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Aufgabenkreiserweiterung verhindern möglich?

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Möglicherweise hat "das Gericht" mit der Aussage "der Insolvenzantrag ginge dich nichts an" eher gemeint, dass es weder deine Aufgabe ...


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Alt 19.02.2020, 22:40   #11
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 20.01.2013
Ort: Kreis Schleswig-Flensburg
Beiträge: 56
Standard

Möglicherweise hat "das Gericht" mit der Aussage "der Insolvenzantrag ginge dich nichts an" eher gemeint, dass es weder deine Aufgabe ist noch du dazu in der Lage sein mußt, den Insolvenzantrag selbst auszuarbeiten und zu erstellen.
Das macht ja im Allgemeinen eine professionelle und authorisierte Schuldnerbertungsstelle, die alles mit dem Betreuten (ggf.auch dessen Betreuer) vorbereitet, ausarbeitet und dann unterschrieben (mit AK Vermögenssorge von dir oder dem Betreuten) einreicht.
Zur Beruhigung wollte ich beifügen:
So ein Insolvenzverfahren macht mir im Allgemeinen nur ein überschaubares Maß an zu bewältigender Arbeit, viel schlimmer sind häufig vom Ausmaß jede Art von unregulierten und unbearbeiteten Schulden.
Zumal, wenn deine Betreute mittellos ist, wovon ich jetzt mal ausgehe, dann ist es eine unaufwändige Insolvenz meiner Erfahrung nach.
Den Wissensteil, den es nach Eröffnung des Verfahrens mit dem eingesetzten Insolvenzverwalter zu beantworten gilt, kann deine Betreute, so sie denn dann in Langzeittherapie und nicht vor Ort ist, in einem Telefonat mit dem Verwalter klären oder nach Absprache mit diesem erfahrungsgemäß auch mit dir besprechen und es ihm durch dich mitteilen lassen, in Ausnahmefällen ist das möglich.
Ich kenne fast nur Insolvenzverwalter, die froh sind, wenn sie an dieInfos kommen und sich nicht so auf die Hinterbeine stellen, in welcher Form das erfolgt.
Ich würde mir darüber keine grauen Haare wachsen lassen, über den AK Vermögen hängst du eh da drin, wenn man das so formulieren möchte, du hast aber nicht fürchterlich viel zu erledigen dadurch.
phantasmagoria ist offline  
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Alt 20.02.2020, 14:26   #12
Einsteiger
 
Registriert seit: 27.09.2019
Beiträge: 13
Standard

Neuigkeiten - meine Betreute kam plötzlich aus der Therapie zurück, weil es ihr nicht gefiel. In der Zwischenzeit hatte ich nun ein Gespräch mit der Rechtspflegerin - die Dame von der Behörde hat tatsächlich falsche Auskunft gegeben. Ich solle nunmehr den Insoantrag erstmal unterschreiben und dann werden wir ja sehen, was vom Insogericht kommt. "Die melden sich schon, wenn sie ein Problem haben". Das klingt jetzt auch nicht, als ob sie sich sooo sicher wäre Wahnsinn, auf was man hier als Ehrenamtler so losgelassen wird.
biene2587 ist offline  
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Alt 20.02.2020, 14:31   #13
Einsteiger
 
Registriert seit: 27.09.2019
Beiträge: 13
Standard

Zitat:
Zitat von phantasmagoria Beitrag anzeigen
Ich kenne fast nur Insolvenzverwalter, die froh sind, wenn sie an dieInfos kommen und sich nicht so auf die Hinterbeine stellen, in welcher Form das erfolgt.
Ich würde mir darüber keine grauen Haare wachsen lassen, über den AK Vermögen hängst du eh da drin, wenn man das so formulieren möchte, du hast aber nicht fürchterlich viel zu erledigen dadurch.

Für diesen Beitrag 1000 Dank. Ich hatte auch gehört, dass es eigentlich nicht sooo viel zu tun gibt, aber die Dame von der Schuldnerberatung (die ja schon alles zur Unterzeichnung für die Betreute fertig hat) stellte es so dar, als ob es so wäre. Und warf eben diese vielen Fragen in den Raum, ob ich den Post empfangen dürfe oder den AK Vertragsangelegenheiten hätte...
biene2587 ist offline  
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Stichworte
aufgabenkreise, ehranamt, insolvenzantrag, insolvenzv, therapie


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