Dies ist ein Beitrag zum Thema Rundfunkgebührenbefreiung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Die Erklärung auf der verlinkten Seite der "GEZ" bringt aber eine Info
Zitat:
Zimmern in Wohn*einrichtungen für Menschen mit Behinderung ...
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15.12.2019, 20:02 | #11 | |
Stammgast
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
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Die Erklärung auf der verlinkten Seite der "GEZ" bringt aber eine Info
Zitat:
Insofern berichtige ich meinen vorherigen Post.
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Die deutsche Sprache ist zwar Freeware, aber nicht open-source! |
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16.12.2019, 11:34 | #12 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 24.04.2013
Ort: Bayern
Beiträge: 199
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Da lese ich den Rundfunkstaatsvertrag anders und meine, dass sich durch das BTHG nichts ändern dürfte, auch wenn die Leistungen der Grundsicherung wegfallen.
§ 3 Wohnun Nicht als Wohnung gelten Raumeinheiten in folgenden Betriebsstätten: 4.Raumeinheiten in Wohneinrichtungen, die Leistungen im Sinne des § 75Abs. 3 Satz 1 des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches für Menschen mit Behinderungen erbringen und hierzu mit dem Träger der Sozialhilfe eine Vereinbarung geschlossen haben. Beide Voraussetzungen sind m.E. erfüllt, auch wenn der einzelne Bewohner über dem Regelbedarf liegt. Gruß BineP. |
16.12.2019, 12:00 | #13 |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,247
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Mein Beitrag ist leider auf der ersten Seite "verschwunden", aber doch, es wird sich etwas ändern. § 75 SGB XII wird ab 1.1.2020 nur noch für Pflegeheime und Einrichtungen für Wohnungslose gelten. Einrichtungen für Behinderte fallen aus dem Geltungsbereich raus und somit müssen die Heimbewohner ab 1.1.2020 angemeldet werden, da dann die Heime gerade keine Vereinbarung nach § 75 SGB XII mehr abgeschlossen haben.
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31.01.2020, 10:22 | #14 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 24.04.2013
Ort: Bayern
Beiträge: 199
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"Für Menschen, die vollstationär in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung wohnen, ergeben sich durch die Neugestaltungen des BTHG zum 1.1.20 keine Änderungen. Es besteht weiterhin keine Anmeldepflicht."
zusammengefasstes Zitat aus der Seite www.rundfunkbeitrag.de Gruß BineP |
15.05.2020, 18:10 | #15 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 13.02.2018
Ort: Norddeutschland
Beiträge: 48
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Hallo Ihr Lieben, habt Ihr inzwischen Erfahrungen mit den Rundfunkgebühren? 2 Betreute aus der gleichen Einrichtung sind weiterhin befreit, für eine habe ich trotz Antrag noch keine Rückmeldung und eine, die bisher so durchgegangen ist, hat nun eine Rechnung für drei Monate bekommen.Eine der Befreiten bekommt Grusi, die drei anderen eine gute Rente.Für alle habe ich beim Befreiungsantrag ein Schreiben der Einrichtung beigelegt . Dennoch scheinbar unterschiedliche Vorgehensweise.
Hat jemand ähnliches erlebt? |
15.05.2020, 18:14 | #16 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,590
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Moin moin
Ist die Einrichtung ein Heim? Dann könnten die BewohnerInnen ggf. sogar bzgl. der Rundfunkgenühren abgemeldet werden. Dafür ist eine Bestätigung des Heimbetreibers notwendig. Frage doch mal nach, ob das auch für diese Einrichtung zutrifft. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
15.05.2020, 19:18 | #17 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 21.12.2018
Ort: Nördliches Niedersachsen
Beiträge: 280
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Zitat:
Mein Reden seit gefühlt ewigen Zeiten! |
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15.05.2020, 19:56 | #18 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 13.02.2018
Ort: Norddeutschland
Beiträge: 48
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Ja,es ist eine Einrichtung für psychisch kranke Menschen. Mir war nur die unterschiedliche Behandlung der einzelnen Betreuten aufgefallen. Werde es auch für die nun letzte Betreute hinbekommen die es noch gilt zu befreien. Ich wollte nur wissen, ob es ähnliche Erfahrungen gibt
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15.05.2020, 19:58 | #19 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 13.02.2018
Ort: Norddeutschland
Beiträge: 48
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Wobei mir gerade jetzt beim lesen auffällt; befreien und abmelden sind ja auch noch zwei verschiedene Sachen.
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16.05.2020, 09:31 | #20 | |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,590
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Moin moin
Zitat:
Abmeldung: Dann ist erst mal Ruhe - und nicht nur für ein Jahr. Wenn Deine Betreute irgendwann wieder auszieht in eine eigene Wohnung, dann mußt Du sie wieder anmelden und ggf. befreien lassen. MfG Imre
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