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Diskussionsteil über den Betreuungsrechtentwurf

Dies ist ein Beitrag zum Thema Diskussionsteil über den Betreuungsrechtentwurf im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ich bin ziemlich sicher, dass oft (beim Ehegattenvertretungsrecht) der Bock zum Gärtner gemacht wird. Aber die Länder versprechen sich davon ...


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Alt 25.06.2020, 13:09   #11
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
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Ich bin ziemlich sicher, dass oft (beim Ehegattenvertretungsrecht) der Bock zum Gärtner gemacht wird. Aber die Länder versprechen sich davon weniger Eilbetreuungen. Anders als im Bundestagsbeschluss von 2017 (der enthielt ja neben der 15%-Erhöhung auch schon die Ehegattenvertretung), ist jetzt ja eine 3-Monatsgrenze eingezogen. Entweder ist der Betroffene bis dahin gesundet, zumindest in der Lage, eine VV zu erteilen - oder es kann ein ordentliches Betreuungsverfahren stattfinden. Hoffen wir, dass diese 3-Monatsfrist nicht noch gestrichen wird.

Und zu der Befristungsfrage: das ist Herzensanliegen sowohl des BMJ, der Länder (und des BGH und des BVerfG). Dauerbetreuungen (durch Berufsbetreuer) soll es eigentlich gar nicht mehr geben, das hatten wir letztes Jahr auch schon anlässlich der neuen Vergütungsstruktur. Jetzt sollen halt noch ein paar weitere Anstöße dazu kommen. Die Berufsbetreuung bleibt das ungeliebte Kind des Betreuungsrechtes.
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Horst Deinert

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Alt 26.06.2020, 14:02   #12
Routinier
 
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
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Mal grundsätzlich: geht das Ding nun so durch oder sind da noch Änderungen zu erwarten? Sollte nicht bei der Reform ebenfalls noch an der Vergütung (hoch) geschraubt werden?


Auf den flüchtigen ersten Blick: viel mehr Arbeit für Berufsbetreuer, bei gleicher Entlohnung. Wobei Verdienst sinkt, wenn die (Mischkalkulation) langfristigen Betreuungen vermieden/abgeschafft werden sollen.
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"SIE sind doch der Betreuer? SIE machen das jetzt!"
ufzeer ist offline  
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Alt 26.06.2020, 14:30   #13
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Natürlich muss der Entwurf noch durch alle möglichen

Gremien und Fachausschüsse usw. Frösche meinte in der RUB das könnte sich evtl. sogar bis 2014 ziehen mit einer möglichen Umsetzung.
Die von dir erwähnte Mehrarbeit habe ich nicht so sehr entdeckt sondern eher andere Anforderungen. Es sind ja sogar kleine Erleichterungen z. B. bei den Rechnungslegungen dabei.
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Alt 26.06.2020, 14:46   #14
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,810
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Ich sehe auch unterm Strich nicht unbedingt Mehraufwand für den Betreuer. Mehrarbeit und Erleichterungen halten sich die Waage. Vorausgesetzt, der Betreuer hat auch bisher schon eher systematisch (Case Management) gearbeitet. Dass die 3 Vergütungsstufen bleiben, finde ich auch bedauerlich, ist aber der Blockade der Länder geschuldet. Die BMJ-Vertreter äußerten aber die Hoffnung, dass mit dem Registrierverfahren und der verbindlichen Einstufungsentscheidung ohnehin das Ende der Stufe 1 eingeläutet ist. Mengenmäßig auch jetzt schon, nachdem die eher ungewöhnlichen Berufsgänge der ehem. DDR in die Rente verschwinden.

Ufzeer: im parlamentarischen Verfahren (Bundestag + Bundesrat), wahrscheinlich sogar im für September/Oktober avisierten Regierungsentwurf wird es mit größter Wahrscheinlichkeit noch zu Detailänderungen kommen, das war bisher immer so (kein Gesetzentwurf verlässt den Bundestag so, wie er hereingekommen ist). Es wird ja, wenn der RegE entwurf vorliegt, vorab eine Bundesratsstellungnahme geben. MaW Ende dJ kann man das genauer abschätzen. Inkrafttreten dürfte nicht vor 2023 sein, da ja auch noch Rechtsverordnungen und landesrechtliche und organisatorische Anpassungen erfolgen müssen.

Was mich wundert ist, dass man (neben der Vorsorgevollmacht) die Geschäftsunfähigkeit und den § 53 ZPO nicht angefasst hat (der ja auch für jedes behördliche Verfahren gilt).

Übrigens: Vergütungserhöhung steht ja erst für 2025 an. Das steht aber schon seit der Vergütungsreform 2019 fest (mal in die dortige Evaluationsbestimmung schauen). Jetzt dabei ist „nur“ der Wegfall des Einkommenseinsatzes des Betreuten und die automatische Vergütungsauszahlung. Nur bei der Aufwandspauschale für Ehrenamtler soll sich was tun (das könnte aber auch noch kippen).
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Horst Deinert

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Alt 26.06.2020, 15:50   #15
Routinier
 
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Beiträge: 1,253
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Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Ich sehe auch unterm Strich nicht unbedingt Mehraufwand für den Betreuer. Mehrarbeit und Erleichterungen halten sich die Waage.
+1


Aber es wird dadurch, dass die ganzen Betreuten mit hohen Renten künftig in die Vergütungsklasse mittellos fallen, zu deutlichen finanziellen Verschlechterungen für die Betreuer kommen. Das muss man einfach so sagen.
Pichilemu ist offline  
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Alt 26.06.2020, 17:36   #16
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
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Zitat:
dass die ganzen Betreuten mit hohen Renten künftig in die Vergütungsklasse mittellos fallen
Wieso sollte das so sein? Ich stehe komplett auf dem Schlauch.
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michaela mohr ist offline  
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Alt 26.06.2020, 18:39   #17
Routinier
 
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Beiträge: 1,253
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Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Wieso sollte das so sein?
Weil künftig das Einkommen komplett aus der Berechnung rausfällt. Betreute sind künftig nur noch dann vermögend wenn sie über 5000 € auf der hohen Kante haben und jeder Betreuer ist allein schon wegen dem zu erwartenden Stress mit dem Sozialamt gut beraten den Kontostand des Betreuten nicht über 5000 € ansteigen zu lassen.
Pichilemu ist offline  
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Alt 26.06.2020, 18:39   #18
agw
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Zitat:
Wieso sollte das so sein? Ich stehe komplett auf dem Schlauch.

Weil an manchen Gerichten auch ein Vergütungsbeitrag aus dem Einkommen berechnet wird. Gibt es wohl eher im Osten und in NRW.
__________________
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agw ist offline  
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Alt 26.06.2020, 18:47   #19
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Michaela: schau mal in den Entwurf des § 1880 BGB: ersetzt die §§ 1836c und d BGB. Bisher ist Betreuervergütung (und der Staatsregress) nicht nur aus Vermögen des Betreuten, sondern auch aus Einkommen zu zahlen, wobei bei letzterem zZt eine (Netto-) Freigrenze von 864 € + Kaltmiete + Betriebskosten gilt. Da gibts schon Fälle, die darüber liegen einschl der Unterhaltsgeldmachung bei Abgehörigen. Künftig nur noch aus Vermögen (wie bei Gerichtskosten, aber da ist der Freibetrag 25,000. hier bleibt er bei 5.000 €).

Das mit der Streichung des Einkommens ist übrigens einer der Vorschläge, die von mir stammen. Begründung war weniger Arbeit bei den Gerichten, Wegfall des Ärgers mit Betreuten und Angehörigen. Leider ist dann auch die Konsequenz, dass dadurch einige (mE wenige) Betreute als mittellos gelten. Diejenigen, die hohe Einkünfte, aber wenig Sparguthaben haben.
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Horst Deinert

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Alt 26.06.2020, 19:12   #20
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
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Danke an alle für die Aufklärung, bei der Vergütungsberechnung bin ich beim Lesen (noch)nicht ans Eingemachte gekommen.
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michaela mohr ist offline  
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