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Betreute will zu Geburtstag. Habe ich Pflicht mitzukommen?

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Hallo, eine Betreute von mir möchte zu einem Geburtstag. Die einzige Möglichkeit wäre ein Taxi zu nehmen (das Merkzeichen für ...


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Alt 21.01.2020, 12:31   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 17.10.2019
Beiträge: 9
Standard Betreute will zu Geburtstag. Habe ich Pflicht mitzukommen?

Hallo,


eine Betreute von mir möchte zu einem Geburtstag. Die einzige Möglichkeit wäre ein Taxi zu nehmen (das Merkzeichen für den Sonderfahrdienst fehlt, sie hat "nur" B, G, H als Merkzeichen und 100% Schwerbehinderung, und für öff. Verkehrmittel ist sie selbst mit Begleitung zu psychisch krank).


Aber auch im Taxi bräuchte sie Begleitung.



Ist es meine Pflicht als Betreuer sie Hin-und Zurück zu begleiten (sie würde ca. 1 Stunde auf dem Geburtstag bleiben)?


Oder gibt es noch eine andere Möglichkeit für den Transport? Z.B. ein privater Krankentransport?



Grüße


Andreas
Andreas111 ist offline  
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Alt 21.01.2020, 12:36   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 21.04.2017
Ort: bei Heidelberg
Beiträge: 239
Standard

Nein.

Deine Pflicht ist es das zu organisieren, aber nicht selbst mit zu fahren.
Elara ist offline  
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Alt 21.01.2020, 14:02   #3
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 17.10.2019
Beiträge: 9
Standard

Danke.


Habe nun einen privaten Fahrdienst der auf behinderte spezialisiert ist organisiert.


Der kostet allerdings 210€ (Hinfahrt ca. 40min, 60min warten, Rückfahrt 40min). Hätte es noch eine preiswertere Möglichkeit gegeben? Ich habe bei der Betreuungsbehörde angerufen und die meinten, dass wäre ok, solange der Betreute einverstanden ist. Das ist sie natürlich.
Wie gesagt, Taxi und öff. Verkehrsmittel scheiden wegen dem Zustand der Betreuten aus.

Geändert von Andreas111 (21.01.2020 um 14:32 Uhr)
Andreas111 ist offline  
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Alt 21.01.2020, 19:06   #4
Stammgast
 
Benutzerbild von Leuchtturm-H
 
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 688
Standard

Moin,


bekommt die Betreute EGH?


Grüße
Der Leuchtturm
Leuchtturm-H ist offline  
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Alt 21.01.2020, 19:56   #5
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 17.10.2019
Beiträge: 9
Standard

Nur Hilfe zur Pflege und Grundsicherung.
Andreas111 ist offline  
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Alt 22.01.2020, 09:42   #6
Stammgast
 
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
Standard

Die einzige Frage ist, hat sie das Geld um die Fahrt zu machen, dann kann sie fahren. Hat sie kein Geld, muss sie zu Hause bleiben.


Du selbst hast kein Taxi-Unternehmen und bist auch nicht geschult, kranke Personen zu transportieren. Wenn was passiert, hast du ein Problem, das von hier aus nur schwer zu überschauen ist. Da sind die schuldrechtlichen Haftungsfragen noch das geringste Problem.
__________________
Die deutsche Sprache ist zwar Freeware, aber nicht open-source!
Betreuerwichtel ist offline  
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Alt 22.01.2020, 10:31   #7
FFB
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 486
Standard

Zitat:
Zitat von Betreuerwichtel Beitrag anzeigen
Die einzige Frage ist, hat sie das Geld um die Fahrt zu machen, dann kann sie fahren. Hat sie kein Geld, muss sie zu Hause bleiben.
Oder man beantragt Leistungen der Eingliederungshilfe für einen Behindertenfahrdienst (§ 83 SGB IX). Mit Merkzeichen B, G und H sollte das kein Problem sein.
FFB ist offline  
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Alt 22.01.2020, 11:40   #8
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
Standard

Zitat:
Zitat von FFB Beitrag anzeigen
Oder man beantragt Leistungen der Eingliederungshilfe für einen Behindertenfahrdienst (§ 83 SGB IX). Mit Merkzeichen B, G und H sollte das kein Problem sein.
Den Antrag kann/sollte man sicherlich stellen, für eine Fahrt zu einem in der näheren Zukunft anstehenden Termin wird dieser Hinweis allerdings nicht herangezogen werden können.

Ob die Kosten für die hier nachgefragte Fahrt allerdings in der genannten Höhe bzw. grundsätzlich übernommen werden können, vage ich zu bezweifeln.

Da die zu Betreuende Grundsicherung erhält, gehe ich davon aus, dass finanzielle Mittel für solche Unternehmungen nicht vorhanden sind.
Schnieder ist offline  
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Alt 22.01.2020, 12:08   #9
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,249
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Warum nicht? (abgesehen davon dass je nachdem wie kurzfristig der Geburtstag liegt die Kostenübernahme sowieso ins Wasser fallen wird, da nachträglich grundsätzlich nichts übernommen wird)


Die Betreute dürfte dem Grunde nach Anspruch auf Eingliederungshilfe haben, und sie dürfte auch Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft haben. Die einzige Frage die sich stellt ist also, ob die konkrete Leistung erforderlich ist, um ihr diese Teilhabe zu verschaffen. Bei dem geschilderten Krankheitsbild dürften wohl andere Fahrten kostenmäßig ähnlich hoch ausfallen und ohnehin wird sie an den meisten öffentlichen Veranstaltungen behinderungsbedingt gar nicht teilnehmen können. So aussichtslos ist das ganze nicht...
Pichilemu ist offline  
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Alt 22.01.2020, 12:09   #10
FFB
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 486
Standard

Zitat:
Zitat von Schnieder Beitrag anzeigen
Den Antrag kann/sollte man sicherlich stellen, für eine Fahrt zu einem in der näheren Zukunft anstehenden Termin wird dieser Hinweis allerdings nicht herangezogen werden können.
Das stimmt schon. Den Antrag stellt man nicht für eine einzelne konkret anstehende Fahrt, sondern sozusagen auf Vorrat. Dann bekommt man einen Berechtigungsausweis für ein gewisses Kontingent an Fahrten. Das gilt ein Jahr lang, und man kann dann bei konkretem Bedarf selbst einen Fahrdienst beauftragen.

Zitat:
Zitat von Schnieder Beitrag anzeigen
Ob die Kosten für die hier nachgefragte Fahrt allerdings in der genannten Höhe bzw. grundsätzlich übernommen werden können, vage ich zu bezweifeln.sind.
Die Fahrdienste rechnen bei uns direkt mit dem Sozialleistungsträger ab. Grundsätzlich sind Fahrten in der hier beschriebenen Art aber durchaus möglich.

https://www.bezirk-mittelfranken.de/...ung/fahrdienst
FFB ist offline  
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