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Frage zu Fahrkosten -Abrechnung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Frage zu Fahrkosten -Abrechnung im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, ich habe als ehrenamtliche Betreuerin jetzt meine erste Abrechnung gemacht. Ich habe eine Einzelabrechnung gemacht, weil ich hohe ...


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Alt 23.12.2019, 16:42   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 29.07.2018
Beiträge: 18
Standard Frage zu Fahrkosten -Abrechnung

Hallo zusammen, ich habe als ehrenamtliche Betreuerin jetzt meine erste Abrechnung gemacht. Ich habe eine Einzelabrechnung gemacht, weil ich hohe Fahrtkosten hatte. Jetzt habe ich ein Schreiben von der Revisionsabteilung bekommen. Sie fragen, warum ich ca. 400km zum Heimatkonsulat des Betreuten nach München gefahren bin (wegen einer wichtigen Passangelegenheit), obwohl das Konsulat in Bonn zuständig ist, das nur ca. 200km entfernt ist. Es gab dafür einen Grund, ich weiß aber nicht, ob sie den anerkennen (das Bonner Konsulat ist weder tel. noch per mail erreichbar gewesen, und hat auf seiner Webseite eine bestimmte Dienstleistung gar nicht aufgeführt, in München hingegen schon, Terminvereinbarung war auch in Bonn nicht möglich). Die Sache, um die es ging, wurde in München erfolgreich erledigt.


Jetzt kann aber gar nicht einschätzen, ob die Revisoren diesen Grund akzeptieren. Was ich jetzt gern wissen würde: würden mir in so einem Fall gar keine Fahrtkosten anerkannt, falls das abgelehnt wird? Oder bekäme ich wenigstens die geringeren für eine (fiktive) Fahrt nach Bonn? Wenn ich nämlich gar keine Fahrkosten bekäme, hätte ich weniger als die ehrenamtliche Betreuerpauschale.
Floriana ist offline  
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Alt 23.12.2019, 17:46   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 21.12.2018
Ort: Nördliches Niedersachsen
Beiträge: 280
Standard

Da ich nicht weiß, worum es im Detail ging, meine Einschätzung dazu, alles Andere wäre Kartenlesen.

Gehe davon aus, dass dir keine Fahrtkosten erstattet werden. Auch die geringeren, fiktiven Fahrtkosten nach Bonn, werden wohl nicht berücksichtigt. Ziehe nach Ablehnung deine Abrechnung zurück und beantrage die entsprechende Pauschale. Eine Auseinandersetzung darüber kostet nur Nerven, von denen du noch genug gebrauchen wirst.

Ich schreibe hier nur aus Erfahrung im Umgang mit Ämtern allgemein.
Susi K ist offline  
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Alt 23.12.2019, 17:57   #3
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,253
Standard

Zitat:
Zitat von Susi K Beitrag anzeigen
Gehe davon aus, dass dir keine Fahrtkosten erstattet werden. Auch die geringeren, fiktiven Fahrtkosten nach Bonn, werden wohl nicht berücksichtigt.
Warum?


Ich kenne es aus der Zeugenentschädigung so, dass wenn der Zeuge aus einem anderem Ort als seinem Wohnort anreist und dadurch der Staatskasse Mehrkosten entstehen, und der Zeuge die Anreise vom weiter entfernten Ort nicht im Vorfeld beantragt hat, wenigstens die fiktiven Kosten für die Anfahrt von seinem Wohnort erstattet werden. Wenn das bei der Betreuervergütung anders sein soll, würde mich das sehr wundern, denn schließlich ist die Vergütungsfestsetzung keine Bestrafung für vermeintliches Fehlverhalten des ehrenamtlichen Betreuers.
Pichilemu ist offline  
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Alt 23.12.2019, 18:20   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 21.12.2018
Ort: Nördliches Niedersachsen
Beiträge: 280
Standard

Zitat:
Zitat von Pichilemu Beitrag anzeigen
Warum?

Ein Gerichtsprozess mit seinen nachhaltigen Regeln ist nicht vergleichbar mit einem Verwaltungsakt im Betreuungsbereich. Grade ehrenamtliche Betreuer sind aufgrund fehlender Erfahrungen vielfach abhängig vom Wohlwollen eines Rechtspflegers. Dessen Entscheidung, auch über Fartkostenerstattung, ist selten verhandelbar sondern nur auf gerichtlichem Wege anfechtbar. Insofern muss ein Betreuer abwägen, inwieweit er in Konfrontation zum zuständigen Rechtspfleger gehen möchte.
Susi K ist offline  
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Alt 23.12.2019, 18:33   #5
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,604
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Moin moin

Der Vergleich zwischen Zeugenentschädigung und einer Aufwandsentschädigung ist schönes Freizeitvergnügen und wird Floriana nicht allzuviel weiterhelfen.

Wenn sie aber ihre Begründung entsprechend formuliert an das Betreuungsgericht schickt, dann sollten das Kilometergeld doch wohl anerkannt werden. Ein Konsulat, dass nicht erreichbar ist und im Onlineauftritt die benötigte Hilfeleistung gar nicht erst anbietet würde auch dem Betreuungsgericht doppelte Fahktkosten aufwerfen, wenn man dort umsonst hingefahren ist. Dann ist es günstiger, gleich weiter zu fahren.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 23.12.2019, 18:43   #6
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,253
Standard

Zitat:
Zitat von Susi K Beitrag anzeigen
Insofern muss ein Betreuer abwägen, inwieweit er in Konfrontation zum zuständigen Rechtspfleger gehen möchte.
Ein Rechtspfleger, der einen einfachen Antrag auf Fahrtkostenerstattung zum Anlass nimmt dem ehrenamtlichen Betreuer in Zukunft Steine in den Weg zu legen ist in seinem Beruf falsch und den würde ich auch ganz ohne Scham wegen der Besorgnis der Befangenheit ablehnen.
Pichilemu ist offline  
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Alt 23.12.2019, 23:00   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 21.12.2018
Ort: Nördliches Niedersachsen
Beiträge: 280
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Ich bin da ganz auf deiner Seite, Pichilemu! Aber verfolge mal eine Weile die Beiträge in diesem Forum. https://www.rechtspflegerforum.de/
Die leben in einer anderen Welt.
Susi K ist offline  
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Alt 24.12.2019, 15:26   #8
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,604
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Moin moin

Zitat:
Zitat von Susi K Beitrag anzeigen
Die leben in einer anderen Welt.
Ja, das tun sie. Es ist ihr Job. Genauso wie wir Betreuer auch in einer anderen Welt leben als die Betreuten, deren Angehörige oder das sonstige Umfeld.
Rechtspfleger haben andere (Gesetze) als Spielregeln und andere Entscheidungsspielräume als Betreuer. Von daher ist es nicht verwunderlich, wenn sie manchmal die Dinge ganz anders sehen als wir. Das selbe passiert uns doch auch, wenn unsere Sichtweisen mit denen der Betreuten oder deren Umfeld verglichen wird.

Daher ist die Aussage: "Die leben in einer anderen Welt" erst einmal gar nicht so falsch - aber auch gar nicht so schlimm. Ärgerlich wird es erst dann, wenn es mit der "Völkerverständigung" zwischen BetreuerIn und RechtspflegerIn nicht hinhaut. In den allermeisten Fällen klappt es, und die Betreuten profitieren hoffentlich davon.
Aber es gibt auch Fälle, da klappt es eben nicht. Die Gründe dafür können vielfältig sein.

MfG

Imre
__________________
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 25.12.2019, 14:23   #9
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,811
Standard

Zitat:
Zitat von Floriana Beitrag anzeigen
Hallo zusammen, ich habe als ehrenamtliche Betreuerin jetzt meine erste Abrechnung gemacht. Ich habe eine Einzelabrechnung gemacht, weil ich hohe Fahrtkosten hatte. Jetzt habe ich ein Schreiben von der Revisionsabteilung bekommen. Sie fragen, warum ich ca. 400km zum Heimatkonsulat des Betreuten nach München gefahren bin (wegen einer wichtigen Passangelegenheit), obwohl das Konsulat in Bonn zuständig ist, das nur ca. 200km entfernt ist. Es gab dafür einen Grund, ich weiß aber nicht, ob sie den anerkennen (das Bonner Konsulat ist weder tel. noch per mail erreichbar gewesen, und hat auf seiner Webseite eine bestimmte Dienstleistung gar nicht aufgeführt, in München hingegen schon, Terminvereinbarung war auch in Bonn nicht möglich). Die Sache, um die es ging, wurde in München erfolgreich erledigt.
Hallo, wenn ich es recht verstehe, geht es um Fahrtkosten von 800 km, das sind bei 0,30 €/km 240 €. Das liegt ja noch weit unter der Aufwandspauschale nach § 1835a BGB von 399 €. Sind denn überhaupt wenigstens 160 € weitere Aufwendungen dazu gekommen? Wenn nein, macht ja die Einzelabrechnung keinen Sinn. Die Möglichkeit der Einzelabrechnung (§ 1835 Abs 1 BGB) ist ja überhaupt nur deshalb im Gesetz, wenn man höhere Aufwendungen hat als die Pauschale ausmacht.

Mal angenommen, da sind noch weitere Aufwendungen. Dann ist die Frage, ob die Aufwendungen berechtigt waren. Ich nehme mal an, die Passangelegenheiten gehörten zu deinem AK, der Betreute konnte das nicht alleine und deine persönliche Anwesenheit war gefordert (also keine schriftliche Erledigung). Tatsächlich scheint das oft von Konsulaten gefordert zu sein. Wenn dem so war, war die Aufwendung gerechtfertigt. Du hast doch gut dargestellt, warum die näher gelegene Stelle für dich keine Alternative war. Damit muss es gut sein. Ob eine Aufwendung nötig war, ist zuerst deine eigene Einschätzung. Nur ein grober Missbrauch dieses Entscheidungsspielraums wäre beanstandbar.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 20.07.2020, 10:38   #10
Einsteiger
 
Registriert seit: 29.07.2018
Beiträge: 18
Standard

Hallo zusammen, nachdem ich so viele gute Infos bekommen habe, wollte ich nochmal berichten, wie es ausgegangen ist.



Ich habe die Fahrtkosten nochmals ausführlich begründet und ein das Schreiben des Konsulats mitgeschickt (inkl. Übersetzung), in dem ein spezielles Verfahren bekanntgegeben wurde, das nur dort durchgeführt wurde (was auch der Grund für die weite Fahrt war). Daraufhin wurden die Fahrtkosten genehmigt und gezahlt.


Es lohnt sich also wohl doch, hartnäckig dranzubleiben.
Floriana ist offline  
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