Dies ist ein Beitrag zum Thema Die Vergütung des Betreuers (allgemein gefragt) im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo an alle Forumsteilnehmer.
Ich hätte mal eine kurze Frage bezüglich der Vergütung des Betreuers. Aktuell bin ich als ehrenamtlicher ...
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23.03.2020, 09:24 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 23.01.2020
Beiträge: 15
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Die Vergütung des Betreuers (allgemein gefragt)
Hallo an alle Forumsteilnehmer.
Ich hätte mal eine kurze Frage bezüglich der Vergütung des Betreuers. Aktuell bin ich als ehrenamtlicher Betreuer tätig und ich bereite mich auf einen eventuellen Umstieg als Berufsbetreuer vor. Nun zu meiner Frage, kann mir jemand kurz und bündig die Vergütung des Berufsbetreuer vorstellen? Der rechtliche Hintergrund ist bei mir vorhanden, nur werfe ich einige Details noch durcheinander. Als ehrenamtlicher Betreuer nutze ich BdB at Work Ehrenamt und hab dort einige Fälle schon einmal durchgespielt. Jedoch sind einige Einstellungen, bezüglich des Berufsbetreuers noch gesperrt. Vielen Dank erstmal und bleibt gesund! |
23.03.2020, 09:31 | #2 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Der Beitrag wurde verschoben da die Rechtsfrage darin nicht deutlich wird.
Die Frage ist so allgemein gehalten wie die evtl. kommenden Antworten. Hier kannst du dich zunächst orientieren: https://www.bundesanzeiger-verlag.de...verg%C3%BCtung und vielleicht zuerst auch die Suchfunktion des Forums nutzen. Wenn konkrete Probeme/Fragen auftauchen bitte einfach wieder posten.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
23.03.2020, 09:35 | #3 |
Einsteiger
Registriert seit: 23.01.2020
Beiträge: 15
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Ach vielen Dank, ja natürlich ist eine Suche anfänglich vom Vorteil. Danker erstmal!
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23.03.2020, 09:41 | #4 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Schau als erstes unbedingt in das Betreuuungsrechtlexikon, das kann man super gut verstehen und ist zu allen Arbeitsbereichen/fragen ausgesprochen zu empfehlen. Einzelfragen dazu dann immer wieder gerne hier. Herr Deinert, der Verfasser des Lexikon (HorstD), ist auch hier unermüdlich uns alle rechtzeitig immer wieder zu erleuchten.
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27.03.2020, 13:06 | #5 | |
Routinier
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
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Zitat:
Doch Michaela das geht! Es gibt halt verschiedene Möglichkeiten der Erleuchtung: Der angehende Berufsbetreuer hat dreierlei Wege, klug zu Handeln; erstens durch Nachdenken (man liest das VBVG, besorgt sich Fachliteratur zum Thema, man begibt sich in ein Forum und bemüht die Suchfunktion oder liest in sonstigen Internetquellen, wie etwa das Lexikon, usw.), das ist das Edelste, zweitens durch Nachahmen (man postet einfach flott ein Posting im Forum "fasst mal schnell zusammen für mich"), das ist das Leichteste, und drittens durch Erfahrung, das ist das Bitterste (wenn die ersten Vergütungen um die Ohren fliegen). Frei zitiert nach Konfuzius Ich hatte mal einen Berufskollegen, der zu geizig/faul war sich eine Software zu besorgen, der mich anrief ich soll mal schnell seine Fallkonstelation in meiner Software eingeben, was da als Vergütungsanspruch rauskommt .... ich glaub seitdem hat er nicht mehr angerufen, als ich dies verneinte, da ich mir bestimmt nicht meine Datenbank versauen will mit Fakedaten ...
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"SIE sind doch der Betreuer? SIE machen das jetzt!" |
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29.03.2020, 21:17 | #6 |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 18.05.2015
Beiträge: 26
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Michaela, Du hast die wichtigsten Infos gegeben. Da kann man nix mehr hinzufügen.
Bleibt alle gesund! Julemaja |
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