Dies ist ein Beitrag zum Thema Auszeit für ein Jahr aus der Betreuungstätigkeit im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat:
Zitat von ufzeer
Tja, willkommen in der Welt der Selbständigen ...
Auch wenn mich bestimmt alle (weiblichen) Betreuerkollegen steinigen, ...
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01.01.2020, 17:39 | #11 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 15.10.2014
Beiträge: 212
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Zitat:
Ufzeer, wenn du es hinbekommst, dass bei vollem Bezug der Vergütungsansprüche nur die schönen Dinge des Lebens genießen kannst, dann gib doch bitte Bescheid. Das würde ich auch gerne... Ich gehe mal davon aus, dass du nach meinen Posts weitergesponnen hast und zum Schluss zu dieser Fantasie gekommen bist. Denn das hat nun gar nichts mit dem zu tun, was ich plane, bzw. worüber ich mir Gedanke mache. IÜ steht es dir auch als Mann frei in Elternzeit zu gehen und sogar Elterngeld zu beziehen, da brauchst dich nicht diskriminiert zu fühlen. Das steht sowohl der Frau als auch dem Mann zu. |
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01.01.2020, 17:43 | #12 | |
Forums-Geselle
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Beiträge: 212
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Zitat:
Ja, das ist alles richtig. Ich habe bei meinem letzten Kind auch dem Gericht mitgeteilt, dass ich für 3,5 Monate in Mutterschaftsurlaub gehe. Das gibt es als Selbstständige zwar nicht, da fällt das unter Krankenzeit und man bekommt kein Mutterschaftsgeld sondern Krankengeld. Hier habe ich im Hintergrund agiert und noch einige Dinge selbst gearbeitet, sodass ich auch den vollen Vergütungsanspruch hatte. Dass der Verhinderungsbetreuer dann den vollen Vergütungsanspruch hat, sollte einer bestellt werden, ist mir bewusst. |
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01.01.2020, 18:04 | #13 | |||
Forums-Geselle
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Beiträge: 212
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Ich möchte einmal klar stellen, dass ich hier nichts über den Kopf der Betreuten hinweg entscheide. Ich würde meine Entscheindung mit meinen Betreuten besprechen. Möchten sie nach Wechsel eine etwaigen Verhinderungsbetreuers über einen erneuten Wechsel zu mir? Wären sie bereits, etwas weniger Kontakt mit mir zu haben?
Möchten sie von vornherein einen neuen Betreuer, weil dieses hin und her zu viel ist? Ich habe dies letztes Mal auch direkt angesprochen und alle waren sehr verständnisvoll. Sie sind ja schließlich nicht entmündigt und können das selsbt entscheiden. Insofern braucht sich hier niemand Sorgen zu machen, dass ich meine Betreuten vernachlässige. Zitat:
Zitat:
Naturlich sind meine Betreuten kein Päckchen. Ich finde es schade, dass du den Eindruck bekommen hast, ich könnte so denken. Ich dachte, ich hätte klar gemacht, dass mir daran gelegen ist, dass meine Betreuten auch gut mit der Lösung zurecht kommen. Daher mache ich mir ja Gedanken, wie ich das am besten handhaben kann. Dennoch muss es als Selbstständige auch möglich sein, eine Übergangslösung zu finden. Wir sind nicht der Nabel der Welt. Ich habe zu allen meinen Betreuten so ein Vertrauensverhältnis aufgebaut, dass ich das auch mit ihnen besprechen kann, welche Lösung für sie gut ist. Meine 3,5 Monate Abwesenheit vor zwei Jahren wurden von allen, auch den schwierigen Betreuten ohne Probleme aufgeneommen. Natürlich muss man jetzt hier nach einer nachhaltigeren Lösung suchen, weil es eben eine weitaus längere Zeit ist. Diesen Hinweis verstehe ich nicht. Wie gesagt, wir sind nicht der Nabel der Welt. Man kann für alles eine Lösung finden, wenn man im Kontakt bleibt. Natürlich ist es schwieriger bei Selbstständigen, weil man nicht wie Arbeitnehmer einfach mitteilt, "Ich bin ab dann und dann in Mutterschutz, egal, was danach passiert, ich bin weg". Aber dass Selbstständige nun niemals eine Auszeit nehmen düfen, weil sie Verantwortung übernommen haben, finde ich falsch. Wenn man eine Lösung gefunden hat, hat man sich doch gerade der Verantwortung gestellt. Zitat:
Ich habe echt nur irgendwie ... Ja... Angst, dass dann nach der Geburt irgendwas kommt, was ich nicht bewältigen kann - privat oder eben beruflich. |
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01.01.2020, 22:41 | #14 | |||||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Ich verstehe das Ganze so, dass du nach Möglichkeiten suchst die 14 Betreute und die Elternzeit unter einen Hut zu bringen.
Es ist duchaus legitim alle Gedenken dazu erst mal durchzuspielen. Mein Eindruck war, dass in allen Beiträgen die Bedürfnisse der Betreuten (noch) keine besondere Rolle spielten. Nicht mehr- aber auch nicht weniger. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Aber vielleicht habe ich da auch Phantasiemangel. Eine andere Möglichkeit könnte doch auch sein ca. 6 bis 8 Betreuungen dauerhaft abzugeben. Den Rest behältst du, stellst eine Bürokraft ein so dass du in deiner Elternzeit nur die Dinge der restlichen ca. 6 Betreuten hauptsächlich bei Entscheidungen und im Kontakt weiter behalten kannst. Die Berufsbetreuereigenschaft wird dir nicht wieder aberkannt nur weil du unter 11 gerutscht bist. Das sollte trotz Baby evtl. doch möglich sein zumal auch dein Mann noch mit in Elternzeit geht. Nochmals- lass dir erst mal vom Gericht sagen was die mittragen würden oder was es dort für Vorstellungen in solchen Fällen gibt und dann fange an konkret zu planen. Zitat:
Elternzeit dauert 12 Monate, Verfristung tritt nach 15 Monaten ein.Da ist also ein Spielraum von drei Monaten. Anträge die in der Elternzeit bzw. an deren Ende gestellt werden können doch nicht in das Elterngeld fallen da mit der Antragstellung die Kohle noch lange nicht da ist sondern erst später kommt. Zitat:
Mach dir dazu aber nicht allzuviel Gedanken. Wenn was Unvorhergesehenes passiert wirst du damit zurecht kommen (müssen) und das klappt dann sicher auch.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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