Dies ist ein Beitrag zum Thema Verbot des Hauptarbeitgebers - Betreuung und Jobcentertätigkeit im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Bei Einstellung in eine Behörde wurde ich gebeten, meine Betreuten mit Ansprüchen gegenüber der Behörde "abzugeben", was für mich nachvollziehbar ...
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01.05.2020, 18:02 | #11 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 29.11.2018
Ort: NRW
Beiträge: 282
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Interessenkonflikt
Bei Einstellung in eine Behörde wurde ich gebeten, meine Betreuten mit Ansprüchen gegenüber der Behörde "abzugeben", was für mich nachvollziehbar ist, auch wegen dem viel zitiertem Interessenkonflikt. Z.B. interne Verfahrensanweisungen zu bestimmten Sachverhalten usw.
Ich führe Betreuung seither nebenberuflich, davor hauptberuflich. Die "Genehmigung" habe ich schnell und unkompliziert erhalten. |
02.05.2020, 01:22 | #12 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 28.08.2018
Beiträge: 235
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Horst: es geht doch aber hier um den Arbeitgeber.
"Ein Verbot von Nebentätigkeiten kann ein Arbeitgeber grundsätzlich nicht aussprechen. Dennoch gibt es eine Ausnahme: Wenn der Arbeitnehmer seine Nebentätigkeit bei einem Konkurrenzunternehmen ausüben möchte oder er durch die selbständige Nebentätigkeit zum Mitbewerber seines Arbeitgebers wird. In diesem Fall greift das Wettbewerbsverbot und der Arbeitgeber hat das Recht, dem Arbeitnehmer zu kündigen. Damit die Kündigung jedoch wirksam werden kann, muss die ausgeübte Nebentätigkeit das Interesse des Arbeitgebers beeinträchtigen." Ob das hier gilt, weiß ich zwar nicht, aber seinen eigenen Arbeitgeber im Rahmen einer Nebentätigkeit zu verklagen halte ich schon für eine Beeinträchtigung des Arbeitgeberinteresses |
16.08.2020, 22:50 | #13 | |
Forums-Azubi
Registriert seit: 10.05.2018
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 51
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Zitat:
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17.08.2020, 10:01 | #14 | |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,780
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Zitat:
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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17.08.2020, 10:03 | #15 | |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
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Beiträge: 5,780
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Zitat:
Näheres: https://www.bundesanzeiger-verlag.de...t_als_Betreuer
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18.08.2020, 18:38 | #16 |
Stammgast
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: Südwestfalen
Beiträge: 738
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Ich kann nichts Verwerfliches daran finden, wenn ein Betreuter in Sachen ALG II bestens beraten wird. Und schon gar keinen Interessenkonflikt erkennen. Die Behörde sollte doch ohnehin nach besten Wissen beraten.
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18.08.2020, 19:16 | #17 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,780
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Dazu gebe ich lieber keinen Kommentar ab, sondern verweise auf die Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Vertreibende_Hilfe
Aufschlussreich auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Verfolgungsbetreuung
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
18.08.2020, 19:41 | #18 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 20.10.2019
Beiträge: 32
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... sehr treffend, beide Beiträge!
VG HEI |
18.08.2020, 20:34 | #19 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zum Glück gibts neben HorstD. Noch weitere wie "Tacheless". Das Abo dort ist ebenso empfehlenswert.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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