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Auszeit für ein Jahr aus der Betreuungstätigkeit

Dies ist ein Beitrag zum Thema Auszeit für ein Jahr aus der Betreuungstätigkeit im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat: Zitat von ufzeer Tja, willkommen in der Welt der Selbständigen ... Auch wenn mich bestimmt alle (weiblichen) Betreuerkollegen steinigen, ...


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Alt 01.01.2020, 17:39   #11
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Zitat:
Zitat von ufzeer Beitrag anzeigen
Tja, willkommen in der Welt der Selbständigen ...


Auch wenn mich bestimmt alle (weiblichen) Betreuerkollegen steinigen, aber ich fühl mich schon bissle diskriminiert als Mann, möcht auch mal ein Jahr nichts tun (oder nur die schönen Dinge, reisen, lange Spaziergänge, usw usf), bei vollem Bezug der Vergütungsansprüche ....



Vielleicht wäre ein Job in einem Betreuungsverein sinnvoller ....

Ufzeer, wenn du es hinbekommst, dass bei vollem Bezug der Vergütungsansprüche nur die schönen Dinge des Lebens genießen kannst, dann gib doch bitte Bescheid. Das würde ich auch gerne...


Ich gehe mal davon aus, dass du nach meinen Posts weitergesponnen hast und zum Schluss zu dieser Fantasie gekommen bist. Denn das hat nun gar nichts mit dem zu tun, was ich plane, bzw. worüber ich mir Gedanke mache.



IÜ steht es dir auch als Mann frei in Elternzeit zu gehen und sogar Elterngeld zu beziehen, da brauchst dich nicht diskriminiert zu fühlen. Das steht sowohl der Frau als auch dem Mann zu.
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Alt 01.01.2020, 17:43   #12
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Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Um mal wieder zum Ausgangsthema zu kommen: ich sehe auch ein Problem, ob das Gericht ein ganzes Jahr (also wohl die gesetzliche Elternzeit) überhaupt als betreuungsrechtliche Verhinderung ansieht. Am unproblematischsten dürfte wohl das mutterschutzrechtliche Beschäftigungsverbot (also 8 Wochen nach der Geburt) sein. Beide Zeiträume stammen aber aus dem Arbeitsrecht, sind auf das Betreuungsrecht nicht (direkt) anwendbar. Wenn man davon ausgeht, dass man durch die Kinderbetreuung tatsächlich nicht die Zeit findet, die Betreuungen weiter zu führen (was ich nachvollziehen kann), dann wird man wohl wirklich die Betreuerentlassung aus wichtigem Grund beantragen werden (§ 1908b Abs. 2 BGB iVm § 1786 Abs 1 BGB).

Im übrigen: würde doch ein Verhinderungsbetreuer bestellt, wäre das ja eine Verhinderung tatsächlicher Art, bei der ja ohnehin nur der V.betreuer vergütet wird (§ 6 Satz 2 VBVG). Also hat man in der Zeit also auch dann keine Betreuervergütung. Aber für diesen Verdienstausfall soll ja das Elterngeld da sein.

Ja, das ist alles richtig. Ich habe bei meinem letzten Kind auch dem Gericht mitgeteilt, dass ich für 3,5 Monate in Mutterschaftsurlaub gehe. Das gibt es als Selbstständige zwar nicht, da fällt das unter Krankenzeit und man bekommt kein Mutterschaftsgeld sondern Krankengeld.
Hier habe ich im Hintergrund agiert und noch einige Dinge selbst gearbeitet, sodass ich auch den vollen Vergütungsanspruch hatte.



Dass der Verhinderungsbetreuer dann den vollen Vergütungsanspruch hat, sollte einer bestellt werden, ist mir bewusst.
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Alt 01.01.2020, 18:04   #13
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Ich möchte einmal klar stellen, dass ich hier nichts über den Kopf der Betreuten hinweg entscheide. Ich würde meine Entscheindung mit meinen Betreuten besprechen. Möchten sie nach Wechsel eine etwaigen Verhinderungsbetreuers über einen erneuten Wechsel zu mir? Wären sie bereits, etwas weniger Kontakt mit mir zu haben?
Möchten sie von vornherein einen neuen Betreuer, weil dieses hin und her zu viel ist?
Ich habe dies letztes Mal auch direkt angesprochen und alle waren sehr verständnisvoll. Sie sind ja schließlich nicht entmündigt und können das selsbt entscheiden. Insofern braucht sich hier niemand Sorgen zu machen, dass ich meine Betreuten vernachlässige.



Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Die hast du so oder so. Sobald der Verhinderungsbetreuer bestellt wäre hast du keine Vergütungsansprüche mehr- bis zum Ende der Verhinderungsbetreuung. Das ist also gehuppt wie geduppt.


Deswegen hatte ich dir ja vorgeschlagen 3 Monate vor Beendigung der Elternzeit wieder anzufangen einzusteigen. Da kommt deine erste Vergütung erst dann wenn das Elterngeld verbraucht ist.


Übrigens hast du 15 Monate Zeit deine Vergütungsanträge zu stellen, lasse sie also bei Abgabe 12 Monate einfach liegen aber stelle sie noch so rechtzeitig dass am Ende der Elternzeit was kommt.
Ja, das ist mir klar und hatte ich auch verstanden. Leider sind die Vergütungsnasprüche ja nicht punktgenau auf den einen Tag der Ende meiner Arbeit. Es müsste zeitlich schon alles zusammen passen, dass es reibungslos mit dem Zeitpunkt des Vergütungsaatrags passt. Ich rede hier gerade nicht von der Zeit, die mitten in der Auszeit sein würde, denn ich würde ja ohnehin keine Vergütung erhalten, wenn Verhinderungsbetreuungen eingerichtet würden. Sondern von der Zeit vor dem Ende meiner Betreuung. Denn die würde zumindest zum Teil anfangen zu verfristen, wenn ich in Elternzeit bin und keinen Antrag stellen könnte, weil das angerechnet werden würde.



Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Ich hatte es schon mal geschrieben dass sowas nicht fair gegenüber den Kunden ist, unabhängig davon was sie sagen. Fair gegenüber der Vertretung wäre es auch nicht. Die hat auf einmal 14 Betreute für ein Jahr (evtl. mehr) und danach? Entweder nix mehr oder massiven Stress.

Ich sag mal was fieses: Betreute sind keine Päckchen denen es egal ist oder sein könnte bei welchem Betreuer sie jetzt gerade "untergebracht" sind. Man entwickelt gegenseitig Vertrauen, auch Gemeinsamkeiten. Das dann wieder alles über den Haufen zu schmeissen weil es halt praktisch wäre ...... ich weiss ja nicht.
Wie kommst du darauf, dass ich nur eine Vertretung für alle Betreuten nehmen würde? Ich würde mir verschiedene Personen suchen, die auch zu den Betreuten passen würden. Ich würde wohl auch nicht für einen Kollegen so viele Betreuungen für ein Jahr Vertretung übernehmen und würde das auch nicht von anderen erwarten.



Naturlich sind meine Betreuten kein Päckchen. Ich finde es schade, dass du den Eindruck bekommen hast, ich könnte so denken. Ich dachte, ich hätte klar gemacht, dass mir daran gelegen ist, dass meine Betreuten auch gut mit der Lösung zurecht kommen. Daher mache ich mir ja Gedanken, wie ich das am besten handhaben kann.

Dennoch muss es als Selbstständige auch möglich sein, eine Übergangslösung zu finden. Wir sind nicht der Nabel der Welt. Ich habe zu allen meinen Betreuten so ein Vertrauensverhältnis aufgebaut, dass ich das auch mit ihnen besprechen kann, welche Lösung für sie gut ist.

Meine 3,5 Monate Abwesenheit vor zwei Jahren wurden von allen, auch den schwierigen Betreuten ohne Probleme aufgeneommen. Natürlich muss man jetzt hier nach einer nachhaltigeren Lösung suchen, weil es eben eine weitaus längere Zeit ist.



Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
In einem hat ufzeer schon recht: Willkommen bei den Selbstständigen.
Diesen Hinweis verstehe ich nicht. Wie gesagt, wir sind nicht der Nabel der Welt. Man kann für alles eine Lösung finden, wenn man im Kontakt bleibt. Natürlich ist es schwieriger bei Selbstständigen, weil man nicht wie Arbeitnehmer einfach mitteilt, "Ich bin ab dann und dann in Mutterschutz, egal, was danach passiert, ich bin weg". Aber dass Selbstständige nun niemals eine Auszeit nehmen düfen, weil sie Verantwortung übernommen haben, finde ich falsch. Wenn man eine Lösung gefunden hat, hat man sich doch gerade der Verantwortung gestellt.



Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
@sonnyblue, lass ufzeer doch den Neid, ist halt ein Mann.
Wobei ich mich an "meine" Kinderzeiten anders erinnere, klar gabs schlaflose Nächte usw. aber die habe ich schon lange wieder vergessen. Ich erinnere mich überwiegend an die guten und lustigen Zeiten- trotz Nebenjob, Studium und zwei Kindern.
Ich denke es sollte sehr gut überlegt werden mit "nur" 14 laufenden Betreuungen den Job vollständig ruhen zu lassen- so reizvoll so ein Gedanke sein kann.
Ja, das ist wohl das, was mich überlegen lässt. Es sind nicht viele Betreuungen und es müsste sich doch irgendwie regeln lassen.

Ich habe echt nur irgendwie ... Ja... Angst, dass dann nach der Geburt irgendwas kommt, was ich nicht bewältigen kann - privat oder eben beruflich.
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Alt 01.01.2020, 22:41   #14
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
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Ich verstehe das Ganze so, dass du nach Möglichkeiten suchst die 14 Betreute und die Elternzeit unter einen Hut zu bringen.

Es ist duchaus legitim alle Gedenken dazu erst mal durchzuspielen.

Mein Eindruck war, dass in allen Beiträgen die Bedürfnisse der Betreuten (noch) keine besondere Rolle spielten. Nicht mehr- aber auch nicht weniger.

Zitat:
Aber dass Selbstständige nun niemals eine Auszeit nehmen düfen, weil sie Verantwortung übernommen haben, finde ich falsch.
Es wäre meiner Meinung nach sinnvoller zuerst mit dem Gericht zu besprechen welche Lösungen in der Sache mitgetragen würde. Denn letztlich ist das bei allen möglichen und evtl. Lösungen auch ne Kardinalsfrage.

Zitat:
Wären sie bereits, etwas weniger Kontakt mit mir zu haben?
Solche Fragestellungen oder gar Ergebnisse würde ich dabei sicher nicht vorbringen. Das Gericht oder auch das Betreuungsrecht geht davon aus dass jeder so viel oder so wenig Kontakt wie nötig bekommt/hat um die Betreuung sinnvoll zu gestalten. Hier individuelle Nachfraegen a la: darfs ein bißchen mehr oder weniger sein, zu starten hielte ich für kontraproduktiv im Zusammenhang.

Zitat:
Wie kommst du darauf, dass ich nur eine Vertretung für alle Betreuten nehmen würde?
Stimmt, so hatte ich das nicht gelesen/verstanden. Tut mir leid. Wobei bei dem Gedanken 14 Betreute einzeln an andere aufzuteilen bzw. dann doch wieder nicht so ganz wie z.B. bei der besonderen Fau die du erwähnt hattest und dann nach einem Jahr alles wieder zurück- irgendwie stelle ich mir das ziemlich umständlich vor. Bei Abgabe ne R Legung, ein Jahr später wieder die R Legung des Vorgängers zumindest sichten, zweimalige Aktenübergabe usw. Irgendwie einfach hört sich das für mich immer noch nicht an.
Aber vielleicht habe ich da auch Phantasiemangel.

Eine andere Möglichkeit könnte doch auch sein ca. 6 bis 8 Betreuungen dauerhaft abzugeben.

Den Rest behältst du, stellst eine Bürokraft ein so dass du in deiner Elternzeit nur die Dinge der restlichen ca. 6 Betreuten hauptsächlich bei Entscheidungen und im Kontakt weiter behalten kannst. Die Berufsbetreuereigenschaft wird dir nicht wieder aberkannt nur weil du unter 11 gerutscht bist. Das sollte trotz Baby evtl. doch möglich sein zumal auch dein Mann noch mit in Elternzeit geht.

Nochmals- lass dir erst mal vom Gericht sagen was die mittragen würden oder was es dort für Vorstellungen in solchen Fällen gibt und dann fange an konkret zu planen.
Zitat:
Denn die würde zumindest zum Teil anfangen zu verfristen, wenn ich in Elternzeit bin und keinen Antrag stellen könnte, weil das angerechnet werden würde.

Elternzeit dauert 12 Monate, Verfristung tritt nach 15 Monaten ein.Da ist also ein Spielraum von drei Monaten.
Anträge die in der Elternzeit bzw. an deren Ende gestellt werden können doch nicht in das Elterngeld fallen da mit der Antragstellung die Kohle noch lange nicht da ist sondern erst später kommt.


Zitat:
Ich habe echt nur irgendwie ... Ja... Angst, dass dann nach der Geburt irgendwas kommt, was ich nicht bewältigen kann - privat oder eben beruflich.
Sowas kann keiner vorhersagen und auch nicht in Planungen mit einbeziehen. Das Leben ist so nicht.
Mach dir dazu aber nicht allzuviel Gedanken. Wenn was Unvorhergesehenes passiert wirst du damit zurecht kommen (müssen) und das klappt dann sicher auch.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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