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S.Iris 14.12.2019 21:32

Rundfunkgebührenbefreiung
 
Hallo alle Miteinander!
Ich habe mich heute gefragt, ob alle die Personen, die bisher in einem Heim der EGH gelebt haben und daher von den Rundfunkgebühren abgemeldet waren, nun wieder angemeldet und dann über die GRUSI oder SGBII Leistung zu befreien sind?

Wie macht ihr das?
Gruß Iris

Susi K 15.12.2019 17:53

Was ist ein Heim der EGH? Kenn ich nicht.

sonnyblue3 15.12.2019 17:56

Zitat:

Zitat von Susi K (Beitrag 122981)
Was ist ein Heim der EGH? Kenn ich nicht.

EGH = Eingliederungshilfe

Susi K 15.12.2019 18:48

Der Befreiung vom Rundfunkbeitrag sind enge Grenzen gesetzt.

https://www.rundfunkbeitrag.de/buerg...index_ger.html

Ich sehe da keinen Grund zur Befreiung. Sorry

Betreuerwichtel 15.12.2019 18:56

Was dazu führt, dass nach Wirksamwerden des BTHG alle besonderen Wohnformen wieder Beitragspflichtig werden. Anträge auf Befreiung eingeschlossen.

S.Iris 15.12.2019 18:58

Was ist EGH
 
Zitat:

Zitat von sonnyblue3 (Beitrag 122982)
EGH = Eingliederungshilfe

Eingliederungshilfe:d010:

S.Iris 15.12.2019 19:00

Zitat:

Zitat von Betreuerwichtel (Beitrag 122988)
Was dazu führt, dass nach Wirksamwerden des BTHG alle besonderen Wohnformen wieder Beitragspflichtig werden. Anträge auf Befreiung eingeschlossen.

Das ist genau das, was ich meinte!
also die Leute mit Grusi oder ALG II Anspruch werden befreit, die mit knappen Vermögensüberhang haben das Nachsehen.

:motz:

Susi K 15.12.2019 19:33

Zitat:

Zitat von S.Iris (Beitrag 122992)
...also die Leute mit Grusi oder ALG II Anspruch werden befreit, die mit knappen Vermögensüberhang haben das Nachsehen.

Das ist so nicht korrekt. Die Leute mit Grusi oder ALG II Anspruch werden eben nicht befreit. Der jeweilige Kostenträger übernimmt ggf. nur die Rundfunkbeiträge, wie so viele andere Dinge auch.


Ob "knapp Vermögende" das Nachsehen haben kann man auch anders betrachten. :d010:

S.Iris 15.12.2019 19:50

Sorry Susi, aber das ist falsch. Ab 01.01.20 ist die besondere Wohnform dann kein Heim mehr, die Menschen die dort leben, haben Grusi oder wenn sie erwerbsfähig sind, ALGII Anspruch und sind somit zu befreien. Oder haben so viel Geld, daß sie gar keine Exisistenzsichernde Leistungen benötigen.
Da hat der Kostenträger gar nichts mit zu tun, ich meine mit der Rundfunkbefreiung.
Mir stellt sich aber immer noch die Frage, ob Menschen in besonderen Wohnformen tatsächlich angemeldet werden müssen, weil es ja immer noch Einrichtungen der Behindertenhilfe sind und dann gar nicht angemeldet werden müssten. Das war ja die ursprüngliche Frage.
Gruß Iris

Pichilemu 15.12.2019 19:58

Zitat:

Zitat von S.Iris (Beitrag 122994)
Mir stellt sich aber immer noch die Frage, ob Menschen in besonderen Wohnformen tatsächlich angemeldet werden müssen, weil es ja immer noch Einrichtungen der Behindertenhilfe sind und dann gar nicht angemeldet werden müssten. Das war ja die ursprüngliche Frage.
Gruß Iris

Mit dem BTHG wird das Vertragsrecht für die Zielgruppe des BTHG aus dem SGB XII herausgelöst und in das SGB IX überführt. Wenn der Verweis im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag nicht aktualisiert wird hat das tatsächlich zur Folge, dass Heimbewohner angemeldet werden müssen (Bewohner von ambulanten Wohngruppen nicht!) und, sofern sie keinen Befreiungstatbestand erfüllen, Rundfunkbeitrag abdrücken müssen. Für Pflegeheime und für Einrichtungen für Wohnungslose bleibt alles gleich.


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