Dies ist ein Beitrag zum Thema Bezifferung Stundenverdienst im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Liebe Teilnehmenden,
nun eine Frage fernab des Betreuungsrechts:
ich war als Zeuge in einem Tötungsdelikt beim Landgericht geladen (hatte nichts ...
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18.03.2020, 15:26 | #1 |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Stuttgart
Beiträge: 467
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Bezifferung Stundenverdienst
Liebe Teilnehmenden,
nun eine Frage fernab des Betreuungsrechts: ich war als Zeuge in einem Tötungsdelikt beim Landgericht geladen (hatte nichts mit meiner Betreuer-Tätigkeit zu tun). Ich möchte einen Antrag auf Entschädigung des entfallenen Verdienstes einreichen. Wie beziffere ich meinen Verdienstausfall in Euro? Welchen Stundensatz gebt Ihr an? Schöne Grüße Klima |
18.03.2020, 16:14 | #2 |
Routinier
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
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Nimm doch den alten Std. Satz laut alten VBVG, Höchstsstundensatz als Zeuge sind eh nur 21 €
https://de.wikipedia.org/wiki/Zeugen...ch%C3%A4digung
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"SIE sind doch der Betreuer? SIE machen das jetzt!" |
18.03.2020, 18:14 | #3 | |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,225
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Zitat:
Das wird also eher nichts. |
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18.03.2020, 18:15 | #4 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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18.03.2020, 18:35 | #5 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,717
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Die Diskussion, ob Betreuer bei Zeugenaussagen keinen Verdienstausfall hätten, betrifft nur Verhandlungen, bei denen es um den Betreuten geht. M.E. ist das aber auch falsch, da gabs vor einer Weile auch mal eine Aussage von Prof. Fröschle. In dieser Zeit kann man keine neuen Fälle aqquirieren.
Aber in der Ausgangsfrage ging es eh um eine Zeugenaussage, die mit den Betreuungen eh nix zu tun hatte. Also so wie jedem anderen Selbstständigen. Also Entschädigungsformular geben lassen, muss man eh nicht direkt einreichen (Frist 3 Monate). Vom Steuerberater den Durchschittsverdienst bestätigen lassen (wäre bei Stufe 3 44€ + 17%, jedenfalls oberhalb des JVEG-Höchstbetrags von 21 € je (angefangener) Stunde. Außerdem gibts Fahrtkosten (bei PKW aber nur 0,23 €/km.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
18.03.2020, 18:51 | #6 |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Stuttgart
Beiträge: 467
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Danke für die Antworten.
Wenn der Höchststundensatz 21 € beträgt, dann ist meine Frage erledigt. Bzgl. der 44 € hätte ich es interessant gefunden, ob dieser Stundensatz noch Relevanz hat. Schließlich berechnet sich unsere Vergütung seit der Vergütungsreform 2019 nicht nach einem Stundensatz. Grüße Klima |
18.03.2020, 22:53 | #7 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,576
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Moin moin
Zuletzt war der Sundensatz bei 44,00 . Nach der Änderung des VBVG ist der Stundensatz volltönend nach dem Gesetzgeber durchschnittlich um ca.17 % gestiegen. Rechne doch mal aus: 44 x 1,17 = 51,48 €. Damit kannst Du es doch mal versuchen. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
19.03.2020, 07:26 | #8 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Für die 44 Euro- wenn überhaupt scheinen wenig Chancen gegeben:
https://www.juraforum.de/forum/t/zeugengeld.582187/ Zitat:
Die Idee mit dem aquirieren erscheint mir absolut unlogisch. Wir können (und sollen) gar nicht "aquirieren- die Fallvergabe liegt bei der Betreuungsbehörde und dem zuständigen Gericht.
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19.03.2020, 09:15 | #9 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,717
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Hallo Michaela, es ging stets um die Frage, was eigentlich zu den Betreuerpflichten gehört (und mit der Pauschale abgegolten ist); hier Beteiligung an Strafprozessen, bei denen Betreute entweder die Beschuldigten sind (ist der Betreuer dann auch strafrechtlicher Beistand, § 149 StPO)? Oder wenn Betreute das Opfer der Straftat sind, gehört dann auch schon die Geltendmachung von Schaden-Ersatz innerhalb des Strafverfahrens (Täter-Opfer-Ausgleich/Adhäsionsverfahren) zu den Betreuerpflichten? Denk an die Diskussion, dass manchen Gerichten selbst nicht klar zu sein scheint, welchen Status Betreuer da haben; manchmal gibts Zeugenladungen, manchmal Terminsmitteilungen. Manchmal sagen Richter, der Betreuer sei niemals Zeuge, sondern irgendein sonstiger Verfahrensbeteiligter, sozusagen Sachverständiger ohne Sachverständigenhonorar. Bis in die letzten Verzweigungen scheint das bis heute nicht geklärt zu sein, wohl weil Strafrechtlern das Konstrukt der rechtlichen Betreuung suspekt ist; nicht Fisch nicht Fleisch. Ich kenne jedenfalls nichts Konsistentes dazu: das, was ich finden konnte, steht unter https://www.bundesanzeiger-verlag.de...i/Strafprozess
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
19.03.2020, 09:37 | #10 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Ah Danke, ich war gedanklich auf anderen Pfaden nämlich denen dass ich irgendwo (nicht im Zusammenhang mit meinen Betreuten) als Zeuge geladen war.
Letztlich vergleichbar mit dem Fall von Klima. Mir war dann das scheinbar endlose Gemähre um.... hätte ich genau in der (Zeugen-) Zeit gearbeitet, hatte ich einen Vedienstausfall oder nicht? Wenn ja wie hoch? einfach zu viel. In der Verhandlung, bei dieser Frage nickte der Richter dann immer vielsagen und murmelte was von Pauschale. Kurzum, ich "rechne" das Kilometergeld und die evtl. Parkgebühr ab und habe ansonsten meine Ruhe.
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