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Bettwanzen ALGII

Dies ist ein Beitrag zum Thema Bettwanzen ALGII im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, eine betreute von mir, die schon lange in Ihrer Wohnung wohnt (ca. 5 Jahre) hat vermutlich Bettwanzen in ihrer ...


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Alt 27.12.2019, 12:46   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 27.11.2019
Beiträge: 7
Standard Bettwanzen ALGII

Hallo,

eine betreute von mir, die schon lange in Ihrer Wohnung wohnt (ca. 5 Jahre) hat vermutlich Bettwanzen in ihrer Wohnung (vermutet der Hausarzt). Wie sollte ich hierbei vorgehen um das Problem zu lösen? Ich würde jetzt den Vermieter informieren. Könnte dieser die Kosten für die Beseitigung der Mieterin in Rechnung stellen? Diese könnte die Kosten nicht tragen, das Jobcenter übernimmt die Kosten auch nicht.

Viele weihnachtliche Grüße
PeterD ist offline  
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Alt 27.12.2019, 16:07   #2
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,253
Standard

Für die Schädlingsbekämpfung ist tatsächlich zuallererst der Vermieter zuständig. Wenn der untätig ist, ist das ein Grund zur Mietminderung.


Eine einmalige Schädlingsbekämpfung muss der Vermieter selbst bezahlen, werden die Schädlinge zum Dauerproblem, kann das auf die Nebenkosten umgelegt werden (§ 2 BetrKV). Das muss dann auch das JC übernehmen, ohne Wenn und Aber.
Pichilemu ist offline  
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Alt 27.12.2019, 16:24   #3
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Für die Schädlingsbekämpfung ist tatsächlich zuallererst der Vermieter zuständig.
Diese Aussage halte ich für vorschnell.


Bettwanzen haben ihre Ursache zwar nicht in fehlenden hygienischen Verhältnissen aber sie kommen nicht selten aiuch z.B. durch gebrauchte Bekeidung zum Vorschein.


Es könnte also durchaus strittig werden, siehe hier:
Landgericht Hamburg, AZ: 307 S 17/00 - Oft ist nicht eindeutig zu klären, woher das Ungeziefer kommt. Wenn strittig ist, wo die Ursache liegt, muss zunächst der Vermieter mit einem Gutachten nachweisen, dass keine baulichen Mängel vorliegen, durch die die Schädlinge eindringen. Gelingt ihm das, muss seinerseits der Mieter nachweisen, dass er den Schädlingsbefall nicht verursacht hat. Landgericht München, I 20 S 19147/00 WM 2001, 245 - Die Kosten für eine einmalige Ungezieferbekämpfung hat grundsätzlich der Vermieter zu tragen, es sei denn, der Mieter hat den Schädlingsbefall verursacht.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 30.12.2019, 09:03   #4
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 27.11.2019
Beiträge: 7
Standard

Ok danke für die Antworten, habe jetzt erstmal den Vermieter informiert und ihm eine Frist von 2 Wochen gesetzt. Mal schauen wie er reagiert. Sollte er die Kostenübernahme ablehnen könnte das zu einem Problem führen, da Vermögen quasi nicht vorhanden ist. Ich hoffe er übernimmt die Kosten um sein Mietobjekt vor weiterem Befall zu schätzen.
PeterD ist offline  
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Alt 08.01.2020, 11:02   #5
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 27.11.2019
Beiträge: 7
Standard

So, Der Vermieter lehnt wie erwartet die Übernahme der Kosten ab und verlangt, dass die Kosten durch die Mieterin gezahlt werden.

Diese hat aber kein Geld um einen Kammerjäger zu bezahlen. Wenn ich jetzt mit dem Vermieter auf Konfrontation gehe und er ein Gutachten erstellen lässt, könnte das natürlich noch zu viel mehr Kosten für die Betreute führen.

Gibt es noch irgendwelche Vorschläge wie ich handeln könnte?

Danke im Voraus.
PeterD ist offline  
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Alt 08.01.2020, 12:21   #6
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Der Vermieter lehnt wie erwartet die Übernahme der Kosten ab und verlangt, dass die Kosten durch die Mieterin gezahlt werden.

Schau dir nochmal genau dieses bereits erwähnte Urteil an:
Zitat:
I 20 S 19147/00 WM 2001, 245 - Die Kosten für eine einmalige Ungezieferbekämpfung hat grundsätzlich der Vermieter zu tragen, es sei denn, der Mieter hat den Schädlingsbefall verursacht.

Ansonsten sollte man sich wirklich mal das Geld für den Mieterverein abknapsen um von dort fachkundige Hilfe zu bekommen. Meiner Meinung nach ist das Problem keines von der Sorte die ein Betreuer mal so en passant gleich noch mitlösen kann.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 08.01.2020, 14:59   #7
Stammgast
 
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
Standard

Dieser gutachterliche Nachweis dürfte vor allem bei neu (also ab den 70er Jahren) gebauten Mehrfamilienhäusern schwierig sein. Diese haben meist Versorgungsschächte, welche vom Keller bis zum Dach durchgehen. Weiterhin werden häufig die Stromkabel durch Kabelschächte aus dem Treppenhaus in die Wohnungen geführt.


Die Wohnungen sind demzufolge nicht gegeneinander abgeschlossen. Da braucht es überhaupt keine baulichen Mängel, durch die die kleinen Tierchen kriechen können, die können die "normalen" baulich bedingten Schlupflöcher nutzen.


Bei Altbauten sieht das meist anders aus.


Mach dich noch mal über die baulichen Eigenarten der Wohnung kundig und sollte es solche Versorgungsschächte (meist im Bad) geben, kannst du den Vermieter hierauf ja nochmal aufmerksam machen. Eventuell ist er dann doch geneigt, die Kosten zu übernehmen.
__________________
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Betreuerwichtel ist offline  
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