Dies ist ein Beitrag zum Thema Rundfunkgebührenbefreiung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo alle Miteinander!
Ich habe mich heute gefragt, ob alle die Personen, die bisher in einem Heim der EGH gelebt ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Heutige Beiträge | Suchen |
14.12.2019, 21:32 | #1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 12.12.2015
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 50
|
Rundfunkgebührenbefreiung
Hallo alle Miteinander!
Ich habe mich heute gefragt, ob alle die Personen, die bisher in einem Heim der EGH gelebt haben und daher von den Rundfunkgebühren abgemeldet waren, nun wieder angemeldet und dann über die GRUSI oder SGBII Leistung zu befreien sind? Wie macht ihr das? Gruß Iris
__________________
in der Ruhe liegt die Kraft |
15.12.2019, 17:53 | #2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 21.12.2018
Ort: Nördliches Niedersachsen
Beiträge: 280
|
Was ist ein Heim der EGH? Kenn ich nicht.
|
15.12.2019, 17:56 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 14.02.2016
Beiträge: 264
|
|
15.12.2019, 18:48 | #4 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 21.12.2018
Ort: Nördliches Niedersachsen
Beiträge: 280
|
Der Befreiung vom Rundfunkbeitrag sind enge Grenzen gesetzt.
https://www.rundfunkbeitrag.de/buerg...index_ger.html Ich sehe da keinen Grund zur Befreiung. Sorry |
15.12.2019, 18:56 | #5 |
Stammgast
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
|
Was dazu führt, dass nach Wirksamwerden des BTHG alle besonderen Wohnformen wieder Beitragspflichtig werden. Anträge auf Befreiung eingeschlossen.
__________________
Die deutsche Sprache ist zwar Freeware, aber nicht open-source! |
15.12.2019, 18:58 | #6 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 12.12.2015
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 50
|
Was ist EGH
__________________
in der Ruhe liegt die Kraft |
15.12.2019, 19:00 | #7 | |
Forums-Azubi
Registriert seit: 12.12.2015
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 50
|
Zitat:
also die Leute mit Grusi oder ALG II Anspruch werden befreit, die mit knappen Vermögensüberhang haben das Nachsehen.
__________________
in der Ruhe liegt die Kraft |
|
15.12.2019, 19:33 | #8 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 21.12.2018
Ort: Nördliches Niedersachsen
Beiträge: 280
|
Zitat:
Ob "knapp Vermögende" das Nachsehen haben kann man auch anders betrachten. |
|
15.12.2019, 19:50 | #9 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 12.12.2015
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 50
|
Sorry Susi, aber das ist falsch. Ab 01.01.20 ist die besondere Wohnform dann kein Heim mehr, die Menschen die dort leben, haben Grusi oder wenn sie erwerbsfähig sind, ALGII Anspruch und sind somit zu befreien. Oder haben so viel Geld, daß sie gar keine Exisistenzsichernde Leistungen benötigen.
Da hat der Kostenträger gar nichts mit zu tun, ich meine mit der Rundfunkbefreiung. Mir stellt sich aber immer noch die Frage, ob Menschen in besonderen Wohnformen tatsächlich angemeldet werden müssen, weil es ja immer noch Einrichtungen der Behindertenhilfe sind und dann gar nicht angemeldet werden müssten. Das war ja die ursprüngliche Frage. Gruß Iris
__________________
in der Ruhe liegt die Kraft |
15.12.2019, 19:58 | #10 |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,248
|
Mit dem BTHG wird das Vertragsrecht für die Zielgruppe des BTHG aus dem SGB XII herausgelöst und in das SGB IX überführt. Wenn der Verweis im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag nicht aktualisiert wird hat das tatsächlich zur Folge, dass Heimbewohner angemeldet werden müssen (Bewohner von ambulanten Wohngruppen nicht!) und, sofern sie keinen Befreiungstatbestand erfüllen, Rundfunkbeitrag abdrücken müssen. Für Pflegeheime und für Einrichtungen für Wohnungslose bleibt alles gleich.
|
Lesezeichen |
|
|