Dies ist ein Beitrag zum Thema Viele Fragen zur neuen Klientin, Meldeamt, Jobcenter usw. im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat:
Zitat von Christian Martens
Wo macht das Gesetz denn eine Begriffsunterscheidung zwischen Untervermietung und Gebrauchsüberlassung?
Das Gesetz braucht dafür ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Heutige Beiträge | Suchen |
23.02.2020, 19:20 | #11 | |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 491
|
Zitat:
Ja. Ich habe mir lediglich den Hinweis erlaubt, dass es sich in diesem Fall nicht um Untervermietung handelt. |
|
23.02.2020, 22:19 | #12 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 28.08.2018
Beiträge: 235
|
Wenn die Betreute beim Freund wohnt, muss sie auch da gemeldet werden.
Den Tipp mit der Obdachlosmeldung finde ich nicht korrekt, riskant und auch sinnlos. Wenn im Haus irgenwie rauskommt, dass die Freundin da eingezogen ist, gibts mit dem Vermieter evtl. eh Probleme - egal wie die Freundin gemeldet ist. Dann gibts auch noch Probleme mit dem Jobcenter, weil Singles einen höheren Regelsatz bekommen. Usw. Von einem Betreuer erwarte ich KORREKTES Handeln. Auch wenn dadurch für den Betreuten evtl. erstmal Probleme entstehen. |
23.02.2020, 23:55 | #13 |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,253
|
Ein Betreuer mit AK Aufenthaltsbestimmung könnte der Betreuten den Einzug beim Freund verbieten, dann läge, wenn sich die Betreute dem Willen des Betreuers nicht fügt, keine Pflichtverletzung wegen fehlender Meldung vor, weil der Betreuer mit diesem Aufgabenkreis den Aufenthalt der Betreuten auch gegen dessen Willen bestimmen kann.
|
24.02.2020, 06:43 | #14 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Jetzt lasst doch mal dieses sinnlose rechtliche Gehacke um die Begrifflichkeit der Untermiete usw.
Eigentlich gehts doch um etwas anderes. Zitat:
Wer hat denn die alte Bedarfsgemeinschaft aufgelöst? Wieso wurde beim EMA sofort umgemeldet? Ummelden ist ganz sicher wichtig- aber doch erst dann wenn klar ist wohin denn nun wirklich? Die Frau ist psychisch krank, wie ist die Behandlung am jetztigen Aufenthaltsort gesichert? Eine dreimonatige Sperre(? mit welcher Begründung eigentlich?) scheint mir auch haltlos überzogen nur weil jemand ohne vorherige Genehmigung das Bundesland wehchselte bzw. einfach ohne Genehmigung umgezogen ist. Da würde ich in Widerspruch gehen bzw, gegangen sein. Klar, dafür gibts keine Umzugskosten und keine Kaution aber wir haben ja immer noch eine Freizügigkeit. Weiss das Gericht Bescheid dass voraussichtlich ein neuer Bezirk zuständig ist? Ist schon ein Betreuerwechsel beantragt? Wie ist der Stand der finanziellen Absicherung der Betreuten? Erst mal muss doch der neue Lebensmittelpunkt auf abgesicherten Füssen stehen! Warum man sich derzeitig wegen einer Ummeldung rumschlägt will mir nicht in den Kopf.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
|
Lesezeichen |
|
|