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Mitwirkungspflicht"drohung"

Dies ist ein Beitrag zum Thema Mitwirkungspflicht"drohung" im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
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Alt 11.02.2020, 22:27   #11
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,805
Standard

Was aus der Politik:

https://www.sueddeutsche.de/karriere...0203-99-758049
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 11.02.2020, 23:27   #12
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Bei allem Respekt...... aber dazu kann man nur den Kopf schütteln.
Letztlich war die Entscheidung des BGH über eine jahrelang unrechtmässig angewandte Praxis ja gleichzeitig eine schallende Ohrfeige für diese Herren.
Ausgerechnet die im Artikel genannten Bundesländer ziehen im Moment doch gewaltig an den Strippen da es um eine neue Richtungszuweisung der gesamten Partei geht. Wer da wohl beeindruckt werden soll? Das dahinterliegende Modell ist probat und allseits bekannt. Wie gewinnt man Stimmen/ Mehrheiten? Indem man sich gegen sog. Randgruppen positioniert. Wiederholt neue- in dem Fall alte- Feindbilder schafft.

Eine Menge Imponderabilien wie ..... beharrliche Weigerung....... die Gerichte werden sich sicher freuen und in die Hände klatschen so klar und richtungsweisend ist dieser Satzteil alleine schon.

Flafluffs Beitrag zeigt dass das sich wehren lohnt.
Wir sollten das alle tun- viel Arbeit ist es wirklich nicht. Es könnte aber etwas Wesentliches verändern- nicht nur für Betreute.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 12.02.2020, 14:25   #13
Stammgast
 
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: NRW
Beiträge: 667
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Flafluffs Beitrag zeigt dass das sich wehren lohnt.
Wir sollten das alle tun- viel Arbeit ist es wirklich nicht. Es könnte aber etwas Wesentliches verändern- nicht nur für Betreute.
Ja. Ich empfehle bei den Beschwerdestellen pp. der Sozialleistungsträger, Kommunalverbände o. ä. (je nach landeseigenen Gegegebenheiten) sein Anliegen schriftlich und deutlich (wie Flafluff), ggf. auch zusätzlich zum Schreiben an den SB, vorzutragen.

Das bewirkt meist erstaunliche Wendungen, die Antwort folgt oft auf dem Fuße und die meisten Kommunalverbände oder auch Versicherungen pp. haben solche "Beschwerdestellen". Der einzelne MA im Sozialamt oder sonstwo wird ein solch "böses" Schreiben wohl meist nicht weiterleiten...und es ändert sich, bis auf den Bescheid im Einzelfall, wohl eher nichts. Denn:
Zitat:
sie kommen "von oben". Und das ist das eigentlich Verwerfliche daran
...vielleicht ist das wirklich so. Gruß Florian
Florian ist offline  
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