Dies ist ein Beitrag zum Thema Vergütungshöhe nach Betreuungslücke im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich stelle den Post aus dem geschlossenen Teil auch hier noch mal ein, damit möglichst viele ihn lesen und ...
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19.06.2020, 11:49 | #1 |
Moderator
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Beiträge: 5,782
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Vergütungshöhe nach Betreuungslücke
Hallo, ich stelle den Post aus dem geschlossenen Teil auch hier noch mal ein, damit möglichst viele ihn lesen und unverzüglich geändere Vergütungsanträge einreichen können:
Hallo, es ist gerade eine (betreuerfreundliche!) BGH-Entscheidung dazu ergangen: BGH, Beschluss vom 6. Mai 2020 - XII ZB 534/19 Endet eine vorläufige Betreuung durch Zeitablauf und wird erst zu einem späteren Zeitpunkt im Hauptsacheverfahren ein Betreuer bestellt, ist für die Bemessung des Stundenansatzes grundsätzlich der Zeitpunkt der Bestellung des Betreuers in der Hauptsache maßgeblich. Das gilt auch dann, wenn der vorläufige Betreuer und der in der Hauptsache bestellte Betreuer personengleich sind. —- Anmerkung von mir: in laufenden Fällen sollte man eine Neuberechnung vornehmen. Das geht im Rahmen der §§ 9, 2 VBVG rückwirkend für die letzten 5 Betreuungsquartale. Soweit allerdings ein echter Vergütungsbeschluss vorliegt und dieser rechtskräftig geworden ist (1 Monat Beschwerdefrist), geht nichts mehr.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
25.03.2021, 09:35 | #2 |
Forums-Geselle
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Ort: Niedersachsen
Beiträge: 144
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Hallo !
Vielen Dank für deinen Hinweis, ich denke es werden viele darauf zurück greifen "müssen". Alexander |
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