Tina L.,
seit meinem Antrag ans Betreuungsgericht sind nunmehr fast 4 Monate vergangen. Eine Reaktion des zuständigen Richters liegt mir bisher nicht vor. Wie gesagt, das Gespräch bei der Betreuungsbehörde war am 20.10.2008; mein Antrag auf Berufsbetreuungen ist vom 26.8.2008. Inzwischen bin ich als Freiberufler im sozialen Bereich tätig und habe nunmehr den Richter angeschrieben und gebeten, mir klar zu sagen, ob er mich bestellen wird oder nicht, damit ich weiterplanen kann. Ich habe mich schon jetzt entschieden, nicht mehr für ehrenamtliche rechtliche Betreuungen zur Verfügung zu stehen, da ich auch hier (in einer anderen Sache aber bei einem anderen Gericht) schon seit über 4 Monaten auf eine beantragte Auslagenentschädigung warte. Dies finde ich so nicht in Ordnung!! Bin gespannt, welche Antwort ich erhalte. Liebe Grüße
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M.S. Der Ärger ist als Gewitter, nicht als Dauerregen gedacht; er soll die Luft reinigen und nicht die Ernte verderben. (Ernst R. Hauschka, deutscher Aphoristiker) |
07.01.2009, 21:14 | #43 |
Bevollmächtigter im Rahmen von Vorsorgevollmachten
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.... Traum "ausgeträumt"
Hallo,
die lang erwartete Antwort liegt mir nun vor: ....." bei der Absicht lediglich nur 2 Betreuungen berufsmäßig zu führen, kommt eine Bestellung als Berufsbetreuer nicht in Be- tracht." Damit hat nun das Thema Berufsbetreuer für mich seinen Abschluß gefunden..... schade! Liebe Grüße
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08.01.2009, 00:24 | #44 |
Ehrenamtlicher Betreuer
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Beiträge: 2,086
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Hallo negge,
laß den Kopf nicht hängen. Warum machst Du nicht auf ehrenamtlicher Basis weiter. Schöne grüße Kohlenklau
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) |
08.01.2009, 11:10 | #45 |
Bevollmächtigter im Rahmen von Vorsorgevollmachten
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Beiträge: 87
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... warum nicht weiter als ehrenamtl. Betreuer
Hallo Kohlenklau,
hier gibt es eine klare Antwort. NEIN! Warum? Seit 2004 bin ich als ehrenamtl. Betreuer tätig und zwar aus einem inneren sozialen Pflichtgefühl heraus, welches seinerzeit, von einer Dame geweckt wurde, die ich nunmehr seit 40 Jahren kenne. Ich wollte den Gerichten zeigen, mit wem sie es zu tun haben und habe dann nach einer langen "Einarbeitungsphase" im Jahre 2006 einen Erst-Antrag gestellt. Die weitere Geschichte ist ja diesem Thread zu entnehmen. Mit meiner Arbeit war man immer zufrieden. Habe zumindest nie eine gegenteilige Meinung erfahren. Was ich wohl in den letzten Monaten seitens der Gerichte, mit denen ich zu tun habe, feststelle, ist, daß - die Kommunikation sehr dürftig ist - Bearbeitungszeiten lange sind (keine Zwischenbescheide) - man nach Monaten an die Zahlung "seines Geldes" erinnern muß, - oft Erbsenzählerei betrieben wird (war Kopie nötig oder nicht usw.). Ich stand bislang für die Gerichte sofort "auf der Matte", wenn man mich brauchte und arbeitete fleißig mit "Herzblut". Durch diese Ermessensentscheidung fühle ich mich total ausgenutzt. Man braucht mich nur, wenn ich weiterhin für "Gotteslohn" als Billigkraft tätig bin. Dazu bin ich jetzt nicht mehr bereit. Liebe Grüße
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berufsbetreuer, selbständigkeit |
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