Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuung mit benannten AK`s oder ohne? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ich habe das jetzt mal verschoben da die Diskussion einerseits zwar spannend ist aber im Bereich der Rechtsfragen inzwischen wirklich ...
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#11 |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Ich habe das jetzt mal verschoben da die Diskussion einerseits zwar spannend ist aber im Bereich der Rechtsfragen inzwischen wirklich nix mehr zu suchen hatte.
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#12 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,636
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Naja, seien wir mal ehrlich, der Betreuer ist eh allzuständig. Weil eben oft nicht klar ist, was zu welchem AK gehört und wenn was aufpoppt, was auf keinen Fall zum AK passt, der Betreute damit aber nicht klarkommt, muss der Betreuer eh einen Erweiterungsantrag stellen (§ 1901 Abs. 5 BGB). Und ernsthaft: die Kombination Aufenthaltsbestimmung, Gesundheitssorge und Vermögrnssorge gibts ca in 2/3 der Fälle. Oft auch noch mit den unsäglichen Rechts-, Antrags- und Behördenangelegenheiten. Zur Vollständigkeit: mein Vorschlag ging ja noch etwas weiter. Es sollte auch gerichtlich gesagt werden, wofür man definitiv nicht zuständig sein sollte, zB Aufsichtspflicht. Aber wie gesagt, ist eh abgelehnt worden.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#13 |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Dann bin ich mal ganz ehrlich: ganz ohne Benennung der AK`s wäre ich sicher nicht glücklich.
In meinen Augen wäre das eine unzulässige und regelrechte Überfrachtung mit kompletter Veranwortung für das gesamte Leben eines anderen von der ersten Sekunde einer Bestellung an. Das ist mir schlicht ein grosses Zuviel an (An-) Forderung an mich. Ich kenne den anderen noch gar nicht und soll ab dem ersten Moment aber irgendwie wissen was jetzt vorrangig bei ihm an Problemen ist und nach Lösungen schreit? Pardon, das ist utopisch und unzumutbar- in meinen Augen. So könnte ich, auch wegen der Art wie ich arbeite, höchstens 10 Kunden nehmen. Von mir aus kann man mich dann auch als unfähig bezeichnen. Alle anderen Akteure waschen sich die Hände in Unschuld und Untätigkeit, die Gerichte, die Betreuungsbehörde z.B. da damit ja der eigene sog. Ermittlungsauftrag zusätzlich an den Betreuer zurückgegeben wird der sich dann abrödeln darf. Ich stünde ständig unter einem erheblichen Erklärungsdruck, warum dies und das und jenes und was mich am meisten stört, ich alleine hätte die komplette Verantwortung jeweils nach der Sichtweise der oder einer anderen Partei zu tragen. Im Übrigen finde ich nach wie vor den AK Behörden, Anträge usw. nach wie vor unverzichtbar und extrem hilfreich da ansonsten das Gemähre von "Aussenstehenden" (Institutionen) nicht mehr zu bewältigen wäre. Ist ja nicht so dass jeder andere der mit dem Betreuten zu tun hat sich freut wenn auf einmal ein Betreuer auf der Bildfläche steht. Manchmal oder oft steht man zumindest im Ruf sich doch besser auszukennen als der Betroffene und vor allem sich nicht so leicht über den Tisch ziehen zu lassen. Das erste Argument einen Betreuer abzuwimmeln ist immer die Suche mit jeglicher Spitzfindigkeit gegenüber den AK`s sich ihm wieder entledigen zu können. |
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#14 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,607
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Moin moin
So ein kleines bisschen muss ich meinen Senf doch auch noch dazugeben: Ende des letzten Jahrtausends waren in meinem Revier die Aufgabenkreise überwiegend Aufenthalt, Gesundheit und Vermögenssorge. Das hatte damals auch eigentlich für alles gereicht, weil im Prinzip alles damit abgedeckt werden konnte. (Abgesehen von den grundrechtseinschränkenden Bereichen wie EiWi, Unterbringung oder Postangelegenheiten) Die Spezifizierungsflut kam dann später auf, als die Betreuungsbereiche eingegrenzt und spezifiziert werden sollten. Je genauer die Eingrenzung stattfand, desto mehr wurde ausgegrenzt und das war auch nicht hilfreich, weil die eine oder andere Stelle meinte, die Betreuung wäre nicht ausreichend. Betreuerausweise in DIN A 4 - Format und komplett vollgeschrieben waren da das Tüpfelchen auf dem "i" (und womöglich ganz zum Schluss auch noch "alle Angelegenheiten" kam auch vor). Ich will ja nicht "ewig-gestrig" sein, aber mir würden die drei o.g. Aufgabenbereiche ausreichen und die Vorstellung von Horst, dass Betreuer sich nach dem Handlungsbedarf zu richten und nach Möglichkeit den Betreuten den Vorrang einzuräumen haben. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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