Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreute will zu Geburtstag. Habe ich Pflicht mitzukommen? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
eine Betreute von mir möchte zu einem Geburtstag. Die einzige Möglichkeit wäre ein Taxi zu nehmen (das Merkzeichen für ...
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21.01.2020, 12:31 | #1 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 17.10.2019
Beiträge: 9
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Betreute will zu Geburtstag. Habe ich Pflicht mitzukommen?
Hallo,
eine Betreute von mir möchte zu einem Geburtstag. Die einzige Möglichkeit wäre ein Taxi zu nehmen (das Merkzeichen für den Sonderfahrdienst fehlt, sie hat "nur" B, G, H als Merkzeichen und 100% Schwerbehinderung, und für öff. Verkehrmittel ist sie selbst mit Begleitung zu psychisch krank). Aber auch im Taxi bräuchte sie Begleitung. Ist es meine Pflicht als Betreuer sie Hin-und Zurück zu begleiten (sie würde ca. 1 Stunde auf dem Geburtstag bleiben)? Oder gibt es noch eine andere Möglichkeit für den Transport? Z.B. ein privater Krankentransport? Grüße Andreas |
21.01.2020, 12:36 | #2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 21.04.2017
Ort: bei Heidelberg
Beiträge: 239
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Nein.
Deine Pflicht ist es das zu organisieren, aber nicht selbst mit zu fahren. |
21.01.2020, 14:02 | #3 |
Ich bin neu hier
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Beiträge: 9
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Danke.
Habe nun einen privaten Fahrdienst der auf behinderte spezialisiert ist organisiert. Der kostet allerdings 210€ (Hinfahrt ca. 40min, 60min warten, Rückfahrt 40min). Hätte es noch eine preiswertere Möglichkeit gegeben? Ich habe bei der Betreuungsbehörde angerufen und die meinten, dass wäre ok, solange der Betreute einverstanden ist. Das ist sie natürlich. Wie gesagt, Taxi und öff. Verkehrsmittel scheiden wegen dem Zustand der Betreuten aus. Geändert von Andreas111 (21.01.2020 um 14:32 Uhr) |
21.01.2020, 19:06 | #4 |
Stammgast
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 688
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Moin,
bekommt die Betreute EGH? Grüße Der Leuchtturm |
21.01.2020, 19:56 | #5 |
Ich bin neu hier
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Beiträge: 9
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Nur Hilfe zur Pflege und Grundsicherung.
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22.01.2020, 09:42 | #6 |
Stammgast
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
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Die einzige Frage ist, hat sie das Geld um die Fahrt zu machen, dann kann sie fahren. Hat sie kein Geld, muss sie zu Hause bleiben.
Du selbst hast kein Taxi-Unternehmen und bist auch nicht geschult, kranke Personen zu transportieren. Wenn was passiert, hast du ein Problem, das von hier aus nur schwer zu überschauen ist. Da sind die schuldrechtlichen Haftungsfragen noch das geringste Problem.
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Die deutsche Sprache ist zwar Freeware, aber nicht open-source! |
22.01.2020, 10:31 | #7 | |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 486
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Zitat:
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22.01.2020, 11:40 | #8 | |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
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Zitat:
Ob die Kosten für die hier nachgefragte Fahrt allerdings in der genannten Höhe bzw. grundsätzlich übernommen werden können, vage ich zu bezweifeln. Da die zu Betreuende Grundsicherung erhält, gehe ich davon aus, dass finanzielle Mittel für solche Unternehmungen nicht vorhanden sind. |
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22.01.2020, 12:08 | #9 |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,249
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Warum nicht? (abgesehen davon dass je nachdem wie kurzfristig der Geburtstag liegt die Kostenübernahme sowieso ins Wasser fallen wird, da nachträglich grundsätzlich nichts übernommen wird)
Die Betreute dürfte dem Grunde nach Anspruch auf Eingliederungshilfe haben, und sie dürfte auch Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft haben. Die einzige Frage die sich stellt ist also, ob die konkrete Leistung erforderlich ist, um ihr diese Teilhabe zu verschaffen. Bei dem geschilderten Krankheitsbild dürften wohl andere Fahrten kostenmäßig ähnlich hoch ausfallen und ohnehin wird sie an den meisten öffentlichen Veranstaltungen behinderungsbedingt gar nicht teilnehmen können. So aussichtslos ist das ganze nicht... |
22.01.2020, 12:09 | #10 | ||
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 486
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Zitat:
Zitat:
https://www.bezirk-mittelfranken.de/...ung/fahrdienst |
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