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Sozialhilfe und Leistungen aus der Pflegeversicherung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Sozialhilfe und Leistungen aus der Pflegeversicherung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, ich erstellen gerade das Verzeichnis über das Vermögen eines Betreuten. Dazu hab ich kurz einige Fragen: Unter den Punkt ...


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Alt 27.03.2020, 10:20   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 23.01.2020
Beiträge: 15
Standard Sozialhilfe und Leistungen aus der Pflegeversicherung

Hallo,


ich erstellen gerade das Verzeichnis über das Vermögen eines Betreuten. Dazu hab ich kurz einige Fragen:



Unter den Punkt "monatliches Einkommen" sollen bestehende Leistungen aus der Pflegeversicherung eingetragen werden. Mein Betreuter, der im Alten- und Pflegeheim wohnt, bekommt monatlich von diesem eine Rechnung in Höhe von ca. 1200 €. Dies entspricht auch dem Betrag, der monatlich vom Konto abgebucht wird.



Nach mehrmaligen Nachforschen konnte ich nunmehr weitere Unterlagen ausfindig machen. Dort wird die vollstationäre Pflege des Alten- und Pflegeheims mit ca. 2600 € angegeben. Und nicht, wie oben bereits erwähnt, die zu zahlenden ca. 1200 €. Wie hoch sind nun die Heimkosten? 1200€ oder 2600€?



Weiterhin konnte ich aus den Unterlagen herausfiltern, dass die Krankenkasse einen Anteil als Pflegekasse in Höhe von ca. 1800 € und das Sozialamt einen Anteil in Höhe von ca. 600 € pro Monat zahlt. Wie verhält es sich nun mit diesen Zahlen im Verzeichnis über das Vermögen?


Sozialhilfe und bestehende Leistungen aus der Pflegeversicherung sind anzugeben. Trage ich diese ein, so hat mein Betreuer über 1000 € "plus" im Monat, was jedoch absolut nicht mit dem wahren Kontostand übereinstimmt.


Mein zuständige Rechtspfleger, konnte ich zudem nicht erreichen.


Vielen Dank für etwaige Antworten und Entschuldigung für die verwirrenden Fragen...
Remmos ist offline  
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Alt 27.03.2020, 12:49   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
Standard

Moin moin

Das monatliche Einkommen betrifft Renten, Löhne, ALG, Sozialhilfe etc. Also das Geld, das auf dem Konto bzw. den Konten der Betreuten eintrudelt.

Gelder, die direkt an Heime oder sonstige Einrichtungen fließen - also nicht über die Konten der Betreuten - sind kein Einkommen bzw. nicht als solches im Vermögensverzeichnis anzugeben.

Wenn dir mal jemand mit einer privaten Krankenversicherung über den Weg läuft: Die Beihilfen für die Krankenkosten sind auch nicht als Einkommen anzugeben.

MfG

Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 27.03.2020, 13:52   #3
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,783
Frage

Hallo Imre, ich glaub, du wirfst da gerade was durcheinander: was ins Vermögensverzeichnis soll und die Inanspruchnahme von Einkommen und Vermögen für die Betreuervergütung.

Beim ersteren wäre das die BGB-Seite, beim 2. die SGB-XII-Seite (obwohl ja §§ 1836c ff auch im BGB stehen - was alles noch unübersichtlicher macht).

Bei den Heimkosten zB wären beim VV die Gesamtkosten zu nennen und separat eine Aufteilung, woher die Finanzierung kommt. Beim Pflegeld sowohl die Einnahme als auch die Ausgabe.

Bei der Sozialhilfe/Betreuervergütung gibts in den §§ 82, 83 und 90 SGB XII soviele Ausnahmen, die will ich gar nicht alle aufzählen.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 28.03.2020, 11:56   #4
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
Standard

Moin Horst

An die Einkommensdefinition für die Vergütung habe ich erst mal gar nicht gedacht. Bei den von dir angedeuteten vielen Ausnahmen will ich da jetzt auch gar nicht mit anfangen.

Bezogen auf die Einkommensseite beim Vermögensverzeichnis ist Deine Beschreibung wahrscheinlich sogar die Richtige. Allerdings habe ich mich bisher noch nie daran gestört und ziemlich genau ebenso häufig (nämlich gar nicht) im VV so deutlich auseinandergedröselt - Seit über 20 Jahren hat es deshalb allerdings auch noch nicht eine einzige Nachfrage deshalb (egal von welchem Gericht) gegeben.
Da in den allermeisten Fällen die Heimkosten zumindest zum Teil vom Sozialhilfeträger übernommen werden, ist als Nachweis für das VV eine Kopie des Bescheides mit dem Berechnungsbogen aufgeführt. Anhand dieser kann jeder (der rechnen kann und will) nachvollziehen, wieviel Geld von woher nach wohin fließt bzw. wieviel davon auf dem Konto der Betreuten landet.

Aber ich habe durch Deinen Beitrag wieder was dazugelernt - vielen Dank dafür.

MfG

Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 30.03.2020, 09:33   #5
Einsteiger
 
Registriert seit: 23.01.2020
Beiträge: 15
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Vielen Dank für eure Antworten und einen guten start in die Woche!
Remmos ist offline  
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Alt 02.04.2020, 09:51   #6
Einsteiger
 
Registriert seit: 23.01.2020
Beiträge: 15
Standard

Ich hab jetzt auch die offizielle Bestätigung vom Gericht erhalten. Demnach sind nur die "Einnahmen" im Vermögensverzeichnis aufzuführen, die auch direkt an den Betreuten gerichtet sind. Also einfacher gesagt, alles was über das Konto "läuft", muss aufgeführt werden.
Remmos ist offline  
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