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Neuer schwieriger Fall

Dies ist ein Beitrag zum Thema Neuer schwieriger Fall im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Guten Tag zusammen, kurze Rückfrage zu Bedarfsgemeinschaft JC. Hab ganz frisch einen B bekommen. 35 Jahre alt und lebt mit ...


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Alt 29.01.2020, 12:56   #1
Stammgast
 
Benutzerbild von zwerg1978
 
Registriert seit: 22.11.2017
Beiträge: 757
Frage Neuer schwieriger Fall

Guten Tag zusammen,
kurze Rückfrage zu Bedarfsgemeinschaft JC.


Hab ganz frisch einen B bekommen.
35 Jahre alt und lebt mit der Schwester und den Eltern zusammen in einer Wohnung.


Ablehnungsbescheid des JC liegt vor, aufgrund der "Bedarfsgemeinschaft" liegt zu viel Einkommen vor und B bekommt daher keine Leistungen.


Das JC hat hiezu die Einnahmen des Häuptlings ( Vater ) herangezogen und der verdient augenscheinlich zu viel Geld.
B soll sich KV freiwilligenversichern und der Vater solls bezahlen.


Wie seht ihr das ?
zwerg1978 ist offline  
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Alt 29.01.2020, 16:55   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
B soll sich KV freiwilligenversichern und der Vater solls bezahlen.
Wie seht ihr das ?

Vielleicht ginge es dadurch:
https://www.biva.de/familienversiche...ersbegrenzung/
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 30.01.2020, 07:52   #3
Stammgast
 
Benutzerbild von zwerg1978
 
Registriert seit: 22.11.2017
Beiträge: 757
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen

Guten Morgen Michaela,
danke für den Hinweis.


Das Problem ist "Voraussetzung sei, dass die Behinderung zu einem Zeitpunkt vorlag, in dem das Kind nach anderen Vorschriften familienversichert war."


B ist bereits 35 Jahre alt und mit 23 Jahren endet die Familienversicherung.
zwerg1978 ist offline  
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Alt 30.01.2020, 08:15   #4
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,785
Standard

Wovon lebt(e) die Betreute denn seither? Und könnte der psychische Zustand seit damals durch Zeugen (zB Ärzte) bescheinigt werden? Fragen wie die Anfangs gestellten können Mangels Details nur spekulativ beantwortet werden.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 30.01.2020, 08:26   #5
Stammgast
 
Benutzerbild von zwerg1978
 
Registriert seit: 22.11.2017
Beiträge: 757
Standard

B hat keinen erlernten Beruf,
er hat 2019 3 Monate gearbeitet, dann wieder nichts.
Zum Teil auch keine Anträge gestellt etc.


Paranoide Schizophrenie
Abhängigkeit von Stimulanzien
Abhängigkeit von Cannabis


Im Endefekt lebt er von nichts. Wohnt im Haushalt der Eltern und bekommt dort Essen und Trinken.
zwerg1978 ist offline  
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Alt 30.01.2020, 09:18   #6
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
B ist bereits 35 Jahre alt und mit 23 Jahren endet die Familienversicherung.
Ja, das habe ich verstanden.

Die Frage dazu war doch ob du auf eine Art nachweisen könntest dass er bereits viel früher schon erkrankt war. Darauf hebt auch HorstD. ab.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 30.01.2020, 09:25   #7
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
Standard

Hat er einen GdB? Falls ja, WANN festgestellt?
MurphysLaw ist offline  
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Alt 30.01.2020, 10:13   #8
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,249
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Zitat:
Zitat von zwerg1978 Beitrag anzeigen
Das JC hat hiezu die Einnahmen des Häuptlings ( Vater ) herangezogen und der verdient augenscheinlich zu viel Geld.
B soll sich KV freiwilligenversichern und der Vater solls bezahlen.


Wie seht ihr das ?
Ist Quatsch. Mit 35 Jahren bildet die Betreute keine Bedarfsgemeinschaft mit ihren Eltern mehr. Sie hat einen eigenen Anspruch auf Leistungen vom Jobcenter inklusive Krankenversicherung.


Gegen den Bescheid würde ich auf jeden Fall in Widerspruch gehen und klagen.
Pichilemu ist offline  
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Alt 30.01.2020, 10:21   #9
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
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Zitat:
Zitat von zwerg1978 Beitrag anzeigen
Paranoide Schizophrenie
Abhängigkeit von Stimulanzien
Abhängigkeit von Cannabis

Da könnte man dann auch prüfen, ob der Betreute evt. als voll erwerbsgemindert einzustufen ist und somit der Gang in die Grundsicherung nach SGB 12 in Frage kommt. Dann hätte er einen eigenen Sozialleistungsanspruch.



mfg
__________________
Optimismus ist nur ein Mangel an Information
(Heiner Müller)
carlos ist offline  
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Alt 30.01.2020, 16:38   #10
Stammgast
 
Benutzerbild von zwerg1978
 
Registriert seit: 22.11.2017
Beiträge: 757
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Zitat:
Zitat von Pichilemu Beitrag anzeigen
Ist Quatsch. Mit 35 Jahren bildet die Betreute keine Bedarfsgemeinschaft mit ihren Eltern mehr. Sie hat einen eigenen Anspruch auf Leistungen vom Jobcenter inklusive Krankenversicherung.


Gegen den Bescheid würde ich auf jeden Fall in Widerspruch gehen und klagen.

Zu dieser Aussage biete ich mal den § 9 abs. 5 SGB II an.
zwerg1978 ist offline  
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