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Rundfunkgebührenbefreiung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Rundfunkgebührenbefreiung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo alle Miteinander! Ich habe mich heute gefragt, ob alle die Personen, die bisher in einem Heim der EGH gelebt ...


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Alt 14.12.2019, 21:32   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 12.12.2015
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 50
Standard Rundfunkgebührenbefreiung

Hallo alle Miteinander!
Ich habe mich heute gefragt, ob alle die Personen, die bisher in einem Heim der EGH gelebt haben und daher von den Rundfunkgebühren abgemeldet waren, nun wieder angemeldet und dann über die GRUSI oder SGBII Leistung zu befreien sind?

Wie macht ihr das?
Gruß Iris
__________________

in der Ruhe liegt die Kraft
S.Iris ist offline  
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Alt 15.12.2019, 17:53   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 21.12.2018
Ort: Nördliches Niedersachsen
Beiträge: 280
Standard

Was ist ein Heim der EGH? Kenn ich nicht.
Susi K ist offline  
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Alt 15.12.2019, 17:56   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.02.2016
Beiträge: 264
Standard

Zitat:
Zitat von Susi K Beitrag anzeigen
Was ist ein Heim der EGH? Kenn ich nicht.
EGH = Eingliederungshilfe
sonnyblue3 ist offline  
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Alt 15.12.2019, 18:48   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 21.12.2018
Ort: Nördliches Niedersachsen
Beiträge: 280
Standard

Der Befreiung vom Rundfunkbeitrag sind enge Grenzen gesetzt.

https://www.rundfunkbeitrag.de/buerg...index_ger.html

Ich sehe da keinen Grund zur Befreiung. Sorry
Susi K ist offline  
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Alt 15.12.2019, 18:56   #5
Stammgast
 
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
Standard

Was dazu führt, dass nach Wirksamwerden des BTHG alle besonderen Wohnformen wieder Beitragspflichtig werden. Anträge auf Befreiung eingeschlossen.
__________________
Die deutsche Sprache ist zwar Freeware, aber nicht open-source!
Betreuerwichtel ist offline  
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Alt 15.12.2019, 18:58   #6
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 12.12.2015
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 50
Standard Was ist EGH

Zitat:
Zitat von sonnyblue3 Beitrag anzeigen
EGH = Eingliederungshilfe
Eingliederungshilfe
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S.Iris ist offline  
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Alt 15.12.2019, 19:00   #7
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 12.12.2015
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 50
Standard

Zitat:
Zitat von Betreuerwichtel Beitrag anzeigen
Was dazu führt, dass nach Wirksamwerden des BTHG alle besonderen Wohnformen wieder Beitragspflichtig werden. Anträge auf Befreiung eingeschlossen.
Das ist genau das, was ich meinte!
also die Leute mit Grusi oder ALG II Anspruch werden befreit, die mit knappen Vermögensüberhang haben das Nachsehen.

__________________

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S.Iris ist offline  
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Alt 15.12.2019, 19:33   #8
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 21.12.2018
Ort: Nördliches Niedersachsen
Beiträge: 280
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Zitat:
Zitat von S.Iris Beitrag anzeigen
...also die Leute mit Grusi oder ALG II Anspruch werden befreit, die mit knappen Vermögensüberhang haben das Nachsehen.
Das ist so nicht korrekt. Die Leute mit Grusi oder ALG II Anspruch werden eben nicht befreit. Der jeweilige Kostenträger übernimmt ggf. nur die Rundfunkbeiträge, wie so viele andere Dinge auch.


Ob "knapp Vermögende" das Nachsehen haben kann man auch anders betrachten.
Susi K ist offline  
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Alt 15.12.2019, 19:50   #9
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 12.12.2015
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 50
Standard

Sorry Susi, aber das ist falsch. Ab 01.01.20 ist die besondere Wohnform dann kein Heim mehr, die Menschen die dort leben, haben Grusi oder wenn sie erwerbsfähig sind, ALGII Anspruch und sind somit zu befreien. Oder haben so viel Geld, daß sie gar keine Exisistenzsichernde Leistungen benötigen.
Da hat der Kostenträger gar nichts mit zu tun, ich meine mit der Rundfunkbefreiung.
Mir stellt sich aber immer noch die Frage, ob Menschen in besonderen Wohnformen tatsächlich angemeldet werden müssen, weil es ja immer noch Einrichtungen der Behindertenhilfe sind und dann gar nicht angemeldet werden müssten. Das war ja die ursprüngliche Frage.
Gruß Iris
__________________

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Alt 15.12.2019, 19:58   #10
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,248
Standard

Zitat:
Zitat von S.Iris Beitrag anzeigen
Mir stellt sich aber immer noch die Frage, ob Menschen in besonderen Wohnformen tatsächlich angemeldet werden müssen, weil es ja immer noch Einrichtungen der Behindertenhilfe sind und dann gar nicht angemeldet werden müssten. Das war ja die ursprüngliche Frage.
Gruß Iris
Mit dem BTHG wird das Vertragsrecht für die Zielgruppe des BTHG aus dem SGB XII herausgelöst und in das SGB IX überführt. Wenn der Verweis im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag nicht aktualisiert wird hat das tatsächlich zur Folge, dass Heimbewohner angemeldet werden müssen (Bewohner von ambulanten Wohngruppen nicht!) und, sofern sie keinen Befreiungstatbestand erfüllen, Rundfunkbeitrag abdrücken müssen. Für Pflegeheime und für Einrichtungen für Wohnungslose bleibt alles gleich.
Pichilemu ist gerade online  
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