Dies ist ein Beitrag zum Thema Neuer schwieriger Fall im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Guten Tag zusammen,
kurze Rückfrage zu Bedarfsgemeinschaft JC.
Hab ganz frisch einen B bekommen.
35 Jahre alt und lebt mit ...
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29.01.2020, 12:56 | #1 |
Stammgast
Registriert seit: 22.11.2017
Beiträge: 757
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Neuer schwieriger Fall
Guten Tag zusammen,
kurze Rückfrage zu Bedarfsgemeinschaft JC. Hab ganz frisch einen B bekommen. 35 Jahre alt und lebt mit der Schwester und den Eltern zusammen in einer Wohnung. Ablehnungsbescheid des JC liegt vor, aufgrund der "Bedarfsgemeinschaft" liegt zu viel Einkommen vor und B bekommt daher keine Leistungen. Das JC hat hiezu die Einnahmen des Häuptlings ( Vater ) herangezogen und der verdient augenscheinlich zu viel Geld. B soll sich KV freiwilligenversichern und der Vater solls bezahlen. Wie seht ihr das ? |
29.01.2020, 16:55 | #2 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Vielleicht ginge es dadurch: https://www.biva.de/familienversiche...ersbegrenzung/
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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30.01.2020, 07:52 | #3 | |
Stammgast
Registriert seit: 22.11.2017
Beiträge: 757
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Zitat:
Guten Morgen Michaela, danke für den Hinweis. Das Problem ist "Voraussetzung sei, dass die Behinderung zu einem Zeitpunkt vorlag, in dem das Kind nach anderen Vorschriften familienversichert war." B ist bereits 35 Jahre alt und mit 23 Jahren endet die Familienversicherung. |
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30.01.2020, 08:15 | #4 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,785
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Wovon lebt(e) die Betreute denn seither? Und könnte der psychische Zustand seit damals durch Zeugen (zB Ärzte) bescheinigt werden? Fragen wie die Anfangs gestellten können Mangels Details nur spekulativ beantwortet werden.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
30.01.2020, 08:26 | #5 |
Stammgast
Registriert seit: 22.11.2017
Beiträge: 757
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B hat keinen erlernten Beruf,
er hat 2019 3 Monate gearbeitet, dann wieder nichts. Zum Teil auch keine Anträge gestellt etc. Paranoide Schizophrenie Abhängigkeit von Stimulanzien Abhängigkeit von Cannabis Im Endefekt lebt er von nichts. Wohnt im Haushalt der Eltern und bekommt dort Essen und Trinken. |
30.01.2020, 09:18 | #6 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Die Frage dazu war doch ob du auf eine Art nachweisen könntest dass er bereits viel früher schon erkrankt war. Darauf hebt auch HorstD. ab.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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30.01.2020, 09:25 | #7 |
"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
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Hat er einen GdB? Falls ja, WANN festgestellt?
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30.01.2020, 10:13 | #8 | |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,249
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Zitat:
Gegen den Bescheid würde ich auf jeden Fall in Widerspruch gehen und klagen. |
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30.01.2020, 10:21 | #9 | |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
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Zitat:
Da könnte man dann auch prüfen, ob der Betreute evt. als voll erwerbsgemindert einzustufen ist und somit der Gang in die Grundsicherung nach SGB 12 in Frage kommt. Dann hätte er einen eigenen Sozialleistungsanspruch. mfg
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Optimismus ist nur ein Mangel an Information (Heiner Müller)
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30.01.2020, 16:38 | #10 | |
Stammgast
Registriert seit: 22.11.2017
Beiträge: 757
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Zitat:
Zu dieser Aussage biete ich mal den § 9 abs. 5 SGB II an. |
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