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Wiedereröffnung der Werkstätten - Betreuerpflichten -

Dies ist ein Beitrag zum Thema Wiedereröffnung der Werkstätten - Betreuerpflichten - im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
In RLP sollen die Werkstätten ab dem 4. Mai wieder öffnen, natürlich mit viel Unsicherheit, auch darüber, wer welche Pflichten ...


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Alt 23.04.2020, 12:21   #1
Routinier
 
Benutzerbild von mimi91
 
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
Standard Wiedereröffnung der Werkstätten - Betreuerpflichten -

In RLP sollen die Werkstätten ab dem 4. Mai wieder öffnen, natürlich mit viel Unsicherheit, auch darüber, wer welche Pflichten hat.
Noch unklar formuliert (Schreiben der Werkstätten), stehen für Betreuer folgende Aufgaben/Pflichten im Raum:
  • befinden darüber, ob der Beschäftigte ein Gefährdungsrisiko hat
  • besorgen eines ärztlichen Attestes, wenn Beschäftigter die Arbeit aufnehmen möchte; aus dem Attest muss hervorgehen, dass kein Gefährdungsrisiko besteht - ohne Attest keine Wiederaufnahme der Beschäftigung
  • Ausstattung des Betreuten mit täglich 3-5 Masken
  • ggf Beförderung durch Betreuer zur Werkstatt zwecks Sicherstellen einer risikofreien Beförderung
Die von mir betreuten Werkstattbeschäftigten möchte lieber zunächst nicht gehen, was ich für sinnvoll halte und befürworte. Insofern besteht kein akuter Handlungsbedarf. Es ist mir jedoch unklar, wer/wie unter diesen Bedingungen die Wiederaufnahme der Beschäftigung verantworten würde/müsste/könnte. Bisher nicht geklärt ist die Frage der Entgeltzahlungen bei Nichtaufnahme der Beschäftigung. Das werde derzeit noch im Ministerium diskutiert.
mimi91 ist offline  
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Alt 23.04.2020, 12:39   #2
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,247
Standard

Zitat:
Zitat von mimi91 Beitrag anzeigen
besorgen eines ärztlichen Attestes [...] Ausstattung des Betreuten mit täglich 3-5 Masken [...] Beförderung durch Betreuer zur Werkstatt
Na die haben Vorstellungen!


Es gibt Leute, die wissen angesichts der anstehenden Maskenpflicht noch nicht mal, wo sie eine einzige Maske herbekommen sollen, die Krankenhäuser stöhnen und ächzen wegen fehlender Masken, und die Betreuten sollen einfach mal (wenn ich es hochrechne) 80 Masken im Monat verbrauchen? Wer zahlt diesen Spaß bei den derzeitigen Stückpreisen von 4 € pro Maske, da geht ja fast der ganze Regelsatz nur für die Masken drauf, und mit dem Werkstattlohn holt man die Kosten sicher nicht ein, wäre also unterm Strich für den Betreuten ein Verlustgeschäft.


Dass Betreuer kein Taxidienst sind, dazu muss ich glaube ich nichts sagen.


Da sollen die lieber gleich die Werkstätten zulassen. Aber leider wird der Alltag für Betreute immer härter, mit Einlasskontrollen, lange Schlangen vor Supermärkten, Maskenpflicht (jetzt schon, sogar in Bankfilialen), da würde es mich nicht wundern wenn manche Betreute die eigentlich selbständig leben wollten resignieren. Es kann ja nicht jeder mit den Einschränkungen zurechtkommen (Autisten z. B. nicht).
Pichilemu ist offline  
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Alt 23.04.2020, 15:37   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.10.2011
Ort: Bayern
Beiträge: 202
Standard Maskenpflicht wg. Coronapandemie

Ich werfe mal gleich eine Anschlussbemerkung in den Raum - was ist mit der Maskenpflicht beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln?

Das selber Basteln werden die wenigsten meiner selbständig wohnenden Betreuten können oder auch einsehen, selbst beim Tragen werden einige keine Einsicht haben.

Ich teile Ihnen die Pflicht nochmal gesondert mit und dringe darauf, dass sie einen Schal oder Tuch vor Mund und Nase nehmen. Garantien kann ich da weder abgeben noch irgendetwas überwachen.

Habt ihr dazu Ideen?
Gruß
Pino
Pino ist offline  
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Alt 23.04.2020, 16:29   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Das selber Basteln werden die wenigsten meiner selbständig wohnenden Betreuten können oder auch einsehen, selbst beim Tragen werden einige keine Einsicht haben.
Da sehe ich mich schon ein stückweiter in der Pflicht.
"Meine" haben alle Sparbücher für unvorhergesehene Aufgaben und ich werde darauf achten, dass das ausgezahlte Geld vom Sparbuch jetzt für mindestens zwei (waschbare) Masken eingesetzt wird.

Ob sie die dann aufsetzen bleibt ihnen überlassen- im schlimmsten Fall geht halt der Rest vom Sparbuch für die zu zahlenden Strafen drauf. Dieser Hinweis wirkt mit Sicherheit.

Ich überlege sogar ob ich nicht am nächsten Ersten diese Masken für alle "freilaufenden" vom Monatsgeld besorge und austeile (mit Quittung). Wer auf die 20 Ocken dann nicht verzichten will, holt sie sich vom Sparbuch wieder.

Ich denke so mache ich das.

Sonst zahlen sie sich beim derzeitigen "Überangebot" pro Maske selbst noch dumm und dusselig. Das nenne ich für mich dann finanziellen Schaden abwenden.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 23.04.2020, 17:12   #5
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
Standard

Moin moin

Da kommt doch der Eindruck auf, dass da in der Werkstatt die Leitung selber behindert ist... (oder ist wieder die Keksdose schuld...)

- Wg. des ärztlichen Attestes kann man auch die Werkstatt auffordern, ihren Betriebsarzt für die Bescheinigungen zu mobilisieren.
- Wg. der Masken steht m.E. die Werkstatt in der Pflicht, diese in ausreichendem Maße für die Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen.
- Und für die risikofreie Beförderung zur Werkstatt ist diese ebenfalls in der Pflicht, da sie die Beförderung sonst üblicherweise auch übernimmt (bei uns sind bzw. waren das die "Sonnenscheinbusse", aber irgendwann klang der Name zu bescheuert...)

Ich gehe eher davon aus, dass das Schreiben ein erster Schnellschuss aufgrund von Coronablindheit war. Also mal überraschen lassen, was da noch kommt.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 23.04.2020, 18:33   #6
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
besorgen eines ärztlichen Attestes, wenn Beschäftigter die Arbeit aufnehmen möchte; aus dem Attest muss hervorgehen, dass kein Gefährdungsrisiko besteht - ohne Attest keine Wiederaufnahme der Beschäftigung
Ich wäre da mal kreativ und

1. ) würde mir vorher von der Werkstatt eine Kostenübrnahmeerklärung für das Attest erbitten.

Zitat:
Ausstattung des Betreuten mit täglich 3-5 Masken
2. ) freundlich auf die Nachhaltigkeitsdebatte verweisen (Wegwerfmasken- was für ein Wahnsinn) und darauf- da meistens zu wenig Arbeitsaufträge da sind- die Werkstatt auf die Möglichkeit hinweisen zusammen mit den Rehabilitanten wiederverwendbare Masken selbst herzustellen.

Zitat:
ggf Beförderung durch Betreuer zur Werkstatt zwecks Sicherstellen einer risikofreien Beförderung
3. ) ...... der übliche Verweis auf Nicht- Fahrdienste.

Zitat:
Es ist mir jedoch unklar, wer/wie unter diesen Bedingungen die Wiederaufnahme der Beschäftigung verantworten würde/müsste/könnte.
Die Werkstatt selbst ist verantwortlich für den Auftrag den sie zu erfüllen haben. Muss jeder andere Betrieb derjetzt wieder aufmacht ja auch.
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 23.04.2020, 22:48   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 28.08.2018
Beiträge: 235
Standard

Was für ein Attest soll das denn bitte sein?
Und über was für ein "Gefährdungsrisiko" soll der Betreuer da befinden? Was ist denn überhaupt damit gemeint?
Ich würd jetzt einfach mal pauschal sagen, dass ein Betreuer UND ABER AUCH die Werkstattmitarbeiter einschätzen können, wer die Abstandsregeln einhalten wird und wer es halt krankheitsbedingt nicht kann/wird. Der muss halt daheim bleiben. Das wird aber kein Arzt attestieren: Person X wird sich an die Hygieneregeln halten.

Zu den Masken:
Lustige Vorstellungen haben die. In meiner Apotheke kosten 2 dieser billigen "Papier" masken 14 Euro. Wer soll das denn bezahlen?

Auch der Transport: Dafür ist doch die Werkstatt
zuständig. Und bei denjenigen, die üblicherweise allein mit ÖPNV zur Werkstatt fahren... Na. Die machen das dann weiterhin. Man kann nicht jedes Ansteckungsrisiko ausschalten.

@Pino: Wenn Du ausdrücklich hinweist auf die Regeln und Bußgelder bei Missachtung, hast Du meiner Meinung genug getan. Ich vermute, dass selbst die "Beratungsresistentesten" zumindest beim Einkaufen Maske (oder Schal) tragen werden, einfach deshalb, weil man ab Montag sicherlich ohne erst gar nicht mehr reingelassen werden wird.

@michaela: ich finde, Du überschreitest da etwas Deine Kompetenzen, wenn Du für jeden 2 Masken kaufst. Noch dazu für 20 Euro. Ich hab für 4 waschbare 14 Euro bezahlt. Und manch einer will sich das Geld sparen und nimmt halt lieber den Schal. Und noch ein anderer näht am Ende doch selbst oder kennt wen. Von meiner Mutter hab ich zusätzlich noch 4 selbstgenähte. Ich würd meinem Betreuer was husten, wenn der einfach so von meinem Geld was Sinnloses kaufen würde.
Es gibt keine Pflicht, Masken zu besitzen. Nicht mal zu tragen. Schal oder Tuch oder gehen auch.
Masken zu besorgen halte ich nicht für eine Betreuerpflicht. Daher kann ein Betreuer mM nicht einfach vom Geld der Betreuten Masken kaufen.
Stefanie78 ist offline  
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Alt 24.04.2020, 06:06   #8
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Es gibt keine Pflicht, Masken zu besitzen. Nicht mal zu tragen. Schal oder Tuch oder gehen auch.
Du irrst. Ab kommenden Montag gibt es bei uns diese Pflicht beim Einkauf und im Nahverkehr. Das Bußgeld bei wiederholten Verstössen in Höhe von 50 Euro auch.

Meine Betreuten haben keine Mütter oder Bekannte die nähen, das weiss ich mit Sicherheit.
Genauso wie ich weiss dass der mögliche Schal ständig vergessen wird.

Der Preis ist der billigste hier in der Stadt und ich möchte verhindern dass man sich -spätestens nach der ersten Kontrolle- auf die Wegwerfdinger stürzt was zu erwarten ist.

Nicht alle Betreuten sind gleich.
Sei versichert dass mein Handeln ausreichend zur Zufriedenheit kommuniziert sein wird. Mir ging es bei der Beantwortung der Frage eher um die Notwendigkeit des Betreuerhandelns hier für die nächste Zeit im Alltag.
Aleine zu sagen, das und das soll/muss ab sofort gemacht werden und dann isses gut halte ich für zu wenig, bzw. ist defintiv bei den meisten meiner Leuten zu wenig. Ich gehe davon aus dass jeder Betreuer das gut einschätzen kann.
Ich will nicht achselzuckend dabei zusehen müssen wie Bußgelder gezahlt werden sollen.
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michaela mohr ist offline  
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Alt 24.04.2020, 10:25   #9
Routinier
 
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Beiträge: 1,057
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Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Du irrst. Ab kommenden Montag gibt es bei uns diese Pflicht beim Einkauf und im Nahverkehr. Das Bußgeld bei wiederholten Verstössen in Höhe von 50 Euro auch.

Ich vermute, Stefaie78 meinte, dass es keine "Maske" sein muss und ein Schal oder Ähnliches auch akzeptiert wird, so dass der Begriff "Maskenpflicht" zu eng gegriffen ist.


Was für ein Attest es sein soll: nichts Genaues weiß man nicht. Ich vermute dahinter eine Idee unserer RLP-Gesundheitsministerin. Falls sie nach der praktischen Umsetzung gefragt wird, wird die Antwort vermutlich lauten: das ist Sache der Menschen vor Ort, aber wir von der Landesregierung haben alles Menschenmögliche getan, um den Beschäftigten eine Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit zu ermöglichen.
mimi91 ist offline  
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Alt 24.04.2020, 18:27   #10
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Ort: BERLiN <3
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ich hoffe nur, dass die werkstättenbetreuer die rehabilitanten auch kompetent einweisen, wie die masken korrekt aufzusetzen und vor allem auch wieder abzunehmen sind. ansonsten schießt man sich mit der aktion ganz schnell ein eigentor.
Skyler_Hope ist offline  
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