Dies ist ein Beitrag zum Thema RL Prüfung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ich habe eine Frage an alle Kollegen,
in meinem AG hat der Rechtspfleger gewechselt. Der neue RP hat mir jetzt ...
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25.06.2020, 18:56 | #1 |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 17.05.2015
Beiträge: 26
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RL Prüfung
Ich habe eine Frage an alle Kollegen,
in meinem AG hat der Rechtspfleger gewechselt. Der neue RP hat mir jetzt schonbei mehreren Betreuten die Originalnachweise der RL zurück geschickt mit dem lapidaren Zweizeiler "anbei erhalten sie die Unterlagen zurück". Soweit alles gut. Allerdings habe ich bisher noch in keinem dieser Fälle ein Schreiben mit dem Prüfungsvermerk "Sachlich und rechnerisch richtig erhalten". Ich bin versucht jetzt mal alle Fälle durch zu gehen und dann mal freundlich nachzufragen. Für mich sind diese RL noch nicht geprüft...… wie seht ihr das? Ich habe schon gesucht und finde immer nur etwas zu Pflichten des Betreuers und nur den lapidaren Satz, dass die Rechnungslegung vom Rechtspfleger überprüft wird.....hmmm. LG Julemaja |
25.06.2020, 19:26 | #2 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,811
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Hallo, es gibt keinen Rechtsanspruch auf einen Prüfungsvermerk. Dass keine Beanstandung bei der Belegrücksendung dabei war, bedeutet, dass der Rechtspfleger nichts Beanstandenswertes gefunden hat.
Oder wie die Schwaben sagen: nicht geschimpft ist genug gelobt.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
25.06.2020, 19:59 | #3 |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 17.05.2015
Beiträge: 26
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Vielen Dank für die schnelle Antwort Herr Deinert.
Ich hatte eine Antwort dieser Art schon befürchtet, weil ich nix gefunden habe. Ich bin kein Schwabe und war bisher anderes von dem Rechtspflegerkollegen gewohnt. Böse Zungen könnten auch sagen „verwöhnt“. LG Julemaja |
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