Dies ist ein Beitrag zum Thema Corona - was, wenn ein Betreuer erkrankt? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat:
Zitat von carlos
Bei mir geht es jetzt gerade los:
Anruf von Nachbarschaftshilfe: Ab sofort wollen/dürfen/müssen (?) wir Ihren ...
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25.03.2020, 12:01 | #41 | |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 01.06.2019
Beiträge: 27
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Zitat:
"Sie sind der gesetzl. Betreuer, kümmern Sie sich um ihn. Wir haben kein Personal mehr." Wobei man sich ja mal die Mühe machen könnte in den WfbM Personal anzufragen, denn diese haben ja bekanntlich bis zum 19.04. geschlossen. Er lebt im Betreuten Wohnen. Mein Bruder kann sich nicht mal selber essen machen, oder an die zu nehmenden Medikament denken. Er braucht definitiv Fürsorge. Ich selber arbeite Vollzeit in einem Unternehmen, welches nicht geschlossen werden kann. Mittlerweile habe ich mir überlegt das Persönliche Budget einzubehalten und meinen Bruder IRGENDWIE zu versorgen. Keine Leistung, kein Geld. Dann geht das wieder zurück an den Sozialhilfeträger. Bisher hatte ich für Vieles Verständnis, aber wenn man sich nicht mal die Mühe machen will ein paar Telefonate zu machen... |
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25.03.2020, 20:56 | #42 | |||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Hier sind die Werkstattmitarbeiter in der Werkstatt und nähen fleissig Mundschutze. Zitat:
Zitat:
Egal wer, derjenige sollte schnellstens eine hausärztliche Verordnung zur Medigabe besorgen und einen Pflegedienst damit beauftragen. Wie versorgt sich denn der Mitbewohner mit Essen? Wäre Essen auf Rädern evtl. eine denkbare Möglichkeit?
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25.03.2020, 23:00 | #43 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
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Beiträge: 5,717
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Die WfbM-MA bleiben ja weiter aufgrund des Arbeitsvertrags zur Dienstleistung verpflichtet. Da wäre ja eine vorübergehende Abordnung zu einem anderen Dienstleister in jeder Hinsicht sinnvoll. Wenn da der TVöD oder ein vergleichbarer TV besteht, ist das sogar standardmäßig gestattet.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
26.03.2020, 07:32 | #44 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Beiträge: 14,097
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Zitat:
Das wäre ähnlich wenn man jetzt die Lehrer oder Hochschulprofs aus den geschlossenen Unis und den geschlossenen Schulen zur Arbeit im BeWo versuchen würde zu verpflichten. Es gibt andere Möglichkeiten diesen Engpass zu überwinden, ich habe einige oben genannt und auch ansonsten sind in diesem Strang weitere alternative Hilfen zu finden.
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26.03.2020, 10:59 | #45 | |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 01.06.2019
Beiträge: 27
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Zitat:
Mein Bruder/Betreuter erhält ein persönliches Budget und lebt mit einem weiteren WGler in einer Wohngemeinschaft. Er bekommt seine Mahlzeiten und die Medikamente gestellt. Zudem wird der Haushalt gemacht. Diese Versorgungsleistungen kann er aufgrund seiner Behinderung in keinem Fall selber leisten. Er würde verhungern. Das ist löblich, dass genäht wird, allerdings sollte die Versorgungssicherheit von behinderten Menschen schwerer wiegen. Durch die unkomplizierte Ausstellung einer AU fehlt Pflegepersonal. Auf der HP der Werkstatt steht explizit, das Personal angefragt werden kann. Also warum fragt man nicht einfach höflich nach? Hier der Wortlaut: "23.03.2020 - Fachkräfte der Werkstätten unterstützen andere Träger Seit heute sind die ersten Mitarbeiter*innen der Werkstätten auch bei Trägern mit besonderen Wohnformen im Einsatz. Durch die Schließung der Werkstätten für unsere Beschäftigten bestehen Personalkapazitäten, die dem Bereich 'Wohnen' kollegial zur Verfügung gestellt werden. Wir sind stetig dabei, den Einsatz mit den gemeldeten Bedarfen zu abzugleichen." |
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26.03.2020, 13:11 | #46 | ||||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Es tut mir leid aber mir ist immer noch nicht klar wer hier welche Funktion hat.
Bist du jetzt der gesetzliche Betreuer oder wer sonst? Zitat:
Zitat:
Zitat:
Wieso sollten die jetzt für einen privaten BeWo Anbieter einspringen? Das macht keinen Sinn und ginge auch arbeitsrechtlich nicht. Zitat:
Ohne das ganze Konstrukt und die Handelnden zu kennen lässt sich letztlich nichts zu dem Ganzen sagen denke ich. Wenn du meine Verständnisfragen bitte beantworten könntest wäre das ziemlich hilfreich. Zumindest für mich- keine Ahnung ob die anderen verstehen um was es jetzt geht.
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26.03.2020, 13:47 | #47 | |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 01.06.2019
Beiträge: 27
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Zitat:
"Mein Bruder/Betreuter" Dachte, das wäre hiermit klar, dass ich gesetzlicher Betreuer bin. "man" = Verein Dem Verein gehört auch die Mietswohnung. Das Persönliche Budget wird vom Sozialhilfeträger an meinen Bruder überwiesen. Er bzw. ich kauft sich die Leistung des Vereins somit ein. Hmm... Falsch verstanden habe ich das nicht. Das die Mitarbeiter der Werkstätten bei den Werkstätten angestellt sind und mit den Vereinen aber auch so gar nichts zu tun haben ist mir klar. ABER: Corona = Ausnahmezustand. Es geht so Einiges, was vorher nicht ging. Die Werktstätten beschreiben es ja auf Ihrer HP. Zudem was spricht gegen das Annehmen eines Zweit-Mini-Jobs? Es gäbe da bestimmt viele arbeitsrechtliche Möglichkeiten. Vielleicht könnte man diesen Leuten auch mal mit Sonderzahlungen danken? Mir geht es darum auszudrücken, dass der Verein sich in dieser Zeit sehr rar macht, anstatt nach Lösungen für meinen Bruder zu suchen. Von einem Verein hätte ich mehr erwartet, zumal er steuerliche Vorteile genießt. Ob er dazu verpflichtet ist oder nicht nach Ersatz zu suchen ist nebensächlich. Moralisch ist er dazu verpflichtet. Wie gesagt, irgendwie werde ich das auch ohne Vereinshilfe mit meinem Bruder geregelt bekommen. |
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27.03.2020, 23:39 | #48 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 28.08.2018
Beiträge: 235
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Zitat:
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06.04.2020, 20:41 | #49 |
Moderator
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Beiträge: 5,717
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Ich verweise bez zahlreicher Hinweise zu Betreuung und Corona auf diesen Newsletter:
https://www.betreuer-weiterbildung.d...pdf/NL1_20.pdf
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
08.04.2020, 10:39 | #50 |
Moderator
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