Dies ist ein Beitrag zum Thema Corona - was, wenn ein Betreuer erkrankt? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat:
„nur“ weil da gerade ein Virus unterwegs ist.
Bei soviel Ignoranz fehlen mir die Worte....
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18.03.2020, 17:13 | #31 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Zitat:
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18.03.2020, 17:31 | #32 |
Forums-Geselle
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Ort: Nördliches Niedersachsen
Beiträge: 280
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18.03.2020, 19:57 | #33 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
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Die komplette Schließung eines AG über einen solchen Zeitraum kann höchstens gerechtfertigt sein, wenn dort eine starke Infektionsonswelle grassiert. Alles andere halte ich für Kokolores. Den Publikumsverkehr einschränken oder gar einstellen: ja. Aber damit ist es auch gut. Bei uns im Gericht sind die meisten Büros Einzelbüros. Meine Frau ist als Landesbeamtin (Gymnasiallehrerin) weiterhin zum Dienst verpflichtet, und hat im die Wechsel Betreuung für Kinder von in systemrelevanten Berufen tätigen Eltern zu gewährleisten und zu den Unterrichtszeiten wie nach Stundenplan den jeweiligen Klassen per Microsoft Teams zur Aufgabenbearbeitung und für Fragen zur Verfügung zu stehen. Das ist gut so. Die Gerichtsbarkeit ist meines Erachtens mindestens ebenso -wohl sogar noch mehr systemrelevant, zumindest in vielen Bereichen. Auch schriftliche Verfahren ohne Not einzuschränken, grenzt an opportune Flucht aus den gesellschaftlichen Verpflichtungen. Ich habe dafür keinerlei Verständnis. Vollstes Verständnis habe ich jedoch für Deine Situation, Boomer und ich verstehe, dass die gerichtliche Schnoddrigkeit gegenüber den Belangen einzelner Betreuer manchmal verletzend und in Deinem Fall sogar existenzgefährdend sein kann. Von daher kann ich Deinen Impuls nachvollziehen, hoffe aber, dass sich ein Weg finden wird, dass das Gericht seiner (leider nur moralischen) Verpflichtung gegenüber uns Betreuern nachkommt und zusieht, dass es die Vergütungen zeitnah auf den Weg bringt und dass vor allem Du in Deiner besonderen Konstellation bald Dein Geld bekommst. Auf gerichtliche Erinnerungen und Zwangsgeldandrohungen wenn wir unsere Pflichten nicht erledigen, werden wir uns jedenfalls sicherlich auch in der größten Krise verlassen können und das wohl auch noch, wenn man dafür einen halbtoten Rechtspfleger extra im Krankenbett ins Gericht schieben muss. |
19.03.2020, 06:49 | #34 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
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Zitat:
Viele, fast die meisten versuchen gerade in "Schichten" zu arbeiten. Also einer morgens, einer mittags und auch das Modell dass bestimmte Leute erst mal eingesetzt werden und die anderen zu Hause bleiben um letztlich, sozusagen zum "Schluss" hoffentlich wenigstens noch einen zu haben der arbeitsfähig ist. Wie jetzt ein Amt oder eine Behörde reagiert hängt sicher auch von der jeweiligen Landesgrösse ab und das Saarland ist wohl recht klein. Wenn keiner mehr da und/oder gesund ist, ist keiner mehr da.
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19.03.2020, 11:06 | #35 | ||
Stammgast
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Zitat:
ob die Richterin da alles richtig mitgenommen hat aus der vermutlich auch im AG überfrachteten und spontanen Krisensitzung..? Oder handelt es sich um ein 1 Richter- / 1 Rpfl.-AG (in einer TV-Reportage wurde neulich mal über ein solches AG in Süddeutschland berichtet)? Vielleicht mal kurzfristig Kontakt mit der Betreuungsbehörde aufnehmen und die intervenieren lassen? Du wirst ja nicht die einzige betroffene Kollegin sein...bevor Du ansonsten nun alles plötzlich (und vielleicht unnötigerweise) hinschmeißt?! Zitat:
Das werde ich, wenn alle Stricke reißen sollten(!), auch machen. Dann gibt's aber nur Kommissbrot und Wasser ...wieder ernst: Vielleicht aber vorher beim Krisenstab des Landkreises/der Kommune nach Hilfsangeboten fragen. Dort werden i. d. R. alle Angebote usw. gebündelt. Die Dienste (Hilfsorganisationen usw.) haben halt (teilweise), das sollten sie jedenfalls, Schutzkleidung und Desinfektionsmittel pp. (eiserne Reserven aus anderen Arbeitsbereichen, Katastrophenschutz usw.). Sie sind sensibilisiert und kontaminieren die mitgebrachten Lebensmittel, das Wechselgeld (wenn damit gearbeitet wird) nicht oder weniger als ich es täte, desinfizieren vorher, sind ohnehin unterwegs usw. Also Sinn macht es schon, diese Dinge (auch in einer besonderen Situation) grundsätzlich nicht selbst zu erledigen...bei aller Hilfsbereitschaft (jenseits von "Müssen"). "Grundsätzlich" lässt naklar dann die o. g. Ausnahme am Ende des Tages zu...ist ja klar, dass (auch der gesetzliche Betreuer) Mensch ist und seinen Mitmenschen nicht verhungern lässt ...hoffe ich. Da bin ich naklar bei MichaelaMohr. Gruß Florian |
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21.03.2020, 08:05 | #36 |
Forums-Geselle
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Ort: Berlin
Beiträge: 92
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Betreuungsbüro mit Angestellten - Home Office?
Hallo,
ich habe zwei Teilzeitmitarbeiter und habe ab Di. gesagt, dass sie zuhause bleiben sollen und versuche nun für Sie Home Office per Teamviewer einzurichten. Tägliche Kursänderungen vorbehalten. Dennoch habe ich Bedenken wegen den Akten und Briefen, die ja im Büro sind und ankommen. Die müssten hin und her gefahren werden zu den Mitarbeitern. Wie verfahren andere Betreuungsbüros mit Mitarbeiterinnen aktuell? Danke und weiterhin Ruhe und Kraft für Entscheidungen. Sarasvati |
24.03.2020, 22:38 | #37 |
Forums-Geselle
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Beiträge: 235
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Also, ich kann mir nicht vorstellen, dass 2 Monate Schließung rechtens sind. Offiziell Regel/Gesetz ist in NRW z.B. bis Ostern. Dann können die meiner Meinung bis Ostern schließen, aber nicht länger. Hier. Ist das in anderen Bundesländern länger?
Aber die Richter sind eh ein seltsames Volk. Die Amtsrichter fordern laut spiegel.de, die Gesetze für Zwangseinweisungen oder Fixierungen zu lockern. Dass sie nicht mehr persönlich kommen müssen, sondern das telefonisch regeln. Genau, wer da fixiert in der Klapse liegt, kann prima telefonieren. Aber dass die Kassiererin da täglich sitzt, das erwarten die Richter aber schon. Zum ABW: Würd ich den Träger wechseln hinterher. Mein ABW ist ganz toll. Es gibt keine persönlichen Kontakte mehr. Aber man kann telefonieren. Es gibt sogar eine Krisrnnummer, sogar nachts. Sie gehen noch für einen einkaufen. Ich kann nicht mehr mitgehen, aber meine Betreuerin geht dann allein. Ich geb die Liste durch. Sie schickt ne SMS, wie teuer es war. Ich leg das Geld auf die Fußmatte, Wechselgeld regeln wir später. Sie stellt mir alles vor die Tür. Fertig. Und ganz toll: die kümmern sich auch um die Freizeit. Wenn man nicht mehr raus soll, ists evtl. Schwierig. Bei meinem BeWo haben alle Mitarbeiter Bücher und DVDs von daheim mitgebracht und man kann da anrufen und sagen: mir ist langweilig, ich mag xyz. Dann kommt die studentische Hilfskraft und legt einem ein Buch oder DVD vor die Tür. Besonders das find ich echt toll. Die kümmern sich trotz Kontaktverbot. Was habt Ihr denn für ABW, die die Arbeit einstellen? |
25.03.2020, 08:11 | #38 |
Stammgast
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Beiträge: 740
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Hallo Leute,
ich bin schon in Quarantäne, aber es geht mir super. Bisher gelingt es mir sehr gut alles aus dem Büro heraus und per Telefon zu regeln. Habe sogar mehr Zeit für Kliententelefonate, weil ich nicht mehr den halben Tag auf der Straße verbringe. Was das Versorgungsproblem angeht, so gab es gestern vom Land NRW einen Hinweis, dass Berufsbetreuer nicht systemrelevant sind. Pflegedienste sind dies aber schon (meine Anm.) Für den Fall, dass die Versorgung mit Lebensmitteln durch die Pflegedienste nicht mehr gewährleistet sein sollten, gibt es hier in der Region zahlreiche private und ehrenamtliche Initiativen zur Soforthilfe. Die Kontaktdaten finden man hier sowohl auf der Homepage der Kommunden, des Landkreises, und auch die Zeitung veröffentlicht regelmäßig die entsprechenden Telefonnummern. Ich könnte also was organisieren. Zwar gab es in der letzten Woche ein paar Panikanrufe von Pflegediensten und Entlastungsdiensten, aber nun haben sich alle in die Situation gefügt und besinnen sich ihrer Verpflichtungen. Bisher also keine Notsituationen, trotz Quarantäne. |
25.03.2020, 08:12 | #39 | ||||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Bei der Beschreibung deines ABW war ich schon etwas verwundert. Das ABW hat die Funktion jemanden zu unterstützen und weiter zu bringen in der Verselbstständigung - in allen Lebenslagen. Es ist nicht Aufgabe des ABW die Teilnehmer in ihrer Langeweile blind zu befriedigen- so wie das hier beschrieben ist. Um die evtl. Notwendigkeit nötige Einkäufe jetzt zu erledigen geht es mir dabei nicht. Die meisten machen das wohl auch weiterhin. Zitat:
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25.03.2020, 09:37 | #40 |
Berufsbetreuer
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Nebenbei bemerkt: Habe gerade in meiner Tageszeitung gelesen, dass die Zahnärzte meckern, weil man sie anscheinend auch nicht als systemrelevant eingestuft bzw. vergessen hat. Da befinden wir uns also - wenn wir auch mit dem Verdienst nicht ganz mithalten können - in bester Gesellschaft. Ungeachtet dessen: Wohl dem, der jetzt gerade nicht dringend zum Zahnarzt muss. mfg
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Optimismus ist nur ein Mangel an Information (Heiner Müller)
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