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Berufsgenossenschaft Wohlfahrtspflege

Dies ist ein Beitrag zum Thema Berufsgenossenschaft Wohlfahrtspflege im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen, ich habe mal eine Frage zur BG Wohlfahrtspflege. Ich bin seit Anfang 2019 Berufsbetreuerin und leider war mir ...


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Alt 08.03.2020, 20:10   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 07.03.2020
Ort: Hessen
Beiträge: 13
Standard Berufsgenossenschaft Wohlfahrtspflege

Hallo zusammen, ich habe mal eine Frage zur BG Wohlfahrtspflege. Ich bin seit Anfang 2019 Berufsbetreuerin und leider war mir nicht bekannt, dass man sich bei der BG anmelden muss. Dies würde ich gerne nachholen. Wahrscheinlich muss ich die Beiträge nachzahlen. Frage: wird von mir auch ein Bußgeld oder ähnliches verlangt?

Im Anmeldeformular soll man eine Bescheinigung über die Feststellung der Berufsmäßigkeit (Betreuerausweis) vorlegen. Ist damit der erste Betreuerausweis von einem Betreuten verlangt? Ich will ja keine persönlichen Daten von einem Betreuten weitergeben.

Wäre schön, wenn ihr mir eure Erfahrungen mit der BG schreiben könnten.
Krisbe ist offline  
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Alt 08.03.2020, 20:22   #2
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,716
Standard

Eigentlich ist damit die Gewerbeanmeldung gemeint: https://www.bundesanzeiger-verlag.de...werbeanmeldung

Und: natürlich müssen Sie nachzahlen. Ein Bußgeld ist aber eher unüblich. Hatten Sie das mit der BG denn zum Berufsbeginn nicht mitbekommen? Ist eigentlich seit 20 Jahren geklärt. Und die Berufsverbände (und meist wohl auch die Betreuungsbehörden) weisen auch darauf hin.
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Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 08.03.2020, 20:39   #3
Einsteiger
 
Registriert seit: 07.03.2020
Ort: Hessen
Beiträge: 13
Standard

Hallo Horst, danke für die schnelle Antwort. Mich hat niemand darauf hingewiesen, hätte ich mir gerne von der Betreuungsbehörde gewünscht. Die haben mich nur auf die Betreuerhaftpflicht und Vermögenshaftpflicht hingwiesen.

Kannst du mir noch etwas über diese Bescheinigung mitteilen, die man vorlegen muss. Was ist damit gemeint?
Krisbe ist offline  
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Alt 08.03.2020, 20:45   #4
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

Hallo.

Damit ist die Gewerbeanmeldung gemeint. Bevor du angefangen hast, hast du doch (hoffentlich) ein Gewerbe angemeldet. Dabei erhält man den Gewerbeschein und den musst du vorlegen.

Hier hat auch keiner auf was hingewiesen. Muss man sich selbst zusammen suchen.
__________________
Die meisten Probleme lösen sich von selbst - man darf sie nur nicht dabei stören
Boomer ist offline  
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Alt 08.03.2020, 22:13   #5
Einsteiger
 
Registriert seit: 07.03.2020
Ort: Hessen
Beiträge: 13
Standard

okay, alles klar. DANKE
Krisbe ist offline  
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Alt 01.04.2020, 20:02   #6
Neuer Gast
 
Registriert seit: 05.02.2020
Beiträge: 2
Standard

Hallo zusammen ,

Ich befinde mich zur Zeit in der Vorbereitungsphase zur Selbstständigkeit.
Ich nutze jetzt mal dieses Thema hier mit der BG um mal Pauschal nachzufragen , mit welchen monatlichen Kosten ich rechnen muss in der BG ?

Vielen Dank schonmal
Blub.com ist offline  
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Alt 02.04.2020, 08:18   #7
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,716
Standard

Max 200 Euro/Jahr.

Wichtig ist auch: nur binnen der ersten 3 Monate ab Ausscheiden aus dem Arbeitnehmerverhältnis ist es möglich:
- sich für eine freiwillige Weiterversicherung in der GKV oder stattdessen für eine PKV zu entscheiden (gilt dann auch für die PV),
- sich für eine freiwillige ALV zu entscheiden,
- sich für eine Pflichtversicherung auf Antrag in der DRV zu entscheiden. Danach kann man zwar auch noch freiwillige RV-Beiträge einzahlen, die zählen aber bei einem Teil der Anspruchsgrundlagen nicht mit.

Bei der Haftpflicht: man braucht eine Berufshaftpflicht (enthält auch meist die bisherige Privat-HP) sowie eine Vermögensschaden-HP (letztere sollte öffentlich-rechtlichen Schadensersatz - durch Behörden) beinhalten.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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HorstD ist offline  
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