Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuungsvertretung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
vielleicht kann mir jemand von Euch weiter helfen. Wenn ich und meine Frau als Betreuer arbeiten würden, kann meine ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
27.08.2008, 14:26 | #1 |
Gesperrt
Registriert seit: 20.07.2008
Beiträge: 2
|
Betreuungsvertretung
Hallo,
vielleicht kann mir jemand von Euch weiter helfen. Wenn ich und meine Frau als Betreuer arbeiten würden, kann meine Frau auch Betreuungsfälle von mir und umgekehrt übernehmen? Also, können wir als "Betreuungsbüro" uns gegenseitig vertreten? Gruss elhaki |
27.08.2008, 23:30 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,576
|
Betreuungsvertretung
Moin Moin
Antwort: Nö. Aber das ist nicht so einfach. In betreuerischen Entscheidungen kann man seine Vertretung nicht einfach so beauftragen. Diese Entscheidungen kann das Gericht selbertreffen oder einen Ersatzbetreuer bestellen. Das ist das Formale an der Sache und betrifft z.B. Einwilligungen in med. Eingriffe, Bankangelegenheiten etc. Natürlich können Sie sich gegenseitig vertreten (oder besser: aushelfen) soweit es um so einfache Dinge wie mal eben anrufen oder Telefonate entgegennehmen geht oder jedenfalls keine betreuerischen Entscheidungen getroffen werden. Oder z.B. Besucht ihre Frau auch ihre Betreuten, wenn sie ihre eigenen im Krankenhaus aufsucht (oder umgekehrt). Das gibt durchaus Synergieeffekte, die auch in gemeinschaftlichen Betreuungsbüros die Arbeit erleichtern können. Oder Behörde X braucht Ihren Betreuerausweis und hat ihre Frau am Telefon. Sie faxt das Ding eben und gut. Sie können sich z.B. als Eheleute (zumindest theoretisch) zum BetreuerIn und ErsatzbetreuerIn bestellen lassen. Dann könnten Sie sich im Verhinderungsfall gegenseitig vertreten. Aber ehrlich: Das Gericht müßte schon ganz schön pennen, wenn es so entscheiden würde - oder wollen Sie nie wieder gemeinsam in Urlaub fahren? Dann wäre die Regelung ziemlich daneben, oder? Ich drück Ihnen die Daumen, dass sie es gut aushalten, beide den selben Job zu machen. Ich bin zumindest froh, dass meine Liebste was anderes macht und ich auch mal was anderes als Betreuungsgeschichten zu hören bekomme. Viel Glück wünscht Imre Holocher
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
Lesezeichen |
Stichworte |
bürogemeinschaft, ersatzbetreuer, verhinderung |
Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
Ansicht | |
|
|