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Vollmacht für Urlaubsvertretung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Vollmacht für Urlaubsvertretung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat: Zitat von michaela mohr Bei deinem Vorschlag fehlt aber genau das was du weiter oben für wichtig erachtest hast ...


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Alt 14.01.2020, 18:35   #11
Stammgast
 
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Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Bei deinem Vorschlag fehlt aber genau das was du weiter oben für wichtig erachtest hast nämlich:

Ich hatte mir eine solche Erklärung von einer RAin machen lassen und im Gebraucht haben der Kollege und ich das dann noch mal passender ergänzt. Klar herauskommen sollte, dass der Vetreter nicht haftet sondern die Haftung beim Originalbetreuer verbleibt. Ist zwar ein Risiko aber nur fair.


@Michaela Mohr

1. Magst Du Deine Formulierung wohl preisgeben? Würde mich, insbesondere bezügl. der vorsorglichen Haftungsbeschränkung /-ausschluss, interessieren.

2. Zu der Formulierung "Erklärungsbote": Das kommt auf die individuelle Regelung der Vertretung an und mag in Deiner Konstellation durchaus Sinn machen. Jedenfalls kann so bei Bedarf bei tatsächlicher Urlaubsabwesenheit mittels des Boten zumindest vor Ort gehandelt werden, wenn auch unterhalb von Erklärungen usw., die Kernbereiche der Aufgabenkreise betreffen.

Allerdings dürfte dann ein Haftungsausschluss, von dem Du schriebst, im Einzelfall schwer durchsetzbar sein, allenfalls bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln des Erklärungsboten entgegen der (wenngleich in der Praxis ja vermutlich fiktiven) WE des Betreuers...vielleicht habt ihr das ja geschickt ausgeklügelt, deshalb interessiert mich mal die Formulierung!
Florian ist offline  
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Alt 15.01.2020, 08:16   #12
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
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Ort: Darmstadt
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Standard

Zitat:
Würde mich, insbesondere bezügl. der vorsorglichen Haftungsbeschränkung /-ausschluss, interessieren.
Das sei, so damals die Anwältin im Wort Bote impliziert.


Ich bin einfach gestrickt und mir hat das eingeleuchtet. Ein Bote vertritt nicht den Inhalt der Botschaft sondern übermittelt diese nur.
Ich hatte ja bereits gesagt, dass bei evtl. gerichtlichen Entscheidungen wie Unterbringung usw. derjenige sich bestellen lässt.
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michaela mohr ist offline  
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Alt 15.01.2020, 17:48   #13
Stammgast
 
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: NRW
Beiträge: 667
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Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Das sei, so damals die Anwältin im Wort Bote impliziert.
(...) Ein Bote vertritt nicht den Inhalt der Botschaft sondern übermittelt diese nur.
(...)
Ja das ist (ersteres mit Ausnahmen) richtig. Sicherlich ein guter Ansatz. Letztlich kommt es im Einzelfall, sollte etwas schieflaufen und Ansprüche gestellt werden o. ä., auf die konkrete Konstellation an.


Ich habe nur meine (zugegebenermaßen aufgrund der erfahrungsgemäß meist glatt laufenden Urlaubsvertretung eher dogmatischen) Bedenken wegen der Boteneigenschaft für den (ich denke Standard-) Fall:

Urlaub, Betreuer 2 Wochen ganz weg, Vertretung erledigt das Notwendigste bei plötzlich eintretenden Anliegen ohne Rücksprache mit dem Betreuer...deshalb schrieb ich oben "fingierte WE", denn es handelt sich ja um keine Erklärungen des Betreuers, die durch die Vertretung (Erklärungsbote) übermittelt werden, sondern eigentlich um eigene WE des Vertreters, der also als Bote bevollmächtigt ist, sich jedoch als Vertreter (ohne rechtsgeschäftliche, und aufgrund der Höchstpersönlichkeit des Betreuungsrechts schon erst recht ohne gesetzliche Vertretungsmacht) geriert, was für den Boten eine unmittelbare Haftung nach § 177 ff. BGB (analoge Anwendung) auslösen könnte.

Der Bote ist dann ja halt kein Bote, sondern ein "Scheinbote" (mit Wissen des Betreuers, was wiederum eine betreuungsrechtliche Pflichtverletzung darstellen könnte).


Anders sieht es naklar aus, wenn der bevollmächtigte Bote transparent als solcher handelt (Offenkundigkeit für Dritte), sich mit dem Betreuer (im Urlaub) austauscht und jeweils die WE des Betreuers nur übermittelt. Ich sehe allerdings dann diesbezüglich kein zwingendes Hindernis, wie Du (Michaela) schriebst, bei betreuungsgerichtlich zu genehmigenden Tatbeständen, bspw. Freiheitsentziehung o. ä. Auch hier könnte der Erklärungsbote jeweils die WE des Betreuers übermitteln. Die Höchstpersönlichkeit des Betreuungsrechts schließt dies ja nur in dem Fall aus, in dem ein Vertreter kraft erteilter Vollmacht als Stellvertreter eigene WE (ohne etwa Rspr. m. dem Betreuer zu halten) abgeben würde.


Daher ist die Regelung über die Eigenschaft als Erklärungsbote grundsätzlich wohl nicht schecht, denke ich.


Naja, nicht so einfach die Urlaubsvertretung. Aber meistens klappt es ja so...
Gruß Florian
Florian ist offline  
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Alt 15.01.2020, 20:01   #14
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
ohne Rücksprache mit dem Betreuer.
und deshalb hatte ich geschrieben, es ist nicht egal wer dich vertritt.



Hier wird ja öfter die Meinung vertreten dass es egal ist wer das dann macht. Uns beiden ist wohl nicht egal.


Du musst demjenigen absolut vertrauen können. Bei meinem kann ich es

Wir sehen und hören uns nicht nur vor dem Urlaub sondern das ganze Jahr über, wir besprechen oft unsere Fälle. Ich weiss mit Sicherheit, dass er empathisch, gewissenhaft und überaus sorgfältig ist.


Wir haben in 8 bis 9 Jahren glaube ich nur ungefähr 4 bis 5 Ma. die Notwenigkeit gesehen uns im Urlaub zu stören. Wenn ich zurückkomme ist inhaltlich immer alles bestens in Schuss (nicht der Schreibtisch natürlich) und ich glaube das beruht auf Gegenseitigkeit.
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michaela mohr ist offline  
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