Rundfunkgebührenbefreiung
Hallo alle Miteinander!
Ich habe mich heute gefragt, ob alle die Personen, die bisher in einem Heim der EGH gelebt haben und daher von den Rundfunkgebühren abgemeldet waren, nun wieder angemeldet und dann über die GRUSI oder SGBII Leistung zu befreien sind? Wie macht ihr das? Gruß Iris |
Was ist ein Heim der EGH? Kenn ich nicht.
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Der Befreiung vom Rundfunkbeitrag sind enge Grenzen gesetzt.
https://www.rundfunkbeitrag.de/buerg...index_ger.html Ich sehe da keinen Grund zur Befreiung. Sorry |
Was dazu führt, dass nach Wirksamwerden des BTHG alle besonderen Wohnformen wieder Beitragspflichtig werden. Anträge auf Befreiung eingeschlossen.
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Was ist EGH
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also die Leute mit Grusi oder ALG II Anspruch werden befreit, die mit knappen Vermögensüberhang haben das Nachsehen. :motz: |
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Ob "knapp Vermögende" das Nachsehen haben kann man auch anders betrachten. :d010: |
Sorry Susi, aber das ist falsch. Ab 01.01.20 ist die besondere Wohnform dann kein Heim mehr, die Menschen die dort leben, haben Grusi oder wenn sie erwerbsfähig sind, ALGII Anspruch und sind somit zu befreien. Oder haben so viel Geld, daß sie gar keine Exisistenzsichernde Leistungen benötigen.
Da hat der Kostenträger gar nichts mit zu tun, ich meine mit der Rundfunkbefreiung. Mir stellt sich aber immer noch die Frage, ob Menschen in besonderen Wohnformen tatsächlich angemeldet werden müssen, weil es ja immer noch Einrichtungen der Behindertenhilfe sind und dann gar nicht angemeldet werden müssten. Das war ja die ursprüngliche Frage. Gruß Iris |
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