Dies ist ein Beitrag zum Thema Online-Banken im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Guten Tag,
Banken ohne Filialen werden ja immer beliebter. Man kann nicht einfach einen Termin vereinbaren und den Betreuungsausweis vorlegen. ...
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27.12.2019, 13:39 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 28.05.2013
Beiträge: 99
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Online-Banken
Guten Tag,
Banken ohne Filialen werden ja immer beliebter. Man kann nicht einfach einen Termin vereinbaren und den Betreuungsausweis vorlegen. Vielmehr wird man dazu aufgefordert, den Betreuungsausweis im Original dort einzusenden. Wie geht ihr damit um? LG Nene |
27.12.2019, 14:43 | #2 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Originale auf keinen Fall verschicken! Egal an wen
Eine Beglaubigung durch das Betreuungsgericht- das macht die Geschäftsstelle dort- sollte ausreichend sein.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
30.12.2019, 14:08 | #3 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 28.05.2013
Beiträge: 99
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Zitat:
Das ist laut AGB leider nicht ausreichend. Selbst wenn man eine Überweisung tätigen will, soll man den Betreuerausweis im Original mitschicken. Im Übrigen wird Online-Banking für Betreuer nicht angeboten. |
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30.12.2019, 14:17 | #4 |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,253
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Schönes Futter für die Verbraucherzentrale. Eine öffentlich beglaubigte Kopie darf nicht verweigert werden.
Ich würde schleunigst die Bank wechseln. Und wenn sie nicht mal die Kündigung ohne Original des Betreuerausweises akzeptieren wollen, tja das wäre mir die Klage vor dem Amtsgericht wert. |
30.12.2019, 17:36 | #5 | |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 490
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Zitat:
Ich vermute, genau das will die Bank erreichen. |
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30.12.2019, 17:57 | #6 | |||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Zitat:
Zitat:
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30.12.2019, 21:08 | #7 |
Einsteiger
Registriert seit: 28.08.2018
Ort: BW und NRW
Beiträge: 14
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Online Banken
Hallo zusammen, ich bin ehrenamtliche Betreuerin mit AK Vermögenssorge. Mir hat die Sparkasse Paderborn-Detmold - Filiale Lage - nach Vorlage des Betreuerausweises ohne Probleme das Online-Banking eingerichtet, so dass ich alle Bankgeschäfte von Zuhause erledigen kann.
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30.12.2019, 22:37 | #8 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Sparkassen sind allgemein auch nicht das Problem. Hier besteht ja zumindest die (fast) Verpflichtung eines sog. Bürgerkontos.
Bei uns z.B. haben wir als Betreuer mit erheblichem Kundenstamm (und damit Umsatzvolumen der jeweiligen Zweigstelle) eine Extra Kundenberater "Betreuungen" bekommen. Wenn wir das nutzen können wir z.B. an jedem Ersten des Monats zuvor eine Mail mit Kundennamen und Höhe des benötigten Geldbetragan den Berater schicken. Zum Abholen bekommen wir dann ein fertiges Beutelchen mit den Beträgen und Unterschriften überreicht. Dauer 5 Minuten. Hier ging es um Banken die den Betreuten und dem Betreuer mit "Sonder"AGB`s das Leben schwer machen.
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03.01.2020, 13:27 | #9 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 28.05.2013
Beiträge: 99
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Die RaboDirect Bank. Zitat:
Richtig! In einem Schreiben steht, dass ich doch bitte das Konto kündigen soll, weil man bei der Bank (natürlich netter ausgedrückt) auf Betreuer keine Lust hat. Und selbst wenn gekündigt wird, müsste man ja irgendwie an die Kontoauszüge kommen, um die Kontobewegungen nachzuvollziehen (Umbuchungen usw.). Mein Betreuer war übrigens früher im Finanzsektor tätig und sehr internetaffin. Es gibt keinerlei schriftliche Bankunterlagen (Depot? Girokonto? Stand?) und er kann krankheitsbedingt keine Auskunft mehr geben. Die Familie hat sich zum Glück an ein paar Briefe mit Logo erinnert, aber ohne Auskünfte bringt mich das auch im Hinblick auf den Vermögensstand nicht weiter. Dem Betreuungsgericht habe ich schon mitgeteilt, dass mit einem Vermögensverzeichnis in der nächsten Zeit nicht zu rechnen ist. Allerdings will das Pflegeheim bezahlt werden und der Sozialhilfeträger stellt sich bzgl. einer darlehensmäßigen Leistung quer. Vielleicht wende ich mich auch einmal an die Bankaufsicht. |
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03.01.2020, 17:12 | #10 |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,253
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Das ist keine deutsche Bank und sie unterliegt deshalb nicht der deutschen Einlagensicherung, wenn die Bank pleite geht ist alles weg. Dafür wurde ein Betreuer in einem anderen Fall schon mal in die Haftung genommen, weil er Geld des Betreuten auf einer Schweizer Bank gelagert hatte. Ich würde hier auf jeden Fall kündigen, um eine eigene Haftung auszuschließen.
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