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Was ist eine persönliche Betreuung?

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Alt 12.02.2020, 00:32   #1
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
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Standard Was ist eine persönliche Betreuung?

Ausgehend von diesem Thread
https://www.forum-betreuung.de/recht...tml#post124442


frage ich jetzt mal ganz direkt: was ist für euch persönliche Betreung?
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Alt 12.02.2020, 09:16   #2
Routinier
 
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Guten Morgen.

Tja .... wie bereits im anderen Thema festgestellt, gibt es keine klare verbindliche Regel für alle.

Wie ich es handhabe: ganz unterschiedlich.

Zunächst bin ich bei Florian. Eine ganz klare Abgrenzung ist zunächst um unser selbst Willen wichtig, aber auch für die Kollegen. Ich hasse nichts mehr als Anrufe alla "bitte waschen Sie die Wäsche..... aber die anderen Betreuer machen das doch auch". Immet wieder die gleichen Diskussionen, sie hängen mir salopp gesagt zum Halse raus.

Mein persönlicher Kontakt zu meinen Leuten ist wiederum so unterschiedlich, es hängt von der Situation ab.

Einen jungen B. hab ich seit 1,5 Jahren nicht mehr gesehen, wir kommunizieren ausschließlich über Mail. Weder die Freundin noch die im Haus lebenden Eltern wissen von mir, es wäre ihm peinlich. Nach anfänglichen heimlichen Treffen ins Cafés mit "Entdeckungsgefahr" sind wir zur Mail übergegangen. Immer kurz, knapp, professionell. Es klappt hervorragend.

Die kognitiv stark beeinträchtigte junge B. wiederum ruft fast täglich an um mir zu erzählen, dass sie Kekse gebacken hat, das Dartturnier gewonnen hat oder heute ihre Periode bekommen hat. Sie wartete schon unangekündigt vor meiner Haustür und wollte mit mir Kaffee trinken und hätte mich gern als beste Freundin. Ich lasse es soweit für mich erträglich zu, da sie eine klare Abgrenzung einfach nicht verstehen könnte.

Jeder Fall gestaltet sich anders. Die einen mögen lieber eine professionelle Besprechung am Schreibtisch rein auf die Fakten bezogen. Die nächsten erzählen bei einem Plausch in der Sonne mit einem Kaffee in der Hand auch gerne mal Privates, reden auch mal über nicht Geschäftliches. Dazwischen ist alles möglich und auch vorhanden.

Ich lehne es ab, die Wäsche zu waschen. Ich würde auch nicht auf - wie im anderen Thread - mit auf den Friedhof gehen. Es gehört nicht zu meinen Aufgaben und privat begleiten würde iich persönlich nicht, da ich Beerdigungen und Friedhöfe auch privat nur schwer ertragen kann. Will ich einfach nicht und fertig. Nur weil mein Job mich immer wieder mit Schicksalen anderer Menschen konfrontiert, muss ich mich nicht selbst quälen. Ich kenne keinen Hausarzt, Krankenschwester, Sozialarbeiter u.ä. der privat auf Beerdigungen begleiten würde. Warum das von uns im Rahmen "der Menschlichkeit" erwartet werden könnte, erschließt sich mir nicht.

Andererseits beinhaltet mein Job auch keinen Umzugsservice mit meinem privaten Hänger mit Hilfe meines Mannes, keinen Kleidertransport vom A nach B, keine Taxifahrten zum Arzt, keinen Transportservice von Rollstühlen, keine Einkäufe, ich bin auch kein Kreditgeber oder Kopfgeldjäger (suchen Sie mal die B, sie könnte am Bahnhof sein...). Und trotzdem hab ich all das schon gemacht und sicherlich werde ich auch weitere Dinge tun, die nicht zu meinen Aufgaben gehören. Die aber jetzt gerade gebraucht werden und die ich für meine zukünftige Zusammenarbeit mit den Betroffenen gerade als wichtig erachte.

Allerdings hier ganz klar im Vorfeld kommuniziert: nicht mein Job, gehört nicht zu meinen Aufgaben. Aber auf geht's, ausnahmsweise mach ich es trotzdem.
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Geändert von Boomer (12.02.2020 um 09:42 Uhr)
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Alt 12.02.2020, 09:32   #3
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
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Beiträge: 14,097
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Mh, auf jeden Fall erst mal Danke @Boomer fürs ausführliche Antworten.

Meine Frage hatte ich aber in einem anderen Sinn gestellt, da habe ich mich wieder mal schlecht ausgedrückt.

Ich wollte nicht wissen was die Betreuten machen sondern wie wir, jeder einzelne von uns das Wort "persönlich" sieht?
Ob von Anfang an klar ist/war welche Bedeutung es hat? Wie man das aufbaut? Ob gezielt oder zufällig?

Mal grob viele der letzten Forumsbeiträge überflogen tauchen immer mehr Beiträge auf wo deutlich wird dass die Kunden zu vielen Sachverhalten scheinbar gar nicht befragt werden.

Das finde und fand ich bedenklich weswegen ich das Ding dann ins Leben gerufen habe.
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Alt 12.02.2020, 10:01   #4
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Benutzerbild von mimi91
 
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Eine Betreuung ist grundsä¤tzlich immer persönlich, da sie sich auf eine Person und nicht auf eine Sache bezieht.
Die Frage "wie sieht für euch eine persönliche Betreuung aus" zeigt wieder einmal, dass eine Klä¤rung des Gesetzgebers nach dem Durcheinander, welches er nach Abschaffung des Vormundschaftsrechts zu verantworten hat, überfällig ist: ein klares Berufs- und Tätigkeitsbild schaffen, welches m. E. aufgrund endlicher menschlicher, gesellschaftlicher und finanzieller Ressourcen Auffassung klare begrenzte Zuständigkeiten und Abgrenzungen beinhalten sollte.
Solange das nicht erfolgt, sind solche Diskussionen wie hier - ich bitte vorab um Entschuldigung - für den einen vielleicht Zeitvertreib, für mich Zeitverschwendung. Daher endet mein Beitrag dazu hier.
mimi91 ist offline  
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Alt 12.02.2020, 10:44   #5
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
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Oho, auch ne klare Definition auf die ich jetzt gar nicht gekommen wäre.Vielleicht wäre das analog dem persönlichen Kundenberater beim JC zu sehen?


Aus der BtPrax (https://www.reguvis.de/xaver/btrecht..._1581496186818) zur Intention des Gesetzgebers hinsichtlich persönlicher Betreuung:
Zitat:
Die persönliche Betreuung war dem Betreuungsgesetzgeber ein besonderes Anliegen. In Abgrenzung zu den Rechtszuständen vor dem 01.01.1992 sollten Sammelbetreuungen, in denen das Vermögen einer großen Zahl von Personen mehr oder minder anonym verwaltet wurde, vermieden werden.26 Das Ideal der persönlichen Betreuung scheint verwirklicht worden zu sein.

Wen es beim Begriff der persönlichen Betreuung nur um das Vorhandensein von Menschen/Personen als Gegenüber gegangen wäre, hätte diese grosse Reform - und das war sie trotz aller Kritik- nicht sein müssen.

Letztlich aber auch egal, hier ist ja nun keiner gezwungen an einem Thread teilzunehmen.


Für mich heisst persönlich dass ich mir bewusst Zeit nehme- wenn möglich sogar vor dem Aktengedöns- den anderen kennenzulernen. Geht natürlich nicht immer und auf keinen Fall dann, wenn kein Essen mehr da ist aber manchmal ist es möglich.
Ich will z.B. wirklich von den Leuten die da kommen wissen wie sie sich ihr Leben zukünftig vorstellen? Was ihnen selbst am Leben wichtig ist und war. Nicht das was der evtl. Gutachter formuliert hat. Da gibts oft grosses Kopfschütteln bei mir.


Später nochmal mehr
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michaela mohr ist offline  
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Alt 12.02.2020, 10:57   #6
Forums-Azubi
 
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Meine "persönliche" Betreuung hat sich in meiner inzwischen zweijährigen Selbständigkeit verändert. Anfangs war ich noch oft persönlich vor Ort u.a. deswegen, weil es im ländlichen Raum für die Betreuten gar nicht so einfach ist einfach mal so ins Büro zu kommen. Inzwischen habe ich mich klar abgegrenzt, entscheide aber dennoch von Fall zu Fall, wo mehr oder weniger gut ist. Eine ältere, messimäßig unterwegs Betreute habe ich mit mehr "persönlichen" Kontakt wieder besser in die Spur gebracht, andere werden durch weniger "persönlichen" Kontakt selbständiger. Allerdings hat das Gericht auch schon moniert, wie bei vierteljährlichen Kontakten im Pflegeheim, eine persönliche Betreuung aussehen würde. Da ich mich bei dieser ( dementen) Betreuten eh immer wieder neu vorstellen muss, halte ich selbst diesen einen Kontakt im Quartal eher für ein Pflichtprogramm. Allerdings frage ich mich, wie es zum Gericht kommuniziert wird, wenn seit eineinhalb Jahren nur per e mail kommuniziert wird. Gibt es da keine Nachfragen?
jualana ist offline  
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Alt 12.02.2020, 13:06   #7
Routinier
 
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Ich bin insofern bei Mimi, als dass es endlich eine ganz klar definierte Abgrenzung geben müsste. Ein Berufsbild mit klar definierten Regeln. Da es die aber leider nicht gibt- und ich fürchte auch nie geven wird - bin ich durchaus für die Diskussion offen. Denn jedem fällt die persönliche Anhebung schwer, vieles sind Graubereiche in denen keiner weiß, wie er jetzt handeln soll und ein Austausch und Erfahrungswerte können zumindest bei der persönlichen Betrachtung helfen.

Aufbau: ich gehe zunächst mal sehr distanziert in eine neue Betreuung. Ich stelle von Anfang an die Regeln klar (telefonische Erreichbarkeit, Aufgaben, was ist möglich und was nicht). Ich bleibe auch grundsätzlich beim Sie. Ich biete niemandem das Du an und duze auch niemanden. Wenn mich der kognitiv beeinträchtigte Betroffene duzt, weil er die Sie-Form nicht beherrscht, dann ist das natürlich völlig ok. Aber wenn mich die ältere Dame einfach aus Mangel an Respekt duzt, dann stelle ich das durchaus schon mal klar.

Ich strebe eine ganz klare Trennung zwischen Beruf und privat an.

Im Laufe der Betreuung baut sich dann im Normalfall ein Vertrauensverhältnis auf. Die Leute erzählen mehr von sich, die Besuche können schon mal lockerer werden und sich auch mal nicht nur auf die Fakten beziehen. Dann erfahren die Leute auch mal Dinge von mir, z.B. dass ich einen Hund oder Kinder habe oder wohin es im Urlaub geht. Langjährige Betroffene haben mich im vergangenen Jahr auch darauf angesprochen, was mit mir los sei, warum ich so schlecht aussähe. Auch da war ich dann - wenn es angebracht war und passte - offen und erzählte was los war.

So baut sich langsam eine Beziehung auf. Rein gehe ich aber relativ "kalt" und sachlich. Bei manchen bleibt das so, nei anderen wird es lockerer.

Information: auch hier klare Regeln. Natürlich wird mitgeteilt, dass ich den Antrag xy gestellt habe. Aber ich hänge mich nicht 5x ans Telefon oder verschwende Porto, um jedes Mal zu informieren, dass ich an besagten Antrag erinnert habe. Wenn der Bescheid kommt, wird wieder informiert.

Ich rufe auch nicht jedes Mal den B. an, wenn wieder mal ein Schreiben eines Gläubigers eingeht. Ich melde mich dann, wenn diese Verhandlung abgeschlossen ist und ein eventuelles Ergebnis vorliegt.

Und ich verbitte mir irgendwann auch tägliche Anrufe mit der frage, ob denn der Befreiungsausweis heute eingegangen sei. Wenn er da ist, melde ich mich. Man muss mich deshalb nicht jeden Tag 10 Minuten aufhalten. Die Zeit hab ich nicht.

So unterschiedlich die Betroffenen sind (ich hab aktuell von 18 bis 96 Jahre, Mann, Frau, 1 x intersexuell, von körperlicher Behinderung, über leichte Depression bis hin zu schwersten Psychosen, von lieb und goldig bis hin zu aggressiv und arrogant .... ) , so unterschiedlich gestaltet sich der persönliche Kontakt.
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Boomer ist offline  
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Alt 12.02.2020, 14:57   #8
Stammgast
 
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Ort: NRW
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Hallo,

ich bin da grundsätzlich bei mimi91 und Boomer. Allerdings halte ich eine (klarere) gesetzliche Definition des Aufgabenbildes aufgrund der Fülle an Tatigkeitsbereichen, die sich bei der "Regelung eines anderen Menschenlebens" regelmäßig ergeben, für schwer (nicht) umsetzbar.

Der Gesetzgeber definiert ja insofern klar, als dass er in § 1897 Absatz 1 BGB unmissverständlich die rechtliche Besorgung der Angelegenheiten benennt. Die weitere Ausführung "in dem erforderlichen Umfang persönlich betreuen" führt dann möglicherweise zu einem (m. E. nur scheinbaren) Widerspruch. Gemeint ist hier nicht etwa eine Ausweitung der grundsätzlichen Aufgabe (rechtliche Besorgung der Angelegenheiten), sondern die Ausgestaltung der Besorgung. Diese hat eben persönlich zu erfolgen.


Der Gesetzgeber hat wiederum an verschiedenen Stellen klar zum Ausdruck gebracht, was er mit "persönlich" im Sinne des § 1897 Abs. 1 BGB meint:

§ 1901 Absatz 3 Satz 3 BGB: Besprechen wichtiger Angelegenheiten

§§ 1908i Abs. 1 S. 1, 1840 Abs. 1, 1837 Abs. 2 S. 2 BGB (Jahresbericht mit Angabe zu persönlichen Kontakten > Beaufsichtigung durch das Gericht) > Bei Nichteinhaltung ggf. gar Entlassung, § 1908b Abs. 1 S. 2 BGB.

Gleichzeitig schafft er einen "flexibleren" Rahmen als etwa im Vormundschaftsrecht (§ 1793 Abs. 1a BGB > i. d. R. 1x monatlich = "persönlich"). Diese Vorschrift wurde bewusst nicht in § 1908i Abs. 1 BGB zur analogen Anwendung für das Betreuungsrecht benannt.


Der Widerspruch ergibt sich für uns m. E., das geben die Beiträge (auch meine in den vorhergegangenen "Strang", auf den Michaela Mohr eingangs verwiesen hat) her, daraus, dass der Umstand, dass die Betreuung "persönlich" zu erfolgen hat, mit der in § 1897 BGB vorher genannten gesetzlichen Aufgabenzuweisung "rechtliche Besorgung der Angelegenheiten" vermengt wird. Hier muss klar getrennt werden.

Ob man nun, wie Michaela und auch ich schrieben, im Klinikhof beim Kaffee alles "gemütlich" bespricht oder aber ganz streng, wie Boomer es schrieb und auch ich es teilweise aus Gründen manches Mal handhabe, sachlich agiere, ändert nichts daran, dass die Betreuung persönlich geführt wird. Der Gesetzgeber verlangt vielmehr, wichtige Angelegenheiten zu besprechen und (in dem erforderlichen Umfang > flexibel nach pflichtgemäßem Ermessen), persönlichen Kontakt zu halten. Das war's.

Alles andere ist Ermessenssache, steht und fällt mit den handelnden Personen und Charakteren...wie auch immer.


Wichtig ist es m. E. im Einzelfall zu bewerten, ob die (vom Betreuten oder von Dritten) verlangte Aufgabe eine solche ist, die uns als gesetzlicher Betreuer zugewiesen wurde oder nicht hierunter einzuordnen ist (also nicht die rechtliche Besorgung der Angelegenheiten betrifft). Das wird der Gesetzgeber nicht abschließend legaldefinieren können. Für die "persönliche Betreuung" hingegen hat er dies (s. o.) ausreichend getan.


Gruß Florian
Florian ist offline  
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Alt 12.02.2020, 16:54   #9
Berufsbetreuer
 
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Hallo,


ich halte meine Tätigkeit immer noch für eine fast ausschließliche "bürokratische" (....was mich zu Genüge auslastet), wobei es in der Natur der Sache liegt, dass auch persönliche Vorsprachen und Treffen mit den Betreuten hin und wieder stattfinden müssen.
Es heißt ja nicht umsonst "rechtliche Betreuung" bzw. Vertretung in rechtlichen Angelegenheiten. In erster Linie muss ich als Betreuer delegieren.
Nichtsdestotrotz erwische ich mich aber gelegentlich auch dabei, Dinge zu tun, für die ich eigentlich nicht zuständig bin, was auch egoistisch begründet ist. Bevor ich nämlich stundenlang nach Zuständigkeiten oder Hilfsdiensten suche, ist es für mich - unterm Strich - evt. zeit- und nervensparender einen Betreuten z.B. mal (zu einem Arzt) zu fahren bzw. zu begleiten - dies ist aber die Ausnahme.

mfg
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Optimismus ist nur ein Mangel an Information
(Heiner Müller)
carlos ist offline  
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Alt 12.02.2020, 18:27   #10
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
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Standard

Zitat:
wobei es in der Natur der Sache liegt, dass auch persönliche Vorsprachen und Treffen mit den Betreuten hin und wieder stattfinden müssen.
@Carlos nimms blossbitte nicht persönlich aber genau da scheint die Krux zu liegen.

Vorsprachen und Treffen müssen hin und wieder stattfinden schreibst du.

Für mich könnte ich das so nicht formulieren, an der Stelle sage ich: ohne Gespräche mit den Leuten und der Kenntnis wer genau diese Leute sind die es letztlich betrifft könnte ich gar nicht betreuen.
Ich möchte niemanden nach meinem Gutdünken "verwalten".

Das ganze Rufen nach einer Berufsordnung kann ich in der Rigidität auch nicht nachvollziehen. Betreuung ist (noch) kein Beruf. Noch entscheiden wir wie wir unserer Tätigkeit nachgehen, den Ruf nach weiterer Verwaltung und Regeln kann ich nicht so ungehindert positiv sehen.

Ich hätte schon gerne an manchen Stellen mehr Eindeutigkeit aber letztlich schliesse ich mich Florian an wenn er sagt:
Zitat:
Alles andere ist Ermessenssache, steht und fällt mit den handelnden Personen und Charakteren...wie auch immer.
Sowie
Zitat:
Allerdings halte ich eine (klarere) gesetzliche Definition des Aufgabenbildes aufgrund der Fülle an Tatigkeitsbereichen, die sich bei der "Regelung eines anderen Menschenlebens" regelmäßig ergeben, für schwer (nicht) umsetzbar.
Hier wird gerade die rechtliche Besorgung der Angelegenheiten der persönlichen Betreuung gegenübergestellt. Es sind keine Gegensätze, es gehört zusammen.
"Persönlich" heisst für mich auch zu wissen wann ich welches Verhalten einsetze, wann es Kaffe in der Sonne gibt und wann abgegrenzt reagiert werden muss oder sollte.
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