Dies ist ein Beitrag zum Thema Verurteilung des Betreuten im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo in die Runde.
Ich Arbeite seit fast 10 Jahren als ehrenamtlicher Betreuer. Heute zu einer Verhandlung zu Gericht geladen. ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Heutige Beiträge | Suchen |
12.03.2020, 18:18 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 02.11.2014
Ort: LE
Beiträge: 12
|
Verurteilung des Betreuten
Hallo in die Runde.
Ich Arbeite seit fast 10 Jahren als ehrenamtlicher Betreuer. Heute zu einer Verhandlung zu Gericht geladen. Mein Herr .... wurde zu 1J und 10 Monate ohne Bewährung verurteilt. Wie geht das weiter mit der Betreuung hat da jemand schon mal Erfahrungen gemacht. Bin über alle Infos dankbar ( Miete/ Wohnung, Betreuung allgemein, usw. DANKE |
12.03.2020, 18:51 | #2 |
Stammgast
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 688
|
Moin,
erst mal muss das Urteil zugestellt werden. Dann solltest Du schnell mit dem zuständigen Rechtsawalt besprechen, ob man in Berufung geht. Hier auf sehr kurze Fristen achten. Wenn das Urteil rechtskräftig ist, würde ich das Urteil ans Betreuungsgericht schicken und dort erfragen, ob die Betreuung aufzuheben ist. Grüße Der Leuchtturm |
12.03.2020, 20:16 | #3 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,785
|
Warum sollte die Betreuung aufgehoben werden? Während der tatsächlichen Inhaftierung ruht lediglich das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Wie genau ist der Betreute derzeit krankenversichert? Und gibt es da eine demnächst leerstehende Wohnung? Ob man als Betreuer überhaupt Berufung einlegen kann, hängt vom AK ab, siehe §§ 149, 298, 330 StPO.
__________________
Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
12.03.2020, 21:57 | #4 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Zitat:
Bei 1 Jahr und 10 Monaten reicht es eigentlich mit der Betreuung ein halbes Jahr vor Entlassung wieder einzusetzen.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
|
13.03.2020, 17:20 | #5 |
Einsteiger
Registriert seit: 02.11.2014
Ort: LE
Beiträge: 12
|
Gesundheitsvorsorge habe ich nicht
nur Einwilligungsvorbehalt,Vermögen, Rechts/ Antrags und Behörden Berufung wird es nicht geben eine Wohnung soll wohl vom Amt für 1/2 Jahr lang noch bez. werden |
13.03.2020, 18:09 | #6 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,785
|
Da ja auch bei guter Führung in der JVA nach dem halben Jahr mind. noch weitere 9 Monate Knast anstehen: wäre es da nicht sinnvoller, mit dem SHT eine 3monatige Übernahme (Kündigungsfrist) zu vereinbaren und im Anschluss die Übernahme der Kosten der Möbeleinlagerung? Und bitte an Genehmigung nach § 1907 BGB denken?
__________________
Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
Lesezeichen |
|
|