Dies ist ein Beitrag zum Thema Schwieriges ABW – Verdrängung von Problemfällen im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Guten Morgen zusammen,
B ist 24 J , völlig erwerbsgemindert und GDB 80 MZ G. Er wohnt seit dem 01.01.2018 ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
31.01.2020, 12:20 | #1 |
Stammgast
Registriert seit: 22.11.2017
Beiträge: 752
|
Schwieriges ABW – Verdrängung von Problemfällen
Guten Morgen zusammen,
B ist 24 J , völlig erwerbsgemindert und GDB 80 MZ G. Er wohnt seit dem 01.01.2018 in einer WG eines großen Anbieters für ABW (10 Fachleistungsstunden / Woche ). Der Mietvertrag ist komplett abgesondert vom ABW, er hat laut Vertrag ein Zimmer gemietet. Leistungen erhält er nach SGB XII Sein Tagesablauf ist Tag / Nacht verschoben, nimmt an keinen Aktivitäten teil und möchte auch nicht mit den anderen Bewohnern gemeinsam essen etc. Zunehmend merke ich das der ABW den B los werden möchte, weil er nicht ins „System“ der Wohngruppe passt. Es werden in gemeinsamen Gesprächen sogar vorwürfe gegenüber dem B gemacht, dass er ja den ganzen Tag nur faul rum liegt und nicht arbeiten gehen würde und so weiter. Mehrfach wurde ich angesprochen, dass er nicht in die Wohngruppe passt und es besser wäre wenn er eine eigene Wohnung hat. Das habe ich immer abgeblockt mit dem Argument, dass er alleine in einer eigenen Wohnung meiner Meinung nach nicht lebensfähig ist….. Ebend genau wegen der Probleme die auch in der Wohngruppe auftauchen. Ich bin mir sicher, dass er nach 3 – 4 Monaten die ersten Abmahnungen hätte und dann die Wohnung verlieren würde. In mehreren Gesprächen habe ich das ABW darauf hingewiesen, dass seine Reaktion halt auf seine Krankheit zurück zu führen ist und das ABW mehr daran arbeiten sollte die Situation mit Arbeit am Klienten zu verbessern…. Aber anscheinend ist das nicht gewünscht und so kommt es dazu, dass dann gesagt wird „ Ja… aber der B wünscht sich ja selber lieber ne eigene Wohnung usw…. „ Als das nicht fruchtete kam dann die Aussage, dass die anderen Bewohner Angst vor meinem B haben und er sie bedrängen würde und der Zustand so nicht tragbar wäre. Dann teile ich mit, das sich das ABW doch auch um eine andere Wohnform bemühen könnte, aber das eine eigene Wohnung für den B in meinen Augen absolut keinen Sinn macht….. Viel geht es hin und viel geht es her…. Es fallen so Worte wie : Wenn sich keine Lösung findet schmeißen wir Ihn raus usw… Er passt halt einfach nicht in deren „System“ |
31.01.2020, 13:05 | #2 | |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,224
|
Zitat:
Man müsste prüfen ob der Vertrag nicht dem WBVG unterliegt, dann hätte der Betreute nämlich Kündigungsschutz und könnte nicht so ohne weiteres auf die Straße gesetzt werden. Dass Zimmer und Betreuung in getrennten Verträgen festgelegt sind will nichts heißen, denn es scheint mir ausgeschlossen dass der Träger jemanden in seine WG aufnehmen will der gar keine Betreuung (oder Betreuung von einem anderen Anbieter) in Anspruch nehmen will. |
|
31.01.2020, 14:58 | #3 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Zitat:
Das gilt aber auch für genau diese WG. Zaubern indem sie Persönlichkeiten verändern können die auch nicht. Das passiert immer wieder in betreuten WG`s dass natürlich aufgenommen wird, Plätze gefüllt werden müssen und so Menschen auf einander stossen die letztlich aufgrund ihrer Erkrankung nicht miteinander kompartibel sind. Wenn es so ein grosser Träger ist wie du schreibst dann gibts doch bestimmt noch andere WG`s. Mein Vorschlag wäre sich zusammen mit der Einrichtung auf die Suche nach einer WG zu machen wo der Betreute in seinen Eigenheiten wirklich hinpasst.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
|
14.11.2020, 11:07 | #4 |
Stammgast
Registriert seit: 22.11.2017
Beiträge: 752
|
Guten Morgen liebe Kollegen,
ich möchte in diesem Beitrag nochmals auf das bereits geschilderte Problem zurück kommen, welches nie zu Enden scheint... Mitlerweile liegt ein ärztliches Attest vor, aus dem hervorgeht, dass der Betroffene auf ein geschütztes Wohnumfeld angewiesen ist. Es gab 2 gerchtliche Anhörungen, in denen der Richter klar gestellt hat, dass keine Pflichtverletzung durch den Betreuer vorliegt und der Betroffene sich , wenn er es denn möchte alleine eine Wohnung suchen kann, allerdings ohne Unterstützung durch den gesetzlichen Betreuer. So weit so gut... Aber es geht weiter ( Seitens des ABW ) Der Betroffene ist nun aus der WG ausgezogen und wohnt nun in einem anderen Zimmer in einer anderen Immobilie des Trägers.Das ganze nun seit bereits 2,5 Monaten. Allerdings besteht der Mietvertrag in der anderen WG, wurde auch noch nicht aufgehoben, gekündigt etc. B ist auch noch an der alten Adresse gemeldet, der Pflegedienst putzt doort über die Entlastungsleistungen ander Leuten Zimmer etc. Es wurde nun meinerseits gefragt, wie sich der Leistungsträger diesen Zustand denn nun in der zukünftigen Praxis vorstellt... Das Sozialamt zahlt für eine Wohnung, in der der Betroffene garnicht lebt und weiter ist er "normalerweise" verpflichtet sich innerhalb von 14 Tagen umzumelden. Es kommt dann aber nur eine "Wischi, Waschi antwort seitens des ABW... Die wollen keine neues Mietverhältniss mit B, sonder versuchen händeringend eine eigene Wohnung für B zu finden, um Ihn los zu werden, das ganze wird dann natürlich über ...."Die Wünsche des Herrn XXX und insbesondere die soziale Teilhabe sind unser oberstes Gebot und wir würden uns freuen, wenn Sie uns bei der Umsetzung unterstützen" Nun ja, ich habe nun schriftlich auf die "Probleme" hingewiesen, mehr kann ich als soches auch nicht tun. Habt Ihr eventuell noch eine Idee für mich, oder aber auch nen Anstoß, was ich ggf vergessen habe um mir im Nachgang nicht die Finger zu verbrennen.. |
14.11.2020, 11:30 | #5 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Zitat:
Zumal das Bewegung in die Sache bringen könnte. Zitat:
ABW ist kein beschützes Wohnumfeld. Wie wäre es denn mit einer stationären Einrichtung für Menschen mit seelischen Behinderungen?
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
||
14.11.2020, 11:45 | #6 |
Stammgast
Registriert seit: 22.11.2017
Beiträge: 752
|
Der Mietvertrag läuft derzeit über ein Zimmer in einer WG. Ein ganz normaler Mietvertrag.
Das Haus wurde vom Träger komplett gemietet und in diesem Haus sind 4 Bewohner, die jeweils einen Mietvertrag über das Zimmer haben. Dort haben alle Ihr "Problemchen" und das ABW kommt mehrfach am Tag und sorgt dort dann für eine Struktur, gemeinsam kochen, Einkaufen usw... Ist ja schon ein geschütztes Wohnumfeld, denn hier weden ja bewusst Menschen mit Defiziten aufgenommen, und dann kann man diese wegen eben der Probleme nicht einfach kündigen oder abmahnen... Jetzt wohnt er in einem Zimmer, in einer stationären Einrichtung. Aber das soll wohl nur ein "Übergang" sein, bis man für B ne eigene Wohnung gefunden hat. Wenn ich dem Sozi jetzt melde, dass B nicht mehr in der X Str. Wohnt, sondern in der Y Str. Es dort aber keinen Mietvertrag gebe und so weiter, dann werden die einfach die Mietzahlungen einstellen und dann wird B die Kündigung über seinen Mietvertrag bekommen und fliegt raus. |
14.11.2020, 16:42 | #7 | |||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Zitat:
Zitat:
Wie du dich jemals würdest rauswinden können wenn rauskommt was da läuft kann ich mir nicht vorstellen. Für meine Begriffe gehst du ein ganz schönes Risiko damit ein. Was hindert dich daran für ihn eine passende Einrichtung zu suchen. Das Ganze liest sich für mich wie ein ziemliches Gewurschtel- was bereits ein knappes Jahr lang persepktivlos vor sich hinsimmert. Wie sollte es deiner Meinung nach weitergehen? Zitat:
Wie lauten seine Diagnosen? Wie steht er selbst zu einer Einrichtung in der Art die ich bereits benannte? Was sind deine AK`s? Ist er in Bahandlung? Was sagt sein Arzt zum Ganzen?
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
|||
14.11.2020, 16:46 | #8 |
Routinier
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
|
Ich habe einen Fall, in dem der Betreute unbedingt in eigener Wohnung, zumindest aber in einem ambulant betreuten Wohnen leben möchte, es aber nach unser aller Überzeugung nicht schafft. Der Träger hat beides im Angebot, stationäres und ambulant betreutes Wohnen. Er hat dem Betreuten nun ein Probewohnen in einer ambulant betreuten Wohngruppe ermöglicht. Während des Probewohnens wird am Konstrukt des stationär betreuten Wohnens nichts geändert - aber all das geschieht in Absprache, Kenntnis und mit Zustimmung des Kostenträgers. Dieser müsste m. E. in jedem Fall hier auch eingebunden sein.
|
14.11.2020, 18:41 | #9 |
Stammgast
Registriert seit: 22.11.2017
Beiträge: 752
|
Ich versuche die Situation ein wenig besser zu beschreiben.
B wohnte bislang in der besagten WG und hat dort einen Mietvertrag und diese kosten werden durch das Sozialamt gezahlt. Es gab aber innerhalb der WG immer wieder Probleme zwischen meinem B und den Mitbewohnern. B möchte gerne in eine eigene Wohnung ( Eine ganz normale eigene Wohnung ). Ich halte das für völlig Sinnfrei, da B aufgrund seiner Einschränkungen ( Nicht körperlich, sondern geistig ) nicht in der LAge ist alleine zu wohnen. Die Leitung des Trägers findet die Idee vom B mit der eigenen Wohnung prima und möchte das ich ihm eine Wohnung suche ( oder Ihn zumindest dabei unterstütze ). Das habe ich nicht gemacht, B hat sich über mich beim Gericht beschwert, ich konnte ein ärztliches Attest vorlegen, was belegt das B auf ein "geschütztes" Wohnumfeld angewiesen ist. Das Gericht hat entschieden, dass der Betreuer keine Pflichtverletzung begangen hat und hat B mitgeteilt, dass er sich gerne eine eigene Wohnung suchen kann, aber nicht mit Hilfe durch den Betreuer. Das kann B natürlich aufgrund seiner Einschränkungen nicht und das ABW ( der Träger ) rudert wie wild und versucht eine Wohnung für B aufzutreiben, was aaber augenscheinlich nicht so funktioniert. Jetzt kam es zu Problemen innerhalb der WG und B ist dann ohne jegliche Absprache oder sonst was, in dieses andere Zimmer in der selben Stadt, aber eine komplett andere Adresse innerhab des Trägers umgezogen. Ich hab keine Ahnung, ob das jetzt für immer, nur für kurze Zeit oder sonst was ist, da man mit mir nicht anständig darüber redet. Er wohnt dort jetzt seit ca 2,5 Monaten, ich habe der Leitung eine email gesendet, mit der Bitte um Stellungnahme, wie man sich das ganze weitere Vorgehen nun vorstellt. ( Im Hinblick auf die Meldepflicht, auf die Mietzahlung des Sozialamtes usw.... ) und ich bekomme nur irgend ne schwammige mail zurück, von wegen der Teilhabe, die Wünsche des B und das man es bedauert, dass ich nicht mit an der Umsetzung Arbeite und so weiter.... Wenn ich beim Leistungsträger nun anzeige, dass B in Wohnung X Wohnt und nicht mehr in Wohnung Y, dann wird das Sozialamt nicht einen Groschen mehr bezahlen. Es gibt für diese neue "Wohnung" keinen Mietvertrag und somit auch keine zu begleichenden Kosten. |
14.11.2020, 18:56 | #10 | ||||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Hallo zwerg, du schilderst das bereits vorgestellte nur etwas ausführlicher.
Kannst du nicht bitte meine Fragen beantworten, wir kommen sosnst wirklich nicht weiter. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Schau dir an ob Mimi`s Beitrag nicht evtl. eine Lösung darstellen könnte.a
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
||||
Lesezeichen |
Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
Ansicht | |
|
|