Dies ist ein Beitrag zum Thema Wiedereröffnung der Werkstätten - Betreuerpflichten - im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Moin moin
Ich gehe davon aus, dass die Werkstättenbetreuer in der Lage sind, vernünftige und für die Mitarbeiter angemessene Einweisungen ...
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24.04.2020, 18:46 | #11 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,600
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Moin moin
Ich gehe davon aus, dass die Werkstättenbetreuer in der Lage sind, vernünftige und für die Mitarbeiter angemessene Einweisungen zu geben. In den WfBs gibt es ja auch Arbeitsbereiche, in denen auch ohne Corona Masken getragen werden müssen - z.b. wg. Staubbelastung. Hier ist die Werkstatt in der Pflicht den Mitarbeitern die Masken zu stellen und die Handhabe zu vermitteln. deshalb ist mir ja auch völlig unverständlich, warum jetzt die rechtlichen Betreuer zur Beschaffung der Masken aufgefordert werden sollen. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
24.04.2020, 18:51 | #12 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.10.2011
Ort: Bayern
Beiträge: 202
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Zitat:
Hallo Michaela, vielen Dank für den Input. Ich hatte mit allen Betreuten, die es betrifft, das Problem besprochen. Bei unsicheren "Kandidaten" habe ich aber jetzt nochmal nachgehakt und dort, wo mir Unsicherheit signalisiert wurde, Ihnen waschbare Masken besorgt. Die Vorgaben samt Bussgeldern sind bekannt gegeben worden, die habe ich mir jetzt zurechtformatiert und handlich ausgedruckt und werde das morgen an die Betreuten, die alleine wohnen, aushändigen. Pino |
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24.04.2020, 20:55 | #13 |
Routinier
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
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Die im Eingangsbeitrag beschriebene geforderte ärztliche Beurteilung eines "Gefährdungsrisikos" scheint sich nun zu ändern in die Frage nach "gehört Herr X zur Risikogruppe?", Werkstattbesuch nur, wenn die Frage (von einem Arzt) mit nein beantwortet wird.
Das alles wird sicher noch ausdiskutiert, aber es stellt sich mir die Frage, ob nicht und wenn ja ab ab welchem Grad der Beeinträchtigung (geistig oder körperlich) jemand unabhängig von den immer wieder zitierten Risiken (Herz, Kreislauf, Atemwege, geschwächtes immunsystem) per se zur Risikogruppe zählt. Ich habe gerade einen Fall eines psychisch Erkrankten, dessen Hausärztin ihn wegen fehlender körperlicher Voerrkankungen nicht zur Risikogruppe zählt. Ich warte nun auf das "Urteil" seines Psychiaters. |
26.04.2020, 11:31 | #14 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 05.10.2016
Ort: RheinMain
Beiträge: 92
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Abwälzung von Arbeitgeberpflichten
Beförderung lehne ich ab, nicht meine Aufgabe
Masken: eine Werkstatt hat Arbeitgeberpflichten und muss die Masken zur Verfügung stellen und eine Einweisung in die Benutzung und Kontrolle sicherstellen. Haben Werkstätten keine Betriebsärztin? Diese wäre hier zuständig. Ob das Attest so verlangt werden kann muss eine AnwältIn beurteilen, vielleicht wäre hier ein beratungshilfeschein hilfreich. ich finde das Begehr der Werkstatt merkwürdig und würde mich gegebenenfalls auch mit dem Gesundheitsamt vor Ort in Verbindung setzen. Grüße Anette |
29.04.2020, 15:45 | #15 |
Stammgast
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: Südwestfalen
Beiträge: 740
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Meine Güte, jetzt wirds aber wirklich immer doller.
Eigentlich müsste man bei der zuständigen Berufsgenossenschaft (BGW?) fragen, wieso der Arbeitsschutz nun vom rechtlichen (!) Betreuer gewährleistet werden soll. https://www.bgw-online.de/DE/Home/Br...irus_node.html Hier basteln die WfbM gerade an Konzepten, wie man die Arbeit langsam wieder anfahren lassen könnte. Scheinbar puzzelt da jeder Ortsverein der AWO alleine dran. |
29.04.2020, 17:43 | #16 | |
Routinier
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
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Zitat:
Habe beim BGW mal auf der Seite Handlungsempfehlungen/Schutzmaßnahmen für Werkstätten geschaut. Auszug: "Die Beschäftigten sind in der Regel in den Wohnheimen oder bei den gesetzlichen Betreuenden (Eltern, andere Angehörige) untergebracht.Wenigen Beschäftigten wird eine Notbetreuung in der WfbM angeboten. Diese dürfen die Werkstatt auch weiterhin besuchen." Stand dort ist zumindest für RLP nicht mehr aktuell. Hier wird am 4. Mai wieder eröffnet. Rahmenbedingungen ändern sich fast täglich. |
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