Dies ist ein Beitrag zum Thema Diskussionsteil über den Betreuungsrechtentwurf im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Die weitere Planung des Gesetzgebungsverfahrens gestaltet sich voraussichtlich wie folgt:
Bundesrat 1. Durchgang 6.11.2020 (Stellungnahme Bundesrat, Gegenäußerung der Bundesregierung)
Bundestag ...
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07.10.2020, 09:52 | #91 |
Moderator
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Beiträge: 5,716
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Die weitere Planung des Gesetzgebungsverfahrens gestaltet sich voraussichtlich wie folgt:
Bundesrat 1. Durchgang 6.11.2020 (Stellungnahme Bundesrat, Gegenäußerung der Bundesregierung) Bundestag 1. Lesung 26.11.2020 Anhörung Sachverständige im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages 16.12.2020 Bundestag 2./3. Lesung 25.2.2021 Bundesrat 2. Durchgang 13.3.2021 Danach: Rechtsverordnung zu § 23 BtOg (Sachkundenachweis) Landesrechtliche Folgeänderungen Inkrafttreten: 1.1.2023
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
07.10.2020, 10:45 | #92 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Beiträge: 14,097
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Hallo Horst, Danke für die Planungsvorstellung der Reform.
Ob dieser Plan aber so eingehalten werden wird ist nicht sicher. Gerade zu der von dir genannten Rechtsverordnung zu § 23 BtOg (Sachkundenachweis) hat z.B. Herr Fröschle gerade festgestellt: Zitat:
Ob das alles wirklich bis zum genannten Inkrafttreten fertig sein wird steht meiner Ansicht nach noch in den Sternen- was nicht heissen dass sich gar nichts bewegen wird.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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