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Auszeit für ein Jahr aus der Betreuungstätigkeit

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Hallo Ihr Lieben, ich habe vor, im Sommer für ein Jahr in Elternzeit zu gehen. Nur weiß ich nicht genau, ...


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Alt 29.12.2019, 18:56   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 15.10.2014
Beiträge: 212
Standard Auszeit für ein Jahr aus der Betreuungstätigkeit

Hallo Ihr Lieben,



ich habe vor, im Sommer für ein Jahr in Elternzeit zu gehen. Nur weiß ich nicht genau, wie sich das mit meinen Betreuten verhält.

Da ich bereits vor knapp zwei Jahren ein Kind bekommen habe und da lediglich für 3,5 Monate eine Auszeit hatte und dies eine schlimme und anstrengende Zeit war, möchte ich dieses Mal weitaus länger komplett abgeben. Während der damaligen 3,5 Monate hat sich mein Mann um die Post und die Anrufe gekümmert. Allerdings hat er alles mit mir besprochen und eine Betreute hatte noch sehr aufwändigen Klärungsbedarf wegen einer ReHa kurz vor der Geburt. Abgeben war also praktisch gar nicht möglich.

Es war sehr anstrengend und ich möchte es dieses Mal entspannter haben und mich voll auf den Zuwachs konzentrieren können.

Mein Mann soll ebenfalls für sechs Monate in Elternzeit gehen.



Ich kann mir das nun praktisch aber gar nicht vorstellen:



Beantrage ich für jede Betreuung einen Verhinderungsbetreuer? Gebe ich ihm meine Akte? Muss er dann auch ein Anfangsverzeichnis erstellen und bei Rückgabe wieder ein Endverzeichnis? Wer macht die jährliche Rechnungslegung?
Meine Vergütung endet doch dann mit Beginn der Arbeit des Verhinderungsbetreuers?


Ich kann mir das praktisch nicht richtig vorstellen. Daher wäre ich über praktische Erfahrungsberichte dankbar.



Hinzu kommt, dass ich eine Betreute habe, die niemand anderen an ihrer Seite dulden würde. Ich bin jetzt die achte Betreuerin und nach langem Kampf habe ich es geschafft, dass sie mir vertraut und sie sich freut, wenn ich Termine mit ihr ausmache. Ich habe natürlich die Sorge, dass das Vertrauensverhältnis kaputt geht. Wäre es möglich lediglich die eine Person (oder vllt zwei oder drei) ohne Verhinderungsbetreuer weiter zu betreuen? Oder wäre da auch ausschlaggebend, dass ich dann trotzdem in der Zeit 11 Betreuungen führen müsste, um als Berufsbetreuerin abrechnen zu können?


Ich habe derzeit 14 Betreuungen. Ich gehe davon aus, dass drei Personen in nächster Zeit versterben werden, bzw. genau dann, wenn ich verhindert bin. Wie würde das ablaufen? Müsste der Verhinderungsbetreuer dann die Endabrechnung machen?


Wie sieht es aus mit Kontovollmachten?



Oder ist es sinnvoller für die Zeit eine Honorarkraft einzuarbeiten? Wenn ja, was zahlt man einer Honorarkraft durchschnittlich netto/brutto? Ich denke eine Honorarkraft ist wirtschaftlicher als eine 450€ Kraft?
Wie wäre es mit der "persönlichen Betreuung". Die Richter sehen es bestimmt nicht so gerne, wenn Betreute für ein Jahr keinen Besuch bekommen würden. Den Betreuten könnte ich das erklären, bzw. Personen, die das dringend benötigen eben dann tatsächlich an einen Verhinderungsbetreuer abgeben.



Ihr seht, mir gehen viele Gedanken durch den Kopf und bevor ich das mit der Betreuungsbehörde , den Rechtspflegern und Richtern bespreche, würde ich mir gerne selbst im Klaren sein, wie ich das handhaben möchte.



Positiver Nebeneffekt der Auszeit wäre natürlich, dass ich wegen mangelnder Einnahmen über meinen Mann familienversichert sein könnte und so die Krankenkassenbeiträge sparen könnte.



Ich bin über jeden Beitrag dankbar.
DieNeue ist offline  
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Alt 29.12.2019, 19:47   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Beantrage ich für jede Betreuung einen Verhinderungsbetreuer?
Ich schätze mal dass man für ein ganzes Jahr keinen Verhinderungsbetreuer bekommen kann.

Zitat:
Wer macht die jährliche Rechnungslegung?
Die macht derjenige der aktuell der Betreuer ist.

Zitat:
Wie sieht es aus mit Kontovollmachten?
Diese Frage macht nicht wirklich Sinn da wir keine Kontovollmachten an Dritte erstellen können, es wäre auch nicht sinnvoll.
Genau wie die R Leg hat der aktuelle Betreuer den Zugriff- sonst keiner.

Zitat:
Oder ist es sinnvoller für die Zeit eine Honorarkraft einzuarbeiten?
Betreuung ist persönlich, eine Honorarkraft nützt da nichts. Auf jeden Fall nicht für so einen langen Zeitraum.

Ich denke auch gegenüber den Kunden ist es fair und richtig die Betreuungen komplett abzugeben. Die können sich bei allem Verständnis für deine Situation nicht mit Halbheiten und Gewurschtel abgeben.


Du hast doch eh nur 14 Betreute und nicht einmal bald mehr diese wie du schreibst. Denk mal drüber nach ob nicht grundsätzliches Abgeben hier angesagt ist und 3 Monate vor Ende der Elternzeit fängst du langsam wieder (neu) an.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 30.12.2019, 13:20   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 15.10.2014
Beiträge: 212
Standard

Hallo Michaela,

danke für deine Antwort!




Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Ich schätze mal dass man für ein ganzes Jahr keinen Verhinderungsbetreuer bekommen kann.
Da wirst du wohl Recht haben.


Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Diese Frage macht nicht wirklich Sinn da wir keine Kontovollmachten an Dritte erstellen können, es wäre auch nicht sinnvoll.
Das stimmt. Jetzt, wenn ich meine Frage nochmal durchlese, weiß ich auch gar nicht, worauf meine Frage eigentlich abzielte, bzw. was ich da für einen Gedankengang hatte, dass ich die Frage gestellt habe... mmh...


Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Betreuung ist persönlich, eine Honorarkraft nützt da nichts. Auf jeden Fall nicht für so einen langen Zeitraum.

Ich denke auch gegenüber den Kunden ist es fair und richtig die Betreuungen komplett abzugeben. Die können sich bei allem Verständnis für deine Situation nicht mit Halbheiten und Gewurschtel abgeben.
Ja, das wäre wohl nicht fair, selbst wenn die Personen sagen, dass sie damit einverstanden seien.



Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Du hast doch eh nur 14 Betreute und nicht einmal bald mehr diese wie du schreibst. Denk mal drüber nach ob nicht grundsätzliches Abgeben hier angesagt ist und 3 Monate vor Ende der Elternzeit fängst du langsam wieder (neu) an.
Dieser Gedankengang war im ersten Moment recht ansprechend. bei näherem Überlegen jedoch doch nicht sinnvoll.

Dadurch hätte ich doch sehr starke finanzielle Einbußen. Nicht nur, dass ich erst nach einem Jahr (bzw. 3 Monate vor Ende des Mutterschutzes) wieder einen Anspruch auf Vergütung hätte, nachdem ich alle Betreuungen "gesammelt" hätte. Ich müsste ja erst einmal wieder auf einen gewissen Satz an Betreuungszahlen kommen, bis ich wieder finanziell abgesichert bin, ich würde ja nicht gleich wieder diverse Betreuungen auf einmal annehmen können.
Es wäre auch hinsichtlich des Elterngeldes ein Verlust, da ich nach kompletter Abgabe meiner Betreuungen ja auch Vergütungsanträge stellen müsste. Die Vergütungen würden also im Jahr des Elterngeldbezuges gezahlt, was dann auf das Elterngeld angerechnet werden würde. Das wäre also ein großes Verlustgeschäft.



Eine Möglichkeit wäre noch, dass ich mir Vertretungen suche, die eben in der Zeit meiner Abwesenheit die Betreuung übernehmen und nach Wiederkehr die Betreuung wieder an mich abgeben würden. Aber ich bezweifle, dass ich Personen finde, die das machen würden.



Es würde mir ja schon sehr schwer fallen meine langejährigen Betreuten komplett abzugeben
DieNeue ist offline  
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Alt 30.12.2019, 14:30   #4
Routinier
 
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
Standard

Tja, willkommen in der Welt der Selbständigen ...


Auch wenn mich bestimmt alle (weiblichen) Betreuerkollegen steinigen, aber ich fühl mich schon bissle diskriminiert als Mann, möcht auch mal ein Jahr nichts tun (oder nur die schönen Dinge, reisen, lange Spaziergänge, usw usf), bei vollem Bezug der Vergütungsansprüche ....



Vielleicht wäre ein Job in einem Betreuungsverein sinnvoller ....
__________________
"SIE sind doch der Betreuer? SIE machen das jetzt!"
ufzeer ist offline  
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Alt 30.12.2019, 15:04   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.02.2016
Beiträge: 264
Standard

Zitat:
Zitat von ufzeer Beitrag anzeigen
Auch wenn mich bestimmt alle (weiblichen) Betreuerkollegen steinigen, aber ich fühl mich schon bissle diskriminiert als Mann, möcht auch mal ein Jahr nichts tun (oder nur die schönen Dinge, reisen, lange Spaziergänge, usw usf), bei vollem Bezug der Vergütungsansprüche ....
So ein Text gehört ins Reich der Phantasien und Träume. Ihn postest Du wohl besser in einem Chauvinistenforum oder einem Forum für Kinderlose....es sei denn für Dich gehören vollgeschissene Windeln, schlaflose Nächte und eine 24 Std. Bereitschaft an 365 Tagen im Jahr zu den schönen Dingen....

Nichtsdestotrotz Gruß mit Grinsen
Sonnyblue
sonnyblue3 ist offline  
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Alt 30.12.2019, 15:20   #6
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,782
Standard

Um mal wieder zum Ausgangsthema zu kommen: ich sehe auch ein Problem, ob das Gericht ein ganzes Jahr (also wohl die gesetzliche Elternzeit) überhaupt als betreuungsrechtliche Verhinderung ansieht. Am unproblematischsten dürfte wohl das mutterschutzrechtliche Beschäftigungsverbot (also 8 Wochen nach der Geburt) sein. Beide Zeiträume stammen aber aus dem Arbeitsrecht, sind auf das Betreuungsrecht nicht (direkt) anwendbar. Wenn man davon ausgeht, dass man durch die Kinderbetreuung tatsächlich nicht die Zeit findet, die Betreuungen weiter zu führen (was ich nachvollziehen kann), dann wird man wohl wirklich die Betreuerentlassung aus wichtigem Grund beantragen werden (§ 1908b Abs. 2 BGB iVm § 1786 Abs 1 BGB).

Im übrigen: würde doch ein Verhinderungsbetreuer bestellt, wäre das ja eine Verhinderung tatsächlicher Art, bei der ja ohnehin nur der V.betreuer vergütet wird (§ 6 Satz 2 VBVG). Also hat man in der Zeit also auch dann keine Betreuervergütung. Aber für diesen Verdienstausfall soll ja das Elterngeld da sein.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 30.12.2019, 16:36   #7
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Dadurch hätte ich doch sehr starke finanzielle Einbußen. Nicht nur, dass ich erst nach einem Jahr (bzw. 3 Monate vor Ende des Mutterschutzes) wieder einen Anspruch auf Vergütung hätte, nachdem ich alle Betreuungen "gesammelt" hätte.
Die hast du so oder so. Sobald der Verhinderungsbetreuer bestellt wäre hast du keine Vergütungsansprüche mehr- bis zum Ende der Verhinderungsbetreuung. Das ist also gehuppt wie geduppt.


Deswegen hatte ich dir ja vorgeschlagen 3 Monate vor Beendigung der Elternzeit wieder anzufangen einzusteigen. Da kommt deine erste Vergütung erst dann wenn das Elterngeld verbraucht ist.


Übrigens hast du 15 Monate Zeit deine Vergütungsanträge zu stellen, lasse sie also bei Abgabe 12 Monate einfach liegen aber stelle sie noch so rechtzeitig dass am Ende der Elternzeit was kommt.


Zitat:
Eine Möglichkeit wäre noch, dass ich mir Vertretungen suche, die eben in der Zeit meiner Abwesenheit die Betreuung übernehmen und nach Wiederkehr die Betreuung wieder an mich abgeben würden. Aber ich bezweifle, dass ich Personen finde, die das machen würden.
Ich hatte es schon mal geschrieben dass sowas nicht fair gegenüber den Kunden ist, unabhängig davon was sie sagen. Fair gegenüber der Vertretung wäre es auch nicht. Die hat auf einmal 14 Betreute für ein Jahr (evtl. mehr) und danach? Entweder nix mehr oder massiven Stress.


Ich sag mal was fieses: Betreute sind keine Päckchen denen es egal ist oder sein könnte bei welchem Betreuer sie jetzt gerade "untergebracht" sind. Man entwickelt gegenseitig Vertrauen, auch Gemeinsamkeiten. Das dann wieder alles über den Haufen zu schmeissen weil es halt praktisch wäre ...... ich weiss ja nicht.


In einem hat ufzeer schon recht: Willkommen bei den Selbstständigen.


@sonnyblue, lass ufzeer doch den Neid, ist halt ein Mann.
Wobei ich mich an "meine" Kinderzeiten anders erinnere, klar gabs schlaflose Nächte usw. aber die habe ich schon lange wieder vergessen. Ich erinnere mich überwiegend an die guten und lustigen Zeiten- trotz Nebenjob, Studium und zwei Kindern.
Ich denke es sollte sehr gut überlegt werden mit "nur" 14 laufenden Betreuungen den Job vollständig ruhen zu lassen- so reizvoll so ein Gedanke sein kann.
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 30.12.2019, 17:20   #8
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 21.12.2018
Ort: Nördliches Niedersachsen
Beiträge: 280
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Ich denke es sollte sehr gut überlegt werden mit "nur" 14 laufenden Betreuungen den Job vollständig ruhen zu lassen- so reizvoll so ein Gedanke sein kann.
Ich kann, trotz großer staatlicher Hilfen auch nur empfehlen, zumindest "einen Fuß" weiterhin in seinem Job zu halten. Die Zeit ist kurzlebig. Es gilt Kontakte, Wissen und Erfahrung weiter zu pflegen, wenn auch auf einem "niedrigerem Level". Das gilt für alle beruflichen Tätigkeiten.
Susi K ist offline  
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Alt 30.12.2019, 18:35   #9
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
Standard

Moin moin

Im Prinzip sollte es gehen, wenn man als BetreuerIn einigermaßen vernetzt ist. Eine Bürokollegin ist schon mal für mehr als ein halbes Jahr ausgefallen, aktuell hat ein Kollege für mehrere Monate eine Auszeit angemeldet und eine weitere Kollegin (nicht im Gemeinschaftsbüro, aber auch im Kollegenkreis vernetzt, ist wg. Krankheit auch für länger ausgefallen und es ging:

Wenn KollegInnen da sind, die eine einfache Vertretung leisten würden, in der nichts besonderes entschieden werden muss und die Betreuung auf Sparflamme gehalten werden kann, dann braucht es keine Verhinderungsbetreuung.
In Entscheidungsfällen sollte in vorheriger Absprache mit dem Gericht und der KollegIn eine eine Verhinderungsbetreuung eingerichtet werden.
Abrechnung mit der Vertretung/Verhinderungsbetreuung nach Tätigkeitsnachweis. Das spart Stress und die Leistung wird bezahlt.
Standardabrechnung mit dem AG macht man selber.
Das hat hier prima geklappt. Also möglich isses.

Ansonsten wollte Ufzeer auch nur in Elternzeit und nicht die Chauvikasse sprengen...

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 30.12.2019, 19:11   #10
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Wenn KollegInnen da sind, die eine einfache Vertretung leisten würden
Pardon wenn ich dir hier wiederspreche, was bitte ist eine" einfache" Vertretung?
Ich kenne das wirklich nicht zumal aus "einfach" immer wieder in Windeseile "schwer" werden kann. Du kannst Leute haben wo 9 Monate lang nichts los ist und im 10. Monat explodiert alles.
Stell dir ausserdem mal vor, der "einfache" Fall wird plötzlich ein BTHG Fall?

Auch das halte ich für ziemlich grenzwertig:
Zitat:
die Betreuung auf Sparflamme gehalten werden kann,
im Hinblick auf die Kunden.
Kein Betreuter hat es verdient ein Jahr lang auf "Sparflamme" gehalten zu sein. Wir haben eine Verantwortung übernommen und der sollten wir gerecht werden.

Dieser Punkt spielt in den bisherigen Beiträgen zu meinem Erstaunen scheinbar gar keine Rolle was ich nicht für richtig befinden kann.

Es gibt genug Situationen wo es sich manchmal nicht ändern lässt "sparsamer" zu agieren aber in der Regel, und das noch für ein ganzes Jahr, sollte das nicht vorkommen.

Klar wäre das eine wunderbare Situation, Mutter (und Vater) werden und endlos Zeit haben ohne andere Verpflichtungen.

Das ist aber meiner Meinung nach nichts was das Betreuerdasein widerspiegeln kann. Dazu sind andere Arbeitsstrukturen und Verantwortlichkeiten angesagt.
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michaela mohr ist offline  
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