Dies ist ein Beitrag zum Thema Gerichte bearbeiten keine Vergütungsanträge im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat:
Die Bearbeitung der Vergütungen aus der Staatskasse ist wohl in den allermeisten Gerichten auf die Geschäftsstellen ausgelagert und wird ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
01.04.2020, 09:33 | #21 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Zitat:
Die Geschäftsstellenmitarbeiter wurden zumindest rbei uns reduziert und sind mit Sicherheit mit dem Post Ein- und Ausgang bereits stark überlastet. Daneben fallen ja immer noch die üblichen Schreibarbeiten an, Beschlüsse usw. Das Gericht ist nicht völlig zum Stillstand gekommen, es gibt weiter Unterbringungen, Verlängerungen usw. Diese Beschlüsse müssen deutlich am schnellsten raus. Da empfehle ich doch eher noch dem Rat von Horst zu folgen und sich mit Kollegen zusammen zu tun. Was das angehängte Schreiben betrifft wäre mir das zu unspezifisch und allgemein. Man könnte sich hinsetzen zusammen, warum man Geld braucht bedarf eigentlich keiner Erklärung (Entschuldigung?) mehr, und könnte die fraglichen Fälle als Auflistung, vor allem mit Rechnungsstellungsdatum, zusammentragen (Ja, natürlich ohne Namensnennung des Betreuten) denn nur so wird deutlich dass es wirklich jetzt höchste Zeit wird zu reagieren. Man muss nicht immer warten bis 50 Betreuer sich auf etwas geeinigt haben, meiner Auffassung nach könnten jeweils drei oder vier zusammen das machen, in mehreren Gruppen. Das Ganze dann mal ab zum Gerichtspräsidenten als Eilt und Dringend! Mit Kopie an das "eigene" Gericht und die Betreuungsbehörde. Allgemeiner Ansporn ist gut und schön aber in dem Fall hilft wohl nur noch" klare Butter bei die Fische". Zeit genug das jetzt umgehend auf den Weg zu bringen hat man ja zwangsläufig.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
|
01.04.2020, 11:25 | #22 | |
Forums-Azubi
Registriert seit: 17.08.2018
Ort: Raum Frankfurt am Main
Beiträge: 33
|
Zitat:
Dies könnte mir erklären warum mir zwar seit fast zwei Wochen Beschlüsse eines Gerichtes vorliegen daß meine Vergütungen anerkannt und aus der Staatskasse zu entrichten seien aber bis heute noch kein Cent überwiesen wurde. |
|
01.04.2020, 11:47 | #23 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Zitat:
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
|
01.04.2020, 11:59 | #24 | |
Forums-Azubi
Registriert seit: 17.08.2018
Ort: Raum Frankfurt am Main
Beiträge: 33
|
Zitat:
Ich habe das nicht so gewollt. Es waren neue Betreuungen und das Gericht hat das Prozedere von sich aus so gestaltet. |
|
01.04.2020, 13:07 | #25 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Nochmal ne Info, bei jeder neuen Betreuung und der ersten Abrechnung ist auch das die Regel.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
01.04.2020, 13:16 | #26 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 17.08.2018
Ort: Raum Frankfurt am Main
Beiträge: 33
|
Weiß ich ja, Trotzdem ging der Gesamtvorgang vor einigen Wochen bei diesem Gericht ein paar Tage flotter.
Wenn schon der Rest von diesem Gericht nicht bearbeitet und gezahlt wird so hofft man doch daß wenigstens diese Sachen halbwegs zeitnah ausbezahlt werden. So schaut man täglich vergeblich auf dem Konto ob irgendein Zahlungseingang kommt. |
01.04.2020, 14:40 | #27 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,717
|
Zu den Vergütungsverfahren: soll der Betreute oder dessen Erbe bezahlen, muss es immer ein echtes Beschlussverfahren geben, §§‘167, 292 FamFG. D.h. Immer Rechtspfleger.
In Staatskassenfällen kann dann das vereinfachte Auszahlungsverfahren (ohne Beschluss) laufen, wenn die Zahlungshöhe unstrittig ist. Dennoch kann der Betreuer oder der Bezirksrevisor auf einem Beschlussverfahren bestehen, aber das betrifft eigentlich nur die umstrittenen Fälle, zB welcher Stundensatz, Heim/Nichtheim oder ob überhaupt Mittellosigkeit vorliegt.
__________________
Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
16.04.2020, 13:29 | #28 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
|
Moin zusammen,
bei den ganzen Klagen über langsame Vergütungen in Coronazeiten muss ich auch mal anmerken das es durchaus auch andere Erfahrungen gibt. Unser hiesiges Gericht ist auch sonst sehr bemüht Vergütungen zeitnah auszuzahlen und in Coronazeiten sind die Geldeingänge auf dem Konto eher noch schneller als zuvor. Es gibt also nicht nur schlechte Entwicklungen.
__________________
---------------- |
16.04.2020, 14:46 | #29 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 17.08.2018
Ort: Raum Frankfurt am Main
Beiträge: 33
|
Immerhin haben die Betreuungsgerichte zweier südhessischer Großstädte mir gestern ausstehene Vergütungsabrechnungen aus den Monaten November bis Anfang Januar überwiesen. Anscheinend wurde dort etwas organisatorisch geändert. Jetzt bin ich mal gespannt wann der Januar zumindest abgearbeitet ist.
Bei zwei anderen südhessischen Betreuungsgerichten geht es so fix wie üblich - so soll es sein. |
21.04.2020, 10:57 | #30 |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,225
|
Im Lokalblättchen wird davon gesprochen dass es in Hessen einen Ministerialerlass gibt wonach die hessischen Gerichte grundsätzlich ihren Betrieb vollständig einstellen bis auf bestimmte besonders eilbedürftige Verfahren wie Haftsachen, fristgebundene Strafsachen (also alles wo die 6 Monate U-Haft abzulaufen drohen) und Gewaltschutzverfahren. Alles andere wird grundsätzlich nicht bearbeitet und bleibt liegen einschließlich der Vergütungsverfahren der Betreuer. Freilich entscheidet das jeder Richter selbst da der Staat den Richtern nicht verbindlich vorschreiben kann welche Verfahren die Richter zu bearbeiten haben.
|
Lesezeichen |
Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
Ansicht | |
|
|