Dies ist ein Beitrag zum Thema Umzug als gesetzliche Betreuerin im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage im Bezug auf einen möglichen Umzug.
Ich bin gesetzliche Betreuerin in Hessen und überlege ...
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28.04.2020, 17:18 | #1 |
Neuer Gast
Registriert seit: 17.10.2019
Beiträge: 1
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Umzug als gesetzliche Betreuerin
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage im Bezug auf einen möglichen Umzug. Ich bin gesetzliche Betreuerin in Hessen und überlege meinen Wohnort nach Hamburg und Umgebung zu verlagern. Habt ihr Erfahrungen darin, wie es mit einem möglichen Betreuungswechsel aussieht? Muss zwangsläufig ein Wechsel stattfinden oder ist eine Betreuung weiterhin möglich, solang eine angemessene Betreuung und Unterstützung gewährleistet ist. Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus. |
28.04.2020, 19:02 | #2 |
Stammgast
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: Südwestfalen
Beiträge: 740
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Ich stelle es mir sehr schwierig vor auf Dauer den persönlichen Kontakt zu den Betreuten von der Ferne sicher zu stellen.
Nun weiß ich aber nicht, wie viele Betreute Du hast, und wie gut Du sie kennst. ich könnte mir vorstellen, dass Du sie eine Weile aus der Ferne betreust, hin und wieder den Weg auf Dich nimmst, um sie auch mal persönlich zu sehen. Allerdings denke ich, dass Du mittelfristig die hessischen Betreuungen aufgeben musst und Dir in Hamburg neue übertragen lässt. Ich hatte schon mehrfach Klienten, die weggezogen sind, teils sogar ins Ausland. Da ich keine persönlichen Besuche auf Malle mache und auch für einen Besuch keine 300 km fahre, habe ich in aller Ruhe weiter gearbeitet bis die von mir beantragten Betreuerwechsel beschlossen wurden. Die Frauen, die nun auf Mallorca bzw. in Belgien leben haben nun keinen Betreuer mehr, da sie sich außerhalb der deutschen Rechtsprechung befinden. |
29.04.2020, 13:20 | #3 |
Held der Arbeit
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 405
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Als Berufsbetreuer, der davon leben will:
Kann man eine Zeitlang machen, aber nicht auf Dauer und nicht wenn es wirklich "brennt". Ich denke nicht, dass Du dich zum Zwecke einer Unterbringung oder zur Vorlage des Betreuerausweises bei einer schusseligen Bank mal eben auf die A.Bahn schwingen und quer durch die Republik fahren willst. Von daher: Rücklagen bilden, beim neuen AG bewerben und dann die alten Betreuungen abgeben. Als Ehrenamtler, der einen Angehörigen oder einen Heimbewohner betreut: Kann man machen, ist aber aber auf Dauer aus den gleichen Gründen unglücklich.
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--> Das Leben bleibt spannend |
29.04.2020, 14:36 | #4 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 23.06.2017
Ort: Nordenham
Beiträge: 176
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Grundsätzlich sehe ich es auch so, dass viele Betreuungen über weite Entfernungen ökonomisch nicht machbar sind.
Wir führen hier eine Betreuung über diverse Umzüge in andere Landkreise und Gerichtsbezirke, da will der Betroffene das aber auch so und nimmt selbst Fahrten zu uns sowie gewisse "Komforteinbußen" durch die Entfernung in Kauf. Betreuerausweise verschicken wir bei Bedarf mit der Post oder lassen vor Ort eine befreundete Bank die zu versendenden Kopien abstempeln (und somit das Vorliegen des Originals bestätigen), deshalb fährt schon lange niemand mehr durch die Gegend. Im Moment stellt die Legitimation per einfacher Kopie von Ausweis und Bestellungsurkunde die Banken auch offenbar vor gar kein Problem - hoffentlich bleibt es so. viel Erfolg, Christian Martens |
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