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Nach dem BTHG

Dies ist ein Beitrag zum Thema Nach dem BTHG im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, hier vor Ort sucht die Betreuungsbehörde dringend ehrenamtliche Betreuer/Betreuerinnen, da viele ihre Betreuung abgegeben haben. Es ist ihnen aufgrund ...


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Alt 14.05.2020, 11:08   #1
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,688
Standard Nach dem BTHG

Hallo,


hier vor Ort sucht die Betreuungsbehörde dringend ehrenamtliche Betreuer/Betreuerinnen, da viele ihre Betreuung abgegeben haben. Es ist ihnen aufgrund der Änderungen durch das BTHG zu viel und zu kompliziert geworden.


Hat jemand auch diese Erfahrungen gemacht?


Viele Grüße


Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 14.05.2020, 12:07   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 29.11.2018
Ort: NRW
Beiträge: 282
Standard

Ich bin selbst Betreuerin und zusätzlich in der EGH tätig. Ich wüsste nicht, was da jetzt tatsächlich der ganz große Mehraufwand ist.
Antragserfordernis kam hinzu. okay, partiell Einrichtung eigenes Konto, man kann jedoch vieles mit Abtretungserklärung regeln...
Und die Trennung von Wohnkosten zu EGH Kosten.
Die Betreuer, mit denen ich zusammen arbeite, hatten mehr Befürchtungen, über die zu erwartende zusätzliche Arbeit, als tatsächlich aufgetreten sind...
Frankreichfahrer ist offline  
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Alt 14.05.2020, 20:54   #3
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,575
Standard

Moin moin

Der Aufwand für die rechtlichen Betreuer ist durchaus erheblich mehr geworden, wenn man seine Arbeit im Sinne von "unterstützer Entscheidungsfindung" ernst meint.
Natürlich wirds beim 10ten Antrag einfacher und routinierter, aber bis dahin ist bzw. war die Kacke ganz schön am dampfen.
Zumindest bedanke ich mich jetzt bei Corona, weil dadurch so viel Arbeit ausfällt, dass ich die vielen liegengebliebenen Berichte und Rechnungslegungen und andere Sachen wieder nachholen konnte.

Von einigen Heimeinrichtungen, aber auch von Gerichten, habe ich erfahren, dass insbesondere ehrenamtliche BetreuerInnen ihr Amt aufgegeben haben oder es noch aufgeben wollen, weil es ihnen zum Schluss wg. des BTHG einfach zu viel wird und sie sich diesen Blödsinn nicht mehr antun wollen oder können.
Genauso wurden eine Reihe von Einwilligungsvorbehalten in der Vermögenssorge fällig, was die Betreuungsarbeit nicht schöner macht. Schon gar nicht, wenn man als ehrenamtliche/r vorher ein eher netteres und persönlicheres Verhältnis zu den Betreuten hatte und jetzt den Drachen geben muss. Das ist auch nicht eines jeden Sache.

Wenn die Frankreichfahrerin im Bereich der EGH arbeitet und Betreuerin ist, dann glaube ich gerne, dass der Mehraufwand für sie nicht so groß ist. Sie hat schon von vorneherein eine viel größere Routine und Wissen zu dem Thema BTHG haben können. Dann ist der Unterschied nicht so groß wie bei anderen BetreuerInnen, die sich erst einarbeiten und Routine entwickeln müssen.

Frage am Rande (und die Antwort gerne auch als PN):
Wie sieht die Verwaltungsarbeit bzgl. des BTHG im Einzelfall bei der Behörde aus? Was muss da von den MitarbeiterInnen pro Fall von alt auf neu umgestrickt werden? Wieviel Arbeit- und Zeit muss da für einen Fall aufgewendet werden?

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 15.05.2020, 08:10   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Ich wüsste nicht, was da jetzt tatsächlich der ganz große Mehraufwand ist.
Das kann ich dir gerne sagen- aber erst wenn ich mich durch den dritten ganz grossen Packen erneut geänderter Heimverträge durchgewurschtelt habe. (Ja, ich weiss es heisst jetzt besondere Wohnform aber das ist mir einfach zu lang)Immerhin ist das neue Vertragswerk mal wieder ca. 30 Seiten dick und ich fühle mich mangels der von Imre erwähnten Routine tatasächlich dazu verpflichtet die jetzt alle genau zu lesen und vor allem dem vorherigen Exemplar gegenüber zu stellen.


Hier bei uns ist es dem Hören-Sagen nach auch so dass die Ehrenamtler öfter hingeworfen haben und jetzt händeringend nach Ersatz gesucht wird.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 15.05.2020, 13:41   #5
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 31.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
Standard

Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Von einigen Heimeinrichtungen, aber auch von Gerichten, habe ich erfahren, dass insbesondere ehrenamtliche BetreuerInnen ihr Amt aufgegeben haben oder es noch aufgeben wollen, weil es ihnen zum Schluss wg. des BTHG einfach zu viel wird und sie sich diesen Blödsinn nicht mehr antun wollen oder können.



...was ich gut verstehen kann. Aus Sicht eines Berufsbetreuers kann ich dies natürlich auch positiv sehen: Dieser Mischmasch sichert meinen Job.
Was vormals übersichtlich als eine Leistung in einem Bescheid von einer Stelle erledigt wurde, wir nun in mehrere Leistungen und Rechnungserstellungen aufgedröselt und verumständlicht, wobei nicht nur ich, sondern auch viele Behördenmitarbeiter die tiefgründige Logik dessen - trotz Bemühen - immer noch nicht vollends kapiert haben.

mfg
__________________
Optimismus ist nur ein Mangel an Information
(Heiner Müller)
carlos ist offline  
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Alt 15.05.2020, 18:16   #6
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,717
Standard

Es ging den Gesetzesmachern wohl auch darum, den Bewohner aus den Fängen der „totalen Institution“ zu befreien. Die Folgen sind natürlich: alles wird komplizierter:

http://de.wikipedia.org/wiki/Totale_Institution
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist gerade online  
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Alt 15.05.2020, 19:27   #7
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,575
Standard

Moin moin

Da stellt sich nur die Frage: von welcher "Totalen Institution" sollten denn die Bewohner befreit werden?
Von den Heimen? Da tut sich nichts und die Bewohner sind immer noch drin. Die Veränderung liegt bestenfalls darin, dass die Kostenträgerschaft aufgespalten wurde, was den meisten Bewohnern ziemlich Wurscht ist. Jetzt gibt es etwas mehr Geld. Das interessiert schon mehr.

Von den WfbMs? Da tut sich inhaltlich nichts. Aber für das Essen muss jetzt gezahlt werden - auch wenn die Grundsicherungsempfänger bzw. deren Betreuer einen Antrag auf Mehrbedarf stellen dürfen. Rentenempfänger, die keine GruSi bekommen, müssen zwar für das Essen bezahlen, bekommen aber deshalb nicht mehr Rente. Ungleichbehandlung?

Zu dem Wiki-Artikel:
Das Buch "Asyle" von I.Goffman ist absolut zu empfehlen. Zu Zeiten der Psychiatrie-Enquete und mindestens die 10 Jahre danach war es angesehen, wie eine Bibel - und m.E. zurecht.
Da fielen die Groschen reihenweise.

MfG

Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 10.11.2020, 14:26   #8
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,717
Standard BTHG -Presseecho

Mal ein Nachklapp zum Thema BTHG: hier ein Radiobericht dazu, speziell zu Betreuern:

https://www.ndr.de/nachrichten/schle...gesetz122.html
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
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