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Entlassung aus dem Ehreanamt

Dies ist ein Beitrag zum Thema Entlassung aus dem Ehreanamt im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Liebe Kollegen, durch private und berufliche Veränderungen ist es nun dazu gekommen, dass ich meine sieben ehrenamtlichen Betreuungen leider aufgeben ...


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Alt 21.02.2020, 09:45   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 27.09.2019
Beiträge: 13
Standard Entlassung aus dem Ehreanamt

Liebe Kollegen,


durch private und berufliche Veränderungen ist es nun dazu gekommen, dass ich meine sieben ehrenamtlichen Betreuungen leider aufgeben muss. Wenn es nach meinem Arbeitgeber geht lieber jetzt als gleich. Sprich, es steht eine Stundenhöherstufung an, wodurch die Betreuungen erheblich leiden (würden). Zudem ein Umzug in den nächsten drei Monaten.

Jetzt gibt es ja $1908b (2) BGB, durch den der Entlassung aus driftigen Umständen stattzugeben ist. Nach wie vor ist es ein Ehrenamt.
Jetzt die Frage - reicht ein einfacher Antrag auf Entlassung nach diesem § mit Begründung oder will das AG dann noch mehr sehen? Ich wüsste nämlich nicht, inwieweit ich denen eigentlich Rechenschaft schuldig bin.



SuFu habe ich bemüht, aber ohne Erfolg, daher dieser Thread. Nur für die, die er stört


Lieben Dank,
Biene
biene2587 ist offline  
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Alt 21.02.2020, 09:56   #2
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Jetzt die Frage - reicht ein einfacher Antrag auf Entlassung nach diesem § mit Begründung oder will das AG dann noch mehr sehen?



Das sollte ausreichend sein.


Es wird wohl- je nach Region- evtl. ein Wehmutstropfen möglich sein, nämlich der dass sie Entlassung u.U. nicht sehr schnell vonstatten gehen könnte.
Bei uns hier herrscht eher Betreuermangel und Mangel an Ehrenamtlichen sowieso. Du solltest vielleicht den kommenden Umzug nochmal bei deinem Entlassungswunsch in den Vordergrund schieben und auch gleich mal der Betreuungsbehörde Bescheid sagen.
michaela mohr ist offline  
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Alt 21.02.2020, 10:22   #3
Einsteiger
 
Registriert seit: 27.09.2019
Beiträge: 13
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Das sollte ausreichend sein.


Es wird wohl- je nach Region- evtl. ein Wehmutstropfen möglich sein, nämlich der dass sie Entlassung u.U. nicht sehr schnell vonstatten gehen könnte.
Bei uns hier herrscht eher Betreuermangel und Mangel an Ehrenamtlichen sowieso.

Die Behörde und das AG werde ich entweder noch heute oder Montag gleichzeitig per Fax über meinen Antrag wissen lassen. Der Umzug kommt auf jeden Fall und der ist nicht gerdade um die Ecke, somit würden alle Betreuten leiden. Keine Besuche, keine Rentenüberbringung...
biene2587 ist offline  
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Alt 24.02.2020, 13:17   #4
Einsteiger
 
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Beiträge: 13
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Nachdem ich die Behrde und das AG am Freitag per Fax informiert habe, kam nun bereits der Hinweis der Behörde, dass einzeln für jeden Fall eine Entlassung und zusätzlich Betreuerwechsel benatragt werden müsste. Ich werde nun mein Schreiben nochmal umformulieren und die einzelnen Az mit einbauen. "Entlassung aus dem Betreueramt für alle übernommenen Fälle" war scheinbar nicht ausreichend.
biene2587 ist offline  
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Alt 24.02.2020, 16:40   #5
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
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Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,613
Standard

Hallo, zumindest beim Gericht muss für jede der Betreuungen ein eigener Antrag (mit Aktenzeichen) gestellt werden. Es gibt dort keine „Betreuerakte“, sondern nur solche für die einzelnen Betreuten. Soweit es vor Ort einen Betreuungsverein geben sollte, wäre es auch sinnvoll, diesen zu kontaktieren. Evtl haben die geeignete ehrenamtliche Nachfolgebetreuer oder können das mit eigenen Mitarbeitern übernehmen. Wahrscheinlich kann man das Ganze dadurch beschleunigen.

P.S. Entlassung und Betreuerwechsel ist ein und das Gleiche (nur einmal aus Sicht des Betreuers und einmal auf Sicht des Betreuten.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 25.02.2020, 11:37   #6
Einsteiger
 
Registriert seit: 27.09.2019
Beiträge: 13
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So, einzelne Anträge bei Gericht sind gestellt. Habe aber direkt Entlassung und Betreuerwechsel in einem Schreiben beantragt. Wie Horst schon sagte, ist es ja kein Unterschied. Aber meine liebe Behördenfrau hat es so aussehen lassen, als müsse ich pro Betreuung ein Schreiben für Entlassung und eines für Betreuerwechsel verfasse. Wahnsinn, was sich hier wieder auftut
biene2587 ist offline  
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Alt 25.02.2020, 14:42   #7
Routinier
 
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,190
Standard

Darf ich mal fragen? Hattest Du jetzt vor gehabt, die Betreuungen beruflich zu führen oder war das nun reine ehrenamtliche Tätigkeit?


Alles gute für den Umzug und den Job.
__________________
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ufzeer ist offline  
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