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Behörde geht zweitem Betreuer auf den Geist

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Ja, das ist ein schönes Beispiel, dass die gleichberechtigte Bestellung zweier Betreuer in der Praxis nicht funktioniert (oder nur dann, ...


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Alt 20.02.2020, 17:06   #11
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,805
Standard

Ja, das ist ein schönes Beispiel, dass die gleichberechtigte Bestellung zweier Betreuer in der Praxis nicht funktioniert (oder nur dann, wenn beide im gleichen Verein oder Betreuerbüro arbeiten). Hier gibts ja offenbar noch nicht mal eine vernünftige Absprache. Meine Empfehlung: einer der beiden führt die Betreuung als alleiniger Betreuer weiter, der andere wird zum (Dauer)verhinderungsbetreuer nach § 1899 Abs 4 BGB bestellt. Aber auch da wären Absprachen untereinander nötig.

Zur Notwendigkeit des Auftretens ggü Behörden: leider ist meine Frage zu GU nicht beantwortet werden; nur dann (oder wenn ein passender EV besteht), muss der Betreuer sich ggü der Behörde outen und in das Verwaltungsverfahren einsteigen. Sonst bleibt das dem Betreuer überlassen, ob er der Meinung ist, ob der Betreute das alleine gewuppt kriegt. Allerdings deutet ja allein der AK darauf hin, dass das Gericht ihm das nicht zutraut. Siehe unter https://www.bundesanzeiger-verlag.de...nüber_Behörden
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
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Alt 20.02.2020, 18:09   #12
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
nur dann (oder wenn ein passender EV besteht), muss der Betreuer sich ggü der Behörde outen und in das Verwaltungsverfahren einsteigen.

Wenn der Threadstarter bereits Antwortschreiben der Behörde erhalten hat dann ist er schon drinne und bereits eingestiegen.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 20.02.2020, 18:18   #13
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 13.08.2015
Beiträge: 41
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Vielleicht könnte man das Gericht an diesem Beispiel die Unvereinbarkeit von zwei gleichberechtigten Betreuern vor Augen führen und somit eine Änderung erreichen.
Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Hier gibts ja offenbar noch nicht mal eine vernünftige Absprache. Meine Empfehlung: einer der beiden führt die Betreuung als alleiniger Betreuer weiter, der andere wird zum (Dauer)verhinderungsbetreuer nach § 1899 Abs 4 BGB bestellt. Aber auch da wären Absprachen untereinander nötig.
Ich verstehe jetzt die Einwände nicht und auch nicht, wieso man jetzt etwas an der Betreuung ändern sollte. Aktuell ist es bei Verwaltungsverfahren so, dass ein Schreiben eingeht und entweder ich oder der zweite Betreuer sich um die Angelegenheit kümmern. Sicher spricht man sich ab, aber man fummelt nicht in den Verfahren des anderen herum, man unterstützt sich. Und genau deshalb war eben der Wunsch: Behörde: Ich habe dich angeschrieben, kommuniziere mit mir und zwar mit mir alleine.

Ich habe zwar gegenüber der zweiten Betreuerin nichts zu verbergen, dennoch ist es mir unangenehm, wenn mein Widerspruchsschreiben an die zweite Betreuerin weitergeleitet wird und die Behörde kommentiert, dass ich mit meinem Widerspruch unrecht habe und die zweite Betreuerin doch einfach zahlen soll.
Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Im Verwaltungsverfahren muss mit demjenigen kommuniziert werden der sich als berechtigt dazu ausgewiesen hat mittels Betreuerausweis und entsprechendem AK.
Und wie ist es jetzt hier? Ich weise mich mit meinem Betreuerausweis aus. Im Betreuerausweis steht eine zweite Betreuerin. Dort steht nicht, der AK der zweiten Betreuerin. Wie ich bereits sagte, in den letzten 15 Jahren habe ich mich ausgewiesen und die weitere Kommunikation ging über mich. Nur diese eine spezielle Behörde ist der Meinung, sie müsse jetzt mit allen Betreuern kommunizieren.
LL0rd ist offline  
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Alt 20.02.2020, 21:30   #14
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Ich verstehe jetzt die Einwände nicht und auch nicht, wieso man jetzt etwas an der Betreuung ändern sollte.

Weil das im Sinne des Gesetzgebers und vor allem zum Wohl der Betreute einfach nicht sinnvoll ist.
Das schreisbt du letztlich doch selbst!
Hier z.B.:
Zitat:
Ich habe zwar gegenüber der zweiten Betreuerin nichts zu verbergen, dennoch ist es mir unangenehm, wenn mein Widerspruchsschreiben an die zweite Betreuerin weitergeleitet wird und die Behörde kommentiert, dass ich mit meinem Widerspruch unrecht habe und die zweite Betreuerin doch einfach zahlen soll.
Ne Behörde die Geld will sucht sich halt den augenscheinlich Dümmeren raus.


Zitat:
Aktuell ist es bei Verwaltungsverfahren so, dass ein Schreiben eingeht und entweder ich oder der zweite Betreuer sich um die Angelegenheit kümmern.
Dann üssen beide Betreuer sich eben einigen, intern. bzw. einig sein.
Wenn das nicht geht. so.o


Zitat:
Dort steht nicht, der AK der zweiten Betreuerin.
.
Wenn die zweite Betreuerin diesen aber scheinbar vorgelegt hat- egal aus welchen Gründen- und dort dieselben AK`s stehen handelt die Behörde völlig rechtsmässig.


[QUOTE][Nur diese eine spezielle Behörde ist der Meinung, sie müsse jetzt mit allen Betreuern kommunizieren. /QUOTE]
Da liegt sie völlig korrekt. Der Rest ist euer Problem.


Warum eigentlich willst du an keine "saubere" Klärung/Lösung ran?
__________________
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michaela mohr ist offline  
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